Von Seiten der Region
Hannover hat im Juni d. J. zum RROP 2016 die Erörterung gemäß
§ 3 Abs. 5 NROG stattgefunden. Die Erörterung des RROP-Abschnitts zur Festlegung von Vorranggebieten
Windenergienutzung in der Stadt Burgdorf gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Bezug: Vorlage
2016 1110 „Stellungnahme zum Entwurf
RROP 2016, hier: Vorranggebiete Windenergienutzung“
Nachdem
die Region Hannover die Abwägungsergebnisse aus dem ersten Beteiligungsverfahren
zum RROP-Entwurf 2015 und seit Ende der 22. Kalenderwoche d. J. auch die
Abwägungsvorschläge aus dem zweiten Beteiligungsverfahren unter www.regionalplanung-hannover.de zur Verfügung
gestellt hatte, wurde an zwei Tagen – am 15. Und 16.Juni 2016 – die Erörterung
durchgeführt.
Die
Erörterung des RROP-Abschnitts 4 – mithin des Abschnitts zur Festlegung von
Vorranggebieten Windenergienutzung – fand am 16.Juni 2016 statt. Die gesamte
Sitzung wurde – für das Protokoll – auf Band aufgezeichnet.
Unter
Bezugnahme auf die Stellungnahme der Stadt Burgdorf – vgl. o.g. Bezugsvorlage –
wurde von Seiten der Stadt Burgdorf mündlich vorgetragen und deutlich gemacht,
dass
§ die
Stadt Burgdorf sehr unzufrieden ist und es schwer zu akzeptieren ist, dass der
Vorrangstandort für Windenergienutzung Burgdorf-Ehlershausen, der im ersten Entwurf
des RROP noch enthalten war, entfallen soll. An diesem Standort werden seit
über 15 Jahren – trotz nun formal bestimmtem Überschwemmungsgebiet – ohne
technische Probleme Windenergieanlagen reibungslos betrieben. Nach Auffassung
der Stadt Burgdorf sollte – wie es auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hergibt
– eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden, um den Standort auch künftig, über
den Bestandschutz hinaus, als Vorranggebiet für Windenergienutzung betreiben zu
können und auch ein Repowering ermöglicht werden kann.
Weiterhin
wurde darauf hingewiesen, dass
§ Windenergieanlage
auch off-shore im Wasser technisch sicher betrieben werden,
und
dass
§ der
Windenergieerlass Überschwemmungsgebiete nicht Tabu-Kriterium vorgibt.
§ Zu
diesen Einwendungen der Stadt Burgdorf sollte bitte auch die Untere Wasserschutzbehörde
der Region Hannover gehört werden.
Von
Seiten der Unteren Wasserschutzbehörde wurde dazu geäußert, dass man keine Probleme
mit der Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Überschwemmungsgebieten sehe.
Von
Frau Beuning, die durch die Sitzung führte, wurde dargelegt, dass hierzu im
Zuge der Erörterung keine Einigung erreicht wurde, dass die Forderung der Stadt
Burgdorf bestehen bleibt und der Regionsversammlung zur Entscheidung vorgelegt
wird.
Weiteres
Vorgehen der Region:
Ø Ausschuss
für RNME – am 09.08.2016 zu den Abwägungsvorschlägen
(die
Unterlagen dazu werden 14 Tage vorher im Internet zur Verfügung stehen)
Ø Ausschuss
für RNME – am 08.09.2016
Ø RegionsA
– am 20.09.2016
Ø Regionsversammlung
– am 27.09.2016 – zum Satzungsbeschluss