Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG
den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 525.000,00 € sowie den überplanmäßigen
Auszahlungen in Höhe von 605.000,00 € im Deckungskreis 0081 /0082
(Wirtschaftliche Jugendhilfe) zu.
Sachverhalt und Begründung:
In der Jugendhilfe ist im Kalenderjahr 2016
zum Teil ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen für die einzelnen Hilfearten:
Erziehungsbeistandschaften, Vollzeitpflegen, Teilleistungsstörungen, Hilfen für
junge Volljährige sowie Inobhutnahmen zu verzeichnen. Die Hilfen für junge
Volljährige und die Inobhutnahmen von Kindern u. Jugendlichen gem. § 42 SGB
VIII haben sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt. Ein 80%iger
Ausgleich des zusätzlichen Jugendhilfeaufwandes erfolgt im Rahmen des
Jugendhilfekostenausgleiches mit der Region Hannover. Die Abrechnung erfolgt
nach Abschluss des Kalenderjahres 2016 in 2017.
Besonders stark wirkt sich die
Flüchtlingssituation auf die Höhe der wirtschaftlichen Jugendhilfe aus. Seit
dem 01.11.2015 sind vom Jugendamt der Stadt Burgdorf unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge in Obhut zu nehmen und wenn möglich im Anschluss Hilfen zur Erziehung
zu gewähren. Die Gesamtkosten im Kalenderjahr 2016 belaufen sich auf ca.
550.000 €. Eine genauere Bezifferung ist möglich, wenn die Krankenhilfe mit der
Krankenkasse abgerechnet ist. Die Abrechnung steht derzeit noch aus.
Entsprechend des § 89 d SGB VIII werden die
Aufwendungen der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom
zuständigen überörtlichen Träger erstattet; seit dem 01.11.2015 ist dies für
die niedersächsischen Jugendämter das Land Niedersachsen. Allerdings ist die
Anzahl der im Landesjugendamt eingereichten Anträge auf Kostenerstattung so
schnell und immens angestiegen, dass trotz aufgestockter Personalkapazitäten
eine zeitnahe Bearbeitung nicht möglich ist. Die erwartete Kostenerstattung
findet sich aus diesem Grund erst im Haushaltsjahr 2017 als Ertragsposition
wieder.
Das Landesjugendamt hat nunmehr mitgeteilt,
in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung ein Verfahren für eine 80%ige Kostenerstattung entwickelt zu
haben (für alle bis einschließlich 30.06.2016 entstandenen Kosten). Können die
Abschlagszahlungen in diesem Jahr abgewickelt werden, wird in 2016 eine
Kostenerstattung in Höhe von ca. 100.000 € erwartet, die sich noch nicht im
Haushalt wiederfindet.
Das Jugendamt der Stadt Burgdorf ist verpflichtet, den bestehenden Hilfebedarfen bzw. Hilfeansprüchen zu entsprechen. Von daher ist es erforderlich, im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Deckungskreis 0081 (Aufwand) einen Betrag in Höhe von 525.000,00 € sowie im Deckungskreis 0082 (Auszahlungen) einen Betrag in Höhe von 605.000,00 € überplanmäßig bereit zu stellen.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist wie folgt gewährleistet:
Aufwendungen:
Produktkonto |
Bezeichnung |
|
Betrag / € |
36509.431809 |
Zuschüsse an Ev. Kirche (Fröbelweg) |
Minderaufwand |
46.500,00 |
36509.431804 |
Zuschüsse für KiTa Nord-West |
Minderaufwand |
14.500,00 |
36509.431905 |
Zuschüsse an St. Paulus Gemeinde |
Minderaufwand |
53.500,00 |
36509.314101 |
Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land – gebührenfreies Jahr |
Mehrerträge |
20.000,00 |
61100.301200 |
Grundsteuer B |
Mehrerträge |
15.000,00 |
61100.301300 |
Gewerbesteuer |
Mehrerträge |
375.500,00 |
|
|
Gesamt: |
525.000,00 |
Auszahlungen:
Produktkonto |
Bezeichnung |
|
Betrag / € |
11105.648800 |
Erstattungen von übrigen Bereichen |
Mehreinzahlungen |
9.000,00 |
11112.656100 |
Bußgelder |
Mehreinzahlungen |
25.000,00 |
31190.648201 |
Erstattungen von Gemeinden/GV – PK Zuschuss Flüchtlingssozialarbeit |
Mehreinzahlungen |
10.000,00 |
36503.648400 |
Erstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen |
Mehreinzahlungen |
6.000,00 |
36509.731800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
Minderauszahlungen |
114.500,00 |
36509.614101 |
Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land – gebührenfreies Jahr |
Mehreinzahlungen |
20.000,00 |
53810.632100 |
Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte - Niederschlagswasser |
Mehreinzahlungen |
30.000,00 |
61100.601200 |
Grundsteuer B |
Mehreinzahlungen |
15.000,00 |
61100.601300 |
Gewerbesteuer |
Mehreinzahlungen |
375.500,00 |
|
|
Gesamt: |
605.000,00 |