Betreff
RROP 2016 – Erörterung
Vorlage
2016 1164
Aktenzeichen
61 - RROP
Art
M i t t e i l u n g

Von Seiten der Region Hannover hat im Juni d. J. zum RROP 2016 die Erörterung gemäß § 3 Abs. 5 NROG stattgefunden. Die Erörterung des RROP-Abschnitts zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung in der Stadt Burgdorf gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Bezug: Vorlage 2016 1110 „Stellungnahme zum Entwurf RROP 2016, hier: Vorranggebiete Windenergienutzung“

 

Nachdem die Region Hannover die Abwägungsergebnisse aus dem ersten Beteiligungsverfahren zum RROP-Entwurf 2015 und seit Ende der 22. Kalenderwoche d. J. auch die Abwägungsvorschläge aus dem zweiten Beteiligungsverfahren unter www.regionalplanung-hannover.de zur Verfügung gestellt hatte, wurde an zwei Tagen – am 15. Und 16.Juni 2016 – die Erörterung durchgeführt.

 

Die Erörterung des RROP-Abschnitts 4 – mithin des Abschnitts zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung – fand am 16.Juni 2016 statt. Die gesamte Sitzung wurde – für das Protokoll – auf Band aufgezeichnet.

 

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Stadt Burgdorf – vgl. o.g. Bezugsvorlage – wurde von Seiten der Stadt Burgdorf mündlich vorgetragen und deutlich gemacht, dass

§  die Stadt Burgdorf sehr unzufrieden ist und es schwer zu akzeptieren ist, dass der Vorrangstandort für Windenergienutzung Burgdorf-Ehlershausen, der im ersten Entwurf des RROP noch enthalten war, entfallen soll. An diesem Standort werden seit über 15 Jahren – trotz nun formal bestimmtem Überschwemmungsgebiet – ohne technische Probleme Windenergieanlagen reibungslos betrieben. Nach Auffassung der Stadt Burgdorf sollte – wie es auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hergibt – eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden, um den Standort auch künftig, über den Bestandschutz hinaus, als Vorranggebiet für Windenergienutzung betreiben zu können und auch ein Repowering ermöglicht werden kann.

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass

§  Windenergieanlage auch off-shore im Wasser technisch sicher betrieben werden,

und dass

§  der Windenergieerlass Überschwemmungsgebiete nicht Tabu-Kriterium vorgibt.

§  Zu diesen Einwendungen der Stadt Burgdorf sollte bitte auch die Untere Wasserschutzbehörde der Region Hannover gehört werden.

 

Von Seiten der Unteren Wasserschutzbehörde wurde dazu geäußert, dass man keine Probleme mit der Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Überschwemmungsgebieten sehe.

 

Von Frau Beuning, die durch die Sitzung führte, wurde dargelegt, dass hierzu im Zuge der Erörterung keine Einigung erreicht wurde, dass die Forderung der Stadt Burgdorf bestehen bleibt und der Regionsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Weiteres Vorgehen der Region:

Ø  Ausschuss für RNME – am 09.08.2016 zu den Abwägungsvorschlägen
(die Unterlagen dazu werden 14 Tage vorher im Internet zur Verfügung stehen)

Ø  Ausschuss für RNME – am 08.09.2016

Ø  RegionsA – am 20.09.2016

Ø  Regionsversammlung – am 27.09.2016 – zum Satzungsbeschluss