Betreff
Satzung über die Entschädigung für Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf
Vorlage
2016 1100/1
Aktenzeichen
37.010
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die

 

Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Burgdorf

 

wird in der sich aus der Anlage 1a der Vorlage Nr. 2016 1100/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage       beigefügten) Fassung erlassen.

 

 

Anlage:

 

Anlage 1 a     Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf

Nach einer ausführlichen Diskussion fasste der Feuerwehrausschuss in seiner Sitzung am

28.04.2016 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Der Entwurf der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf wird wie folgt geändert:

 

1.    § 1 Absatz 6 wird ersatzlos gestrichen.

2.    Der/Die Ortsbrandmeister/in der Schwerpunktfeuerwehr erhält monatlich 120,00 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 3a) und der/die stellvertretende Ortsbrandmeister/in der Schwerpunktfeuerwehr erhält monatlich 60,00 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 4a).

 

In der Anlage erhalten Sie die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf in der Fassung, die sich aus der Empfehlung des Feuerwehrausschusses vom 28.04.2016 ergibt.