Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
In die Mitgliederversammlung
des Vereins „Burgdorfer Pferdeland e. V.“ wird
Herr / Frau
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entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 04.09.2003 beschloss
der Rat der Stadt Burgdorf den Beitritt der Stadt Burgdorf zum Verein
„Burgdorfer Pferdeland e. V.“.
Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die
Organe des Vereins
a. die Mitgliederversamlung
b. der Vorstand.
§ 4 Abs. 4 der Vereinssatzung schreibt
vor, dass bei korporativer Mitgliedschaft (Behörden, Institutionen, Firmen,
Organisationen, Vereine, Verbände) ein dem Vorstand zu benennender Vertreter
stimmberechtigt ist. Demzufolge ist in die Mitgliederversammlung des Vereins
„Burgdorfer Pferdeland e.V.“ ein Vertreter zu entsenden.
Mit Ratsbeschluss vom 03.11.2011 ist
Bürgermeister Alfred Baxmann für die 17. Wahlperiode als Vertreter der Stadt
Burgdorf in die Mitgliederversammlung entsandt worden.