Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Burgdorf wird in der Mitgliederversammlung der
„Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“ vertreten durch:
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Mitglied |
Stellv. Mitglied |
benannt durch Fraktion / Gruppe |
1 |
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2 |
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3 |
Stadtrat Michael Kugel |
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Die Stadt Burgdorf wird im Vorstand der „Musikschule Ostkreis Hannover
e. V.“ vertreten durch:
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Mitglied |
Stellv. Mitglieder |
benannt durch Fraktion / Gruppe |
1 |
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2 |
Stadtrat Michael Kugel |
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Sachverhalt und Begründung:
Die Städte Burgdorf, Lehrte, Sehnde und die Gemeinde Uetze sind Mitglieder der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“.
Gemäß § 5 der Vereinssatzung hat die Musikschule folgende Organe:
a. die Mitgliederversammlung,
b. der Vorstand.
Mitgliederversammlung
Gemäß § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat jede Mitgliedsgemeinde 3 Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können. Die zusätzlich zu den Bürgermeisterinnen / Bürgermeistern zu benennenden Vertreterinnen / Vertreter müssen Ratsmitglieder der Mitgliedsgemeinden sein. Nach Rücksprache mit dem Leiter der Musikschule sollen auch Ersatzmitglieder benannt werden.
Gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG sind die Sitze in der Mitgliederversammlung nach § 71 Abs. 2 NKomVG (Hare-Niemeyer) zu verteilen, sofern nicht der Rat gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein anderes Verfahren bestimmt.
Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG ist der Bürgermeister bei der Benennung zu berücksichtigen, soweit er nicht verzichtet. Der Bürgermeister kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Von den Fraktionen und Gruppen sind mithin noch zwei Vertreter zu benennen.
Anhand der gebildeten Fraktionen ist dieser Vorlage eine Musterberechnung für die Sitzverteilung beigefügt. Durch Gruppenbildung(en) können sich die Berechnungen entsprechend verändern.
Vorstand
Gemäß § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung besteht der Vorstand u. a. aus je einer / einem ordentlichen Vertreter der Mitgliedsgemeinden nach § 6 Abs. 1 der Satzung, d. h. sie / er ist aus dem Kreis der Vertreterinnen / Vertreter in der Mitgliederversammlung zu benennen. Weiter gehört auch der Bürgermeister gemäß der Vereinssatzung dem Vorstand an.
Anlage
Musterberechnung