Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung
für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse des Rates, die aufgrund
besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse sowie die Ortsräte der
Stadt Burgdorf wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 69
NKomVG muss sich der Rat eine Geschäftsordnung geben, die insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren
enthalten soll.
Anliegend wird
der Entwurf einer Geschäftsordnung beigefügt, wie er anlässlich eines Treffens
einer Arbeitsgruppe aus allen in der 18. Wahlperiode im Rat vertretenen Fraktionen
am 17.10.2016 erarbeitet wurde.
Abweichungen
von den Regelungen der Geschäftsordnung der 17. Wahlperiode sind jeweils farbig
gekennzeichnet.
Anlage