der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf
Beschlussvorschlag:
Die
Satzung
über die Entschädigung für Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Burgdorf
wird in der sich aus der Anlage 1a der
Vorlage Nr. 2016 1100/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als
Anlage beigefügten) Fassung erlassen.
Anlage:
Anlage 1 a Satzung über die Entschädigung für Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Burgdorf
Nach einer ausführlichen Diskussion fasste der Feuerwehrausschuss in seiner Sitzung am
28.04.2016 folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Entwurf der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 6 wird ersatzlos gestrichen.
2. Der/Die Ortsbrandmeister/in der Schwerpunktfeuerwehr erhält monatlich 120,00 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 3a) und der/die stellvertretende Ortsbrandmeister/in der Schwerpunktfeuerwehr erhält monatlich 60,00 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 4a).
In der Anlage erhalten Sie die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf in der Fassung, die sich aus der Empfehlung des Feuerwehrausschusses vom 28.04.2016 ergibt.