Betreff
Wahl der / des Ratsvorsitzenden
Vorlage
2016 0009
Aktenzeichen
022-27
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur / zum Ratsvorsitzende/n wird

 

Ratsfrau / Ratsherr ………………………………………..

 

gewählt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung nach der Verpflichtung der Ratsmitglieder aus der Mitte der Abgeordneten die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.

 

Der Rat hat sich als handlungsfähiges Organ erst konstituiert, wenn sie ihre/n Vorsitzende/n gewählt hat, so dass der Rat erst nach der Wahl Beschlüsse fassen kann.

 

Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Mitglied des Rates, auch der Bürgermeister. Wählbar ist jedoch nur ein Abgeordneter.

 

Die Aufgaben der/des Vorsitzenden bestehen in der Beteiligung an der Aufstellung der Tagesordnung, der Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechts im Sitzungssaal. Im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters vertritt sie/er diesen bei der Einberufung des Rates einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung.