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Beschlussvorschlag:
Die Ausschüsse des Rates werden wie folgt ergänzt:
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr
um 3 Personen
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten, Liegenschaften und Finanzen
um 5 Personen
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten
um 2 Personen
Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention
um 8 Personen
Feuerwehrausschuss
um 1 Person
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur (Teilbereich Sport und Kultur)
um 2 Personen
Sachverhalt und Begründung:
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Gemeindebedienstete, Mitglieder der Ausschüsse werden.
Die Einbeziehung von nicht dem Rat angehörenden Personen in die Arbeit der Fachausschüsse empfiehlt sich häufig deshalb, um die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse solcher Bürger für die Ratsarbeit nutzbar zu machen, die selbst dem Rat nicht angehören können oder wollen.
So ist es für die Berufung in einen Ausschuss auch nicht erforderlich, dass das ratsfremde Mitglied, obwohl es eine ehrenamtliche Tätigkeit (§ 38 NKomVG) ausübt, überhaupt zum Rat wählbar ist, also z.B. in der Gemeinde wohnt.
Bei der Berufung von Nichtratsmitgliedern sollte darauf geachtet werden, dass gem. § 71 Abs. 7 Satz 2 NKomVG mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsfrauen oder Ratsherren sein sollen. Sofern der Rat jedoch den Ausschuss in einem hiervon abweichenden Verhältnis zwischen Ratsfrauen/-herren und anderen Personen besetzen will, ist ein einstimmiger Beschluss nicht notwendig, da es sich hier um eine Soll-Vorschrift handelt, die nicht zwingend ist.
Die Anzahl der in die einzelnen Ausschüsse zu berufenden Nichtratsmitglieder ist vom Rat durch Beschluss festzulegen.
Die Gruppe der mit ratsfremden Personen zu besetzenden Sitze ist in einem separaten Verfahren nach den Regeln des § 71 Absätze 2, 3, 5 und 10 NKomVG zu verteilen.
Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen (§ 71 Abs. 10 NKomVG).
Auch die Besetzung des Ausschusses mit ratsfremden Personen muss durch einen Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt werden.
Für die Ergänzung der Ratsausschüsse wurden folgende Vorschläge vorbesprochen:
1. Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und
Bau
Neun Ratsmitglieder; ergänzt um drei Personen.
a) Benennung durch SPD-Fraktion bzw. Gruppe
b) Benennung durch CDU-Fraktion bzw. Gruppe
c) Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)
2. Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten,
Liegenschaften und Verkehr
Neun Ratsmitglieder; ergänzt um fünf Personen.
a) Benennung durch SPD-Fraktion bzw. Gruppe
b) Benennung durch CDU-Fraktion bzw. Gruppe
c) Benennung durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
d) Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)
e) Benennung durch Naturverbände
3. Ausschuss
für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten
Neun Ratsmitglieder; ergänzt um zwei Personen.
a) Benennung durch SPD-Fraktion bzw. Gruppe
b) Benennung durch CDU-Fraktion bzw. Gruppe
4.
Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention
Neun Ratsmitglieder; ergänzt um acht Personen.
a) 5 Personen entsprechend Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (bisher DRK; AWO, Caritas, Diakonie, Sozialverband)
b) Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)
c) Benennung durch Integrationsbeauftragten
d) Benennung durch Präventionsrat
5. Feuerwehrausschuss
Sieben Ratsmitglieder; ergänzt eine Person.
a) Stadtbrandmeister (Stellvertretung stellv. Stadtbrandmeister)
6. Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
Neun Ratsmitglieder; ergänzt um zwei Personen (der gesetzliche Schulausschuss wird über eine gesonderte Vorlage betrachtet).
a) Benennung durch Sportverbände
b) Benennung durch Kulturverbände