Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Verein „Niedersächsische Spargelstraße e.V."
Vorlage
2016 0031
Aktenzeichen
31-08-7.11
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße e. V.“ wird

 

Herr / Frau ........................................................

 

entsandt

Sachverhalt und Begründung:

 

Seit Gründung des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße e. V.“ am 19.03.1998 ist die Stadt Burgdorf Mitglied.

 

Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die Organe des Vereins

 

a.    der Vorstand

b.    die Mitgliederversammlung

 

Gemäß § 8 der Vereinssatzung werden die Mitglieder des Vorstands für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

 

Nach § 10 Abs. 2 hat die Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung zwei Stimmen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass dieses Stimmrecht durch eine oder mehrere Personen ausgeübt wird.

 

Die Mitgliedschaftsrechte wurden bisher durch Herrn Ersten Stadtrat a. D. Dagobert Strecker wahrgenommen, der auch gleichzeitig Vorsitzender des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße e. V.“ ist. Herr Strecker hat sich bereit erklärt, auch künftig die Stadt Burgdorf in dem Verein zu vertreten.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass, soweit die Vertretung der Stadt Burgdorf künftig durch zwei Vertreterinnen / Vertreter wahrgenommen werden soll, gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Bürgermeister hierzu zählen muss, soweit er nicht verzichtet. Auf Vorschlag des Bürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Gemeindebedienstete / ein anderer Gemeindebediensteter benannt werden.