Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im „Zweckverband Volkshochschule Ostkreis Hannover“
Vorlage
2016 0023
Aktenzeichen
021-25
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Burgdorf wird in der Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Volkshochschule Ostkreis Hannover“ vertreten durch:

 

 

Mitglied

Stellv. Mitglied

benannt durch Fraktion / Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

Stadtrat Michael Kugel

 

---

 


Die Stadt Burgdorf wird im Verbandsausschuss des „Zweckverbandes Volkshochschule Ostkreis Hannover“ vertreten durch:

 

 

Mitglied

Stellv. Mitglied

benannt durch Fraktion / Gruppe

1

 

 

 

2

Stadtrat Michael Kugel

 

---

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Städte Burgdorf, Lehrte, Sehnde sowie die Gemeinden Isernhagen und Uetze haben unter der Bezeichnung „Volkshochschule Ostkreis Hannover“ einen Zweckverband nach dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NkomZG) gebildet.

 

Nach der Verbandssatzung sind Organe des Zweckverbandes:

 

a.    die Verbandsversammlung,

b.    der Verbandsausschuss,

c.    die Verbandsgeschäftsführerin / der Verbandsgeschäftsführer.

 

 

Verbandsversammlung

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandsordnung hat die Stadt Burgdorf 4 Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können. Die Geschäftsführung der Volkshochschule weist in ihrem Schreiben vom 13.10.2016 darauf hin, dass die zusätzlich zu den Bürgermeisterinnen / Bürgermeistern zu benennenden Vertreterinnen / Vertreter entgegen den Regelungen der Verbandsordnung keine Ratsmitglieder der Mitgliedsgemeinden sein müssen. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) müssen die übrigen stimmberechtigten Vertreterinnen / Vertreter aber für den Rat wählbar sein. Entsprechend der Verbandsordnung ist für jedes stimmberechtigte Mitglied ein Vertreter für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

Gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG sind die Sitze in der Mitgliederversammlung nach § 71 Abs. 2 NKomVG (Hare-Niemeyer) zu verteilen, sofern nicht der Rat gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein anderes Verfahren bestimmt.

 

Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG ist der Bürgermeister bei der Benennung zu berücksichtigen, soweit er nicht verzichtet. Der Bürgermeister kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Von den Fraktionen und Gruppen sind mithin noch drei Vertreter zu benennen. Anhand der gebildeten Fraktionen ist dieser Vorlage eine Musterberechnung für die Sitzverteilung beigefügt. Durch Gruppenbildung(en) können sich die Berechnungen entsprechend verändern.

 

Verbandsausschuss

 

Gemäß § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung besteht der Verbandsausschuss u. a. aus je einer / einem ordentlichen Vertreter der Mitgliedsgemeinden nach § 5 Abs. 1 der Satzung, d. h. sie / er ist aus dem Kreis der Vertreterinnen / Vertreter in der Mitgliederversammlung zu benennen. Weiter gehört auch der Bürgermeister gemäß der Verbandsordnung dem Vorstand an.

 

 

Verbandsvorsitzende / Verbandsvorsitzender

 

Der Verbandsvorsitzende / die Verbandsvorsitzende wird aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Gewählt werden kann nur, wer von den Verbandsmitgliedern als Mitglied für den Verbandsausschuss benannt worden ist.

 

Nach § 6 Abs. 1 Sätze 3 bis 6 wechselt der Vorsitz mit Beginn der kommunalen Wahlperiode unter den Vertretern in der alphabetischen Reihenfolge des Stadt- oder Gemeindenamens der Verbandsmitglieder. In dieser Wahlperiode steht der Gemeinde Isernhagen damit das Recht zur Besetzung des Verbandsvorsitzes zu.

 

Die Herkunft nach Verbandsmitgliedern ist bei der Stellvertretung unbeachtlich, soweit nicht der Vorsitz und die Stellvertretung durch ein Verbandsmitglied gleichzeitig repräsentiert werden. Die Besetzung des stellvertretenden Verbandsvorsitzes kann durch eine Vertreterin / einen Vertreter der Städte Burgdorf, Lehrte und Sehnde sowie der Gemeinde Uetze erfolgen.

 

Anlage:

 

Musterberechnung