Beschlussvorschlag:
1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Gudrun-Pausewang-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 6 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
2. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Astrid-Lindgren-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 6 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
3. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grundschule Otze wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 9 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
4. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Waldschule Ramlingen-Ehlershausen wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von + 8 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
5. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grund- und Hauptschule I (Primarbereich) wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von 0 % angenommen. Zudem wird eine Quote von + 10 % an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
6. Die sich aus Anwendung der in Ziffern 1 bis 5 des Beschlussvorschlages festgelegten Parameter ergebenden Zügigkeiten sind Grundlage für eine von der Verwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen aufzustellende Raumplanung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf.
7. Das Raumprogramm wird den Gremien (Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie Verwaltungsausschuss) zur Beschlussfassung vorgelegt.
8. Auf Basis der festgelegten Parameter wird eine aktualisierte Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2017 im I. Quartal 2017 den Gremien vorgestellt. Für die Folgejahre wird fortlaufend eine Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung erfolgen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 02.05.2016 mit der Ursprungsvorlage befasst. Nach eingehender Diskussion haben die Mitglieder des Ausschusses einstimmig die vorstehende Empfehlung beschlossen.
