Betreff
Antrag der ev.-luth. Kindertagesstätte Pusteblume auf Einführung einer zweiwöchigen Schließzeit in den Sommerferien
Vorlage
2016 1213
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der ev.-luth. Kindertagesstätte Pusteblume auf Einrichtung einer zweiwöchigen Schließzeit in den Sommerferien wird zugestimmt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der zunehmende Ganztagsbetrieb in den Burgdorfer Kindertagesstätten sowie die ganzjährigen Öffnungszeiten stellen die Einrichtungen vor organisatorische Herausforderungen.

 

Abhängig von den angebotenen wöchentlichen Betreuungszeiten wird der im Durchschnitt erforderliche Vertretungskräftebedarf bemessen. Wie im Antrag dargestellt, ist fast immer eine pädagogische Mitarbeiterin / ein pädagogischer Mitarbeiter im Urlaub, so dass bei einer Einrichtung mit zwei Vertretungskräften eine bzw. beide Vertretungskräfte schwerpunktmäßig zur Vertretung der abwesenden KollegInnen eingebunden ist bzw. sind. Tritt in der Urlaubszeit zusätzlich ein krankheitsbedingter Ausfall von pädagogischen MitarbeiterInnen auf, kann der nach dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz zwingend einzuhaltende Betreuungsschlüssel nicht mehr eingehalten werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zeitgleich mehrere MitarbeiterInnen erkranken. Besuchen nicht zugleich deutlich weniger Kinder die Einrichtung, befinden sich die Kitas in der Notbetreuung.

 

Die Notbetreuung stellt insbesondere für berufstätige Eltern eine enorme Herausforderung dar, da sie sehr kurzfristig von einem auf den anderen Tag eintritt. Organisatorisch gilt es alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Notbetreuung sowie die Betreuung einer Gruppe nur durch eine(n) pädagogische(n) MitarbeiterIn zu vermeiden. Unvorhergesehene Ausfälle, bedingt bspw. durch den Eintritt einer Erkrankung, lassen sich jedoch nicht planen. Krankheitsbedingte Ausfälle werden zwar bei der Bemessung des erforderlichen Vertretungskräftebedarfs berücksichtigt, die zeitgleiche Erkrankung mehrerer KollegInnen lässt sich in der Praxis jedoch nicht auffangen.

 

Durch die Einführung einer zweiwöchigen Schließzeit wird ein Drittel des Urlaubsanspruchs abgegolten, die Vertretungssituation insgesamt entlastet. Eine Notgruppe für Krippen- und Kindergartenkinder soll angeboten werden, so dass die Betreuung für Kinder, deren Eltern die Schließzeit nicht mit den eigenen Urlaubsplanungen vereinbaren können oder aus anderen Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind, für eine Woche sichergestellt ist.

 

Mit Einführung der Schließzeit wird zugleich sichergestellt, dass Kindern eine „Auszeit“ vom Besuch der Kita garantiert ist. Die Beobachtungen der Pusteblume, dass zunehmend mehr Kinder ohne Unterbrechung die Einrichtung besuchen, wird auch seitens anderer Einrichtungen geteilt.

 

Schließzeiten eröffnen zudem die Möglichkeit, erforderliche Instandsetzungsarbeiten und die Grundreinigung ohne Beeinträchtigung des Kitabetriebs durchzuführen. Bei einer ganzjährigen Öffnung können diese Arbeiten nur parallel zum Kitabetrieb durchgeführt werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, der beantragten Einführung einer zweiwöchigen Schließzeit zuzustimmen.