Sachverhalt und Begründung:
Am 24.10.2013 wurde die Gründung einer IGS in
Burgdorf vom Rat beschlossen. Die Genehmigung durch die Niedersächsische
Landesschulbehörde (NLSchB) erfolgte am 03.12.2014.
Um die Arbeit der von der NLSchB
einzusetzenden „Planungsgruppe IGS“ zu unterstützen, wurde im Januar 2014 eine Vorbereitungsgruppe
gegründet, die sich bereits mit der Unterbringung einer 4-zügigen IGS in den
Räumen der Realschule beschäftigte. Da dieses umfangreiche Untersuchungen
hinsichtlich der vielfältigen Anforderungen an die Räumlichkeiten (Baurecht,
Statik, Schulorganisation usw.) erforderte, wurde das Architekturbüro Pfitzner
und Moorkens am 26.11.2014 mit der Untersuchung beauftragt. Aufgabenstellung
war zunächst, eine 4-zügige IGS (Sek.I) im Bestand der Realschule
unterzubringen. Nach ersten Raumverteilungsplänen und Gesprächen mit der Bauordnung
wurde schnell klar, dass das von der Vorbereitungsgruppe erstellte Raumprogramm
bereits kaum unterzubringen war.
Im Februar 2015 wurde die Planungsgruppe IGS
von der NLSchB eingesetzt und überarbeitete das Raumprogramm auf Grundlage des
Standardraumprogramms für IGSen der Stadt Hannover. Dieses enthält Raumgrößen,
die die Realschulgebäude nicht zur Verfügung stellen können. Die Grundlage für
die Machbarkeitsstudie wurde dahingehend geändert, dass nun untersucht werden
sollte, welche der Räume (in den geforderten Größen) in den Gebäuden und auf
dem Grundstück der Realschule untergebracht werden könnten und welcher
Raumbedarf darüber hinausgehend noch zu schaffen wäre. Dies hat das Büro
Pfitzner und Moorkens dann mit folgendem Ergebnis untersucht:
Eine 4-zügige IGS ist nur mit erheblichen
Schwierigkeiten und hohen Kosten insbesondere für notwendige Umbauten im
Bestand, welche denkmalschutzrechtlich noch nicht geklärt werden konnten,
möglich. Die von der IGS gewünschte eigene Aula von 480 m² könnte dabei nicht
untergebracht werden.
Im Juni 2015 zeigten die Anmeldungszahlen der
IGS, dass der erste Jahrgang bereits 5-zügig beginnen würde und der Trend zu
einer 6. Parallelklasse abzusehen war. Eine 6. Parallelklasse wurde mit Beginn
des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 eingerichtet.
Im Herbst 2015 beschloss der VA, mit einer
6-Zügigkeit weiter zu planen. Daraufhin sollte das beauftragte Architekturbüro
die drei Standorte GHS I, Realschule und Prinzhornschule, auch in Kombination,
für die Unterbringung einer 6-zügigen IGS untersuchen. Die Gebäude bzw. das
Gelände der GHS I erwiesen sich hierfür schnell als ungeeignet. Z.Zt. wird die
Möglichkeit eines Neubaus auf dem Gelände der Prinzhornschule (diese läuft mit
dem Schuljahr 2021/22 aus) in Kombination mit den Gebäuden der Realschule
verfolgt. Die Ergebnisse werden im Folgenden
von der Architektin erläutert.
Sowohl für den weiteren Planungsprozess im
Allgemeinen, als auch für die vorgestellte Machbarkeitsstudie, sind die
folgenden Grundsatzfragen zu klären. Hierüber wird in einer gemeinsamen Sitzung
des BauA und des SchuKuSpA, die für den
09. August 2016 geplant ist, beraten.
1. Soll der zusätzliche
Raumbedarf für eine Sek II (8 Unterrichtsräume) bei einer weiteren Planung
berücksichtigt werden?
2. Soll der zusätzliche
Raumbedarf für die Schule am Wasserwerk bei einer weiteren Planung
berücksichtigt werden?
3.
Soll die bestehende Sporthalle der jetzigen Prinzhornschule
saniert werden und weiterhin (langfristig) in Nutzung bleiben oder soll die
Fläche der neuen IGS dienen? Bei einem Rückbau der Sporthalle würden sich die
Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Grundstück für den Neubau, insbesondere für
die erforderlichen Außenflächen wesentlich, verbessern.