Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Leistungen der Jugendhilfe
Vorlage
2016 1218
Aktenzeichen
20 - Ga
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 525.000,00 € sowie den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 605.000,00 € im Deckungskreis 0081 /0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) zu.

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Jugendhilfe ist im Kalenderjahr 2016 zum Teil ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen für die einzelnen Hilfearten: Erziehungsbeistandschaften, Vollzeitpflegen, Teilleistungsstörungen, Hilfen für junge Volljährige sowie Inobhutnahmen zu verzeichnen. Die Hilfen für junge Volljährige und die Inobhutnahmen von Kindern u. Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII haben sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt. Ein 80%iger Ausgleich des zusätzlichen Jugendhilfeaufwandes erfolgt im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches mit der Region Hannover. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Kalenderjahres 2016 in 2017.

 

Besonders stark wirkt sich die Flüchtlingssituation auf die Höhe der wirtschaftlichen Jugendhilfe aus. Seit dem 01.11.2015 sind vom Jugendamt der Stadt Burgdorf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut zu nehmen und wenn möglich im Anschluss Hilfen zur Erziehung zu gewähren. Die Gesamtkosten im Kalenderjahr 2016 belaufen sich auf ca. 550.000 €. Eine genauere Bezifferung ist möglich, wenn die Krankenhilfe mit der Krankenkasse abgerechnet ist. Die Abrechnung steht derzeit noch aus.

 

Entsprechend des § 89 d SGB VIII werden die Aufwendungen der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom zuständigen überörtlichen Träger erstattet; seit dem 01.11.2015 ist dies für die niedersächsischen Jugendämter das Land Niedersachsen. Allerdings ist die Anzahl der im Landesjugendamt eingereichten Anträge auf Kostenerstattung so schnell und immens angestiegen, dass trotz aufgestockter Personalkapazitäten eine zeitnahe Bearbeitung nicht möglich ist. Die erwartete Kostenerstattung findet sich aus diesem Grund erst im Haushaltsjahr 2017 als Ertragsposition wieder.

 

Das Landesjugendamt hat nunmehr mitgeteilt, in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein Verfahren für eine 80%ige Kostenerstattung entwickelt zu haben (für alle bis einschließlich 30.06.2016 entstandenen Kosten). Können die Abschlagszahlungen in diesem Jahr abgewickelt werden, wird in 2016 eine Kostenerstattung in Höhe von ca. 100.000 € erwartet, die sich noch nicht im Haushalt wiederfindet.

 

Das Jugendamt der Stadt Burgdorf ist verpflichtet, den bestehenden Hilfebedarfen bzw. Hilfeansprüchen zu entsprechen. Von daher ist es erforderlich, im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Deckungskreis 0081 (Aufwand) einen Betrag in Höhe von 525.000,00 € sowie im Deckungskreis 0082 (Auszahlungen) einen Betrag in Höhe von 605.000,00 € überplanmäßig bereit zu stellen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist wie folgt gewährleistet:

 

Aufwendungen:

 

Produktkonto

Bezeichnung

 

Betrag / €

36509.431809

Zuschüsse an Ev. Kirche (Fröbelweg)

Minderaufwand

46.500,00

36509.431804

Zuschüsse für KiTa Nord-West

Minderaufwand

14.500,00

36509.431905

Zuschüsse an St. Paulus Gemeinde

Minderaufwand

53.500,00

36509.314101

Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land – gebührenfreies Jahr

Mehrerträge

20.000,00

61100.301200

Grundsteuer B

Mehrerträge

15.000,00

61100.301300

Gewerbesteuer

Mehrerträge

375.500,00

 

 

Gesamt:

525.000,00

 

Auszahlungen:

 

Produktkonto

Bezeichnung

 

Betrag / €

11105.648800

Erstattungen von übrigen Bereichen

Mehreinzahlungen

9.000,00

11112.656100

Bußgelder

Mehreinzahlungen

25.000,00

31190.648201

Erstattungen von Gemeinden/GV – PK Zuschuss Flüchtlingssozialarbeit

Mehreinzahlungen

10.000,00

36503.648400

Erstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen

Mehreinzahlungen

6.000,00

36509.731800

Zuschüsse an übrige Bereiche

Minderauszahlungen

114.500,00

36509.614101

Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land – gebührenfreies Jahr

Mehreinzahlungen

20.000,00

53810.632100

Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte - Niederschlagswasser

Mehreinzahlungen

30.000,00

61100.601200

Grundsteuer B

Mehreinzahlungen

15.000,00

61100.601300

Gewerbesteuer

Mehreinzahlungen

375.500,00

 

 

Gesamt:

605.000,00