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Beschlussvorschlag:
Um entscheiden zu können, in welchem Ortsteil als nächstes ein Wohnbaugebiet entwickelt werden soll, dienen die nachfolgenden Ausführungen.
Die Mitglieder des Bauausschusses sowie der Orträte, aber auch die OrtsvorsteherInnen sollen in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden werden. Daher werden sie gebeten, Kriterien – und möglichst auch deren Gewichtung – für eine Bewertung zu benennen.
Nach Zusammenstellung der vorgebrachten Kriterien wird die Verwaltung eine Bewertungsmatrix erstellen, um diese dann zur Entscheidung für ein nächstes Wohnbaugebiet in einem Ortsteil – für eine weitere Gremienfolge – aufzubereiten.
Sachverhalt und Begründung:
Thematischer Einstieg /
Bezugsvorlagen
Im August 2010 wurde das
Integrierte Stadtentwicklungsprogramm (ISEK)
vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossen
(Vorlage 2010 0765
"ISEK-Beschluss"). Damit liegt eine informelle
planerische Grundlage zur künftigen Siedlungsentwicklung sowohl für die
Kernstadt Burgdorf als auch für die Ortsteile vor. Diese sollte in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
(FNPneu) ihren formalen Ausdruck,
nämlich als Instrument der kommunalen Bauleitplanung finden.
Mit den Darstellungen im FNP wird flächendeckend für das gesamte
Gemeindegebiet – so wie es das BauGB vorgibt – die beabsichtigte Art der
Bodennutzung dargestellt.
Die Arbeiten zur
Neuaufstellung des FNP, d. h. die „Übersetzung“ der ISEK-Erkenntnisse in
Darstellungen für den neuen FNP haben bereits im Februar 2011 begonnen und
wurden mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 28.06.2011 anhand der Vorlage 2011 0922 "Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf" formal
eingeleitet.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 26.07. bis
09.09.2011 durchgeführt und fand – nicht wie sonst üblich –
auf der Basis eines Vorentwurfs des FNP, sondern auf der Basis des ISEK und ergänzender Ausführungen statt.
Auch dies ist der Vorlage 2011
0922 zu entnehmen.
Von
November 2011 bis Juni 2012 wurden Bodengutachten zu
Entwässerungs-möglichkeiten erarbeitet und in der Zeit von Februar 2012 bis
Juni 2014 wurde der Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (LaPlaFB) zum FNPneu erstellt.
Nach Vorliegen dieser wesentlichen
Voruntersuchungen konnte mit der Ausarbeitung des Entwurfs für den neuen
Flächennutzungsplan begonnen werden. Ein erster Zwischenstand wurde in der
Sitzung des Bauausschusses am 17.11.2014 vorgestellt.
Auf Basis des zuletzt erarbeiteten
Zwischenstands vom 08.04.2015 fand am 28.04.2015 ein Abstimmungsgespräch mit
der Region Hannover zur Klärung zahlreicher offener Fragen statt.
Aufgrund geänderter Prioritäten (Dialogforum
Schiene Nord, 58. Änderung des FNP, Bebauungsplan Nr. 0-66) ruhen seitdem die
Arbeiten am neuen Flächennutzungsplan.
Über den Stand des FNPneu
wurde mehrfach im Bauausschuss und in den Ortsräten berichtet: vgl. folgende
Auflistung – ohne Anspruch auf Vollständigkeit…
06.10.11 BauA: Mitteilung zum Sachstand - vgl. Protokoll unter TOP 3
09.07.12 BauA: Vorlage
2012 0134 zum Antrag
aus Schillerslage zur „Ausweisung von weiteren Baugebieten in der
Ortschaft Schillerslage“
24.01.13 Vorlage: 2013 0297 zum Antrag aus Ramlingen-Ehlershausen zur Bauliche Weiterentwicklung der Ortschaft
Ramlingen-Ehlershausen
29.01.13 Vorlage 2013 0301 Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf - Aktueller Sachstand
05.02.13 Vorlage 2013 0311 zur Anfrage aus Schillerslage zum FNPneu und „Hornacker“
14.11.13 Mitteilungsvorlage 2013 0513 - Sachstand Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf
30.06.14 BauA: Mitteilung zum Landschaftsplanerischen
Fachbeitrag zum FNPneu (LaPlaFB)
– vgl. Protokoll unter TOP 3
13.11.14 OR Schillerslage, TOP 7: Sachstandsbericht zum FNPneu – vgl.
Protokoll: Der entsprechende Vermerk vom 06.11.14 ist dem Protokoll
als Anlage 2 beigefügt.
17.11.14 BauA: Präsentation zum Sachstand FNPneu – vgl. Protokoll unter TOP 9 und
die vorgestellte Präsentation im Anhang des Protokolls.
20.11.14 OR Otze,
TOP 7: Sachstandsbericht
zum FNPneu
28.04.15 Vorlage
2015 0867 zur Anfrage
aus Schillerslage vom 24.04.2015 zur
„Baureife“ der Bereiche ‚Hornacker‘ und ‚Hornweg‘
10.09.15 Vorlage 2015 0946 zum Antrag aus Otze zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der
Fläche nördlich der Straße ‚Am Friedhof‘
21.09.15 Vorlage 2015
0955 zum Antrag zur Ausweisung eines Baugebietes in
Sorgensen – vgl. Protokoll VA vom 06.10.2015 unter TOP 8
19.01.16 BauA: Vorlage 2015 0946 zum Antrag
aus Otze – vgl. Protokoll unter TOP
7: „Nach kurzer
Diskussion schlug Herr Baxmann vor,
dass Abt. 80 verwaltungsintern den Auftrag erhalten solle, in allen Ortsteilen
mit den jeweils in Frage kommenden Eigentümern Kontakt aufzunehmen und deren
Verkaufsbereitschaft abzuklären. Danach könne man Prioritäten festlegen. – Herr Hunze zog seinen Antrag zurück und
der Bauausschuss empfahl die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende
Informationen bei den Eigentümern der in den Ortsteilen in Frage kommenden
Flächen einzuholen.“
25.01.16 Vorlage 2016 1032 zur Anfrage aus Ramlingen-Ehlershausen zur Baulichen
Entwicklung der Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen
02.02.16 OR
Ehlershausen mit ‚Bericht der
Stadtplanungsabteilung über den Stand der Planungen eines Neubaugebietes in
Ramlingen-Ehlershausen‘ –
vgl. Protokoll unter TOP 5
06.04.16 Vorlage
2016 1096 zur Anfrage aus
Ramlingen-Ehlershausen zur Baulichen
Weiterentwicklung im OT
12.04.16 BauA:
Vorlage 2016 1096
27.04.16 Vorlage
2016 1119 zur Anfrage aus Schillerslage zur Wohnbebauung in Schillerslage
Anstelle der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans wird aktuell nun folgende alternative Vorgehensweise in
Betracht gezogen:
·
Es erfolgen ortsteil-
oder themenbezogene Änderungen des Flächennutzungsplans. Dies ermöglicht ein
flexibleres Vorgehen als die Aufstellung eines neuen Gesamtplans. Somit kann
immer kurzfristig und anlassbezogen auf neue Erforderlichkeiten eingegangen
werden. Das ISEK bildet den zusammenhaltenden inhaltlichen Rahmen im
Hintergrund.
·
Im Rahmen einer der
nächsten FNP-Änderungen wird ein separater, digitalisierter Planteil mit
Begründung erstellt, der dann nach erfolgter Genehmigung durch die Region
Hannover gemäß § 6 (6) BauGB neu bekanntgemacht wird. Durch die Neubekanntmachung
wird der digitalisierte Plan sozusagen „eingeführt“ und die alte analoge
Plandarstellung ersetzt.
Vorgehensweise zur
Entscheidungsfindung über ein nächstes Wohnbaugebiet in einem Ortsteil / Kriterien
Seit längerer Zeit und auch noch in diesem Jahr hat die
Stadtplanungsabteilung mitteilen lassen, dass die Verwaltung hinsichtlich der Aufstellung eines
Bebauungsplans für Wohnnutzung in den Ortsteilen folgendermaßen vorgeht:
1.
Erstellung des Entwurf des in Neuaufstellung befindlichen FNP
2.
Politische Entscheidungsfindung über den Ortsteil, für den
ein B-Plan aufgestellt wird.
Losgelöst davon hat die Liegenschaftsabteilung – wie in der Sitzung des
Bauausschusses vom 19.01.2016 vereinbart – mit den Eigentümern von 18
Flurstücken in fünf Ortsteilen Kontakt aufgenommen, um deren grundsätzliche
Bereitschaft an einer Veräußerung zur Baulandentwicklung zu erfragen. – Weit
überwiegend ist seitens der betreffenden Eigentümer Kooperationsbereitschaft
und Interesse signalisiert worden. (vgl. auch Vorlage Nr. 2016 1096)
Die Ergebnisse der Gespräche mit den Grundeigentümern sind inzwischen
von der Liegenschaftsabteilung an die Stadtplanungsabteilung weitergeleitet
worden.
Von hier aus ist nunmehr damit begonnen worden, Kriterien
zusammenzustellen, die vor bzw. bei der Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes
in den verschiedenen Ortsteilen zu berücksichtigen sind (z. B.: Funktion
lt. RROP, Aussagen ISEK, Infrastrukturelle Ausstattung, Verkehrliche Anbindung,
Aussagen LaPlaFB, Umgebungslärm, Immissionen, Entwässerung (Schmutzwasser,
Regenwasser), Lage zu Lebensmittelversorgung … etc)
Mit anderen Worten: die Verwaltung bereitet – nun losgelöst von der
Neuaufstellung des FNPneu – die Entscheidungsfindung darüber vor,
1.
in welchem Ortsteil und
2.
auf welchen Flächen ein neues
Baugebiet ausgewiesen und ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Vor diesem Hintergrund wurden daher Kriterien
gesammelt und aktuell verwaltungsintern diskutiert. Im Ergebnis ist die
Verwaltung zu der Auffassung gelangt, die politischen Gremien auch schon bei
der Zusammenstellung von anzusetzenden Kriterien einzubeziehen, um zu klären,
welche Bewertungskriterien angelegt werden sollen.
Im Zuge der o. g. Anfragen und Anträge
sind aus den Ortsräten und aus dem Bauausschuss z. B. schon folgende
Kriterien angeregt worden:
-
Datum/Jahr Rechtskraft des letzten B-Plans im
Ortsteil für ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
-
Aus-/Be-/Überlastung KiTa bzw. Grundschule
-
Anbindung ÖPNV
-
Verkehrsbelastung benachbarter/bestehender
Wohngebiete
Zu den genannten Beispielen – denen aus der
Verwaltung und denen aus den politischen Gremien – sollte in den Sitzungen des
Bauausschusses und der Ortsräte beraten werden.
Im Ergebnis sind relevante Kriterien für eine
Entscheidungsfindung zu benennen und deren Gewichtung für die Bewertung
festzulegen.