Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Als Vertreter der Stadt
Burgdorf in der Mitgliederversammlung des Vereins „Niedersächsische
Spargelstraße e. V.“ wird
Herr / Frau
........................................................
entsandt
Sachverhalt und Begründung:
Seit Gründung des Vereins „Niedersächsische
Spargelstraße e. V.“ am 19.03.1998 ist die Stadt Burgdorf Mitglied.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die
Organe des Vereins
a. der Vorstand
b. die Mitgliederversammlung
Gemäß § 8 der Vereinssatzung werden die
Mitglieder des Vorstands für die Dauer von drei Jahren von der
Mitgliederversammlung gewählt.
Nach § 10 Abs. 2 hat die Stadt Burgdorf in
der Mitgliederversammlung zwei Stimmen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass
dieses Stimmrecht durch eine oder mehrere Personen ausgeübt wird.
Die Mitgliedschaftsrechte wurden bisher
durch Herrn Ersten Stadtrat a. D. Dagobert Strecker wahrgenommen, der auch
gleichzeitig Vorsitzender des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße e. V.“
ist. Herr Strecker hat sich bereit erklärt, auch künftig die Stadt Burgdorf in
dem Verein zu vertreten.
Es ist darauf hinzuweisen, dass, soweit die Vertretung der Stadt Burgdorf künftig durch zwei Vertreterinnen / Vertreter wahrgenommen werden soll, gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Bürgermeister hierzu zählen muss, soweit er nicht verzichtet. Auf Vorschlag des Bürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Gemeindebedienstete / ein anderer Gemeindebediensteter benannt werden.