Betreff
Entwässerungsabgabensatzung - Gebühren 2017
Vorlage
2016 1187
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat beschließt, den Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 1,90 €/ m³ sowie den Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 0,72 €/m² für das Jahr 2017 nicht zu ändern und auf eine Änderung der Entwässerungsabgabensatzung zu verzichten. 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 14.12.1995 erlassenen und am 01.01.1996 in Kraft getretenen 1. Än­derung der Entwässerungsabgabensatzung wurde die öffentliche Einrichtung „Ab­wasserbe­seitigung“ in zwei getrennte Einrichtungen, nämlich „Schmutzwasserbeseiti­gung“ und „Nie­derschlagswasserbeseitigung“ aufgeteilt und dementsprechend auch getrennte Gebühren für die Schmutzwasser- und für die Niederschlagswasserbeseitigung eingeführt.

 

Im Rahmen einer Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2000 durch die Fa. Schneider & Zajontz GmbH aus Heilbronn wurde die Anlagenbewertung vollständig er­neuert und die Systematik der Gebührenkalkulation dem geltenden Recht angepasst. Die Gebührensätze betragen seit dem 01.01.2016 für die Schmutzwasserbeseitigung 1,90 €/m³ Abwasser und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,72 €/m² entwässerte Fläche.

 

Die in die selbstständigen öffentlichen Einrichtungen

 

-          Schmutzwasserbeseitigung und

-          Niederschlagswasserbeseitigung

 

aufgeteilte Betriebsabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2015 weist bei der Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung in Höhe von 33.053,92 € und bei der Niederschlagswasserbeseitigung eine Unterdeckung in Höhe von 11.581,27 € aus. Zu den Ursachen, die zum v.g. Ergebnis führten, verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2015.

 

Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) soll das Gebührenauf­kommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Im Falle einer nicht geplanten Über- oder Unterdeckung hat die Kommune den Mehr- oder Minderbetrag bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Auf die Darstellungen auf Seite 59 der Gebührenkalkulation 2017 (Anhang 2 zur Betriebsabrech­nung 2015) wird insofern verwie­sen.

 

Wie der Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2017 (Anhang 2 zur Betriebsabrechnung 2015) zu entnehmen ist, betragen die zur Kostendeckung erforderlichen Gebührensätze, unter Berücksichtigung einer gleich­mäßigen Gebührenerhebung auch für die Folgejahre (Ausgleich der Über- bzw. Unter­deckungen),  für die

 

Schmutzwasserbeseitigung                   1,90 €/ m³ Abwasser und für die

 

Niederschlagswasserbeseitigung         0,72 €/m² entwässerte Fläche.

 

Insofern ist keine Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung bzw. eine Satzungsänderung für das Jahr 2017 er­forderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die vorgeschlage­nen Ge­bührensätze unter Be­rücksichtigung der bisher aktuell veranlagten Kubik- und Quadratmetern führen zu einer Er­höhung­ der Einnahmen von rd. 15.000 € bei den Schmutzwasser- und zu keiner Änderung bei den Niederschlagswassergebühren. Die Haushaltsansätze 2017 können somit  auf insgesamt 2.500.000 € bzw. 840.000 € festgesetzt werden.