Betreff
IGS - Machbarkeitsuntersuchung Unterbringung an zwei Standorten
Vorlage
2016 1120
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 24.10.2013 wurde die Gründung einer IGS in Burgdorf vom Rat beschlossen. Die Genehmigung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) erfolgte am 03.12.2014.

Um die Arbeit der von der NLSchB einzusetzenden „Planungsgruppe IGS“ zu unterstützen, wurde im Januar 2014 eine Vorbereitungsgruppe gegründet, die sich bereits mit der Unterbringung einer 4-zügigen IGS in den Räumen der Realschule beschäftigte. Da dieses umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich der vielfältigen Anforderungen an die Räumlichkeiten (Baurecht, Statik, Schulorganisation usw.) erforderte, wurde das Architekturbüro Pfitzner und Moorkens am 26.11.2014 mit der Untersuchung beauftragt. Aufgabenstellung war zunächst, eine 4-zügige IGS (Sek.I) im Bestand der Realschule unterzubringen. Nach ersten Raumverteilungsplänen und Gesprächen mit der Bauordnung wurde schnell klar, dass das von der Vorbereitungsgruppe erstellte Raumprogramm bereits kaum unterzubringen war.

Im Februar 2015 wurde die Planungsgruppe IGS von der NLSchB eingesetzt und überarbeitete das Raumprogramm auf Grundlage des Standardraumprogramms für IGSen der Stadt Hannover. Dieses enthält Raumgrößen, die die Realschulgebäude nicht zur Verfügung stellen können. Die Grundlage für die Machbarkeitsstudie wurde dahingehend geändert, dass nun untersucht werden sollte, welche der Räume (in den geforderten Größen) in den Gebäuden und auf dem Grundstück der Realschule untergebracht werden könnten und welcher Raumbedarf darüber hinausgehend noch zu schaffen wäre. Dies hat das Büro Pfitzner und Moorkens dann mit folgendem Ergebnis untersucht:

Eine 4-zügige IGS ist nur mit erheblichen Schwierigkeiten und hohen Kosten insbesondere für notwendige Umbauten im Bestand, welche denkmalschutzrechtlich noch nicht geklärt werden konnten, möglich. Die von der IGS gewünschte eigene Aula von 480 m² könnte dabei nicht untergebracht werden.

Im Juni 2015 zeigten die Anmeldungszahlen der IGS, dass der erste Jahrgang bereits 5-zügig beginnen würde und der Trend zu einer 6. Parallelklasse abzusehen war. Eine 6. Parallelklasse wurde mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 eingerichtet.

Im Herbst 2015 beschloss der VA, mit einer 6-Zügigkeit weiter zu planen. Daraufhin sollte das beauftragte Architekturbüro die drei Standorte GHS I, Realschule und Prinzhornschule, auch in Kombination, für die Unterbringung einer 6-zügigen IGS untersuchen. Die Gebäude bzw. das Gelände der GHS I erwiesen sich hierfür schnell als ungeeignet. Z.Zt. wird die Möglichkeit eines Neubaus auf dem Gelände der Prinzhornschule (diese läuft mit dem Schuljahr 2021/22 aus) in Kombination mit den Gebäuden der Realschule verfolgt. Die Ergebnisse werden im Folgenden  von der Architektin erläutert.

Sowohl für den weiteren Planungsprozess im Allgemeinen, als auch für die vorgestellte Machbarkeitsstudie, sind die folgenden Grundsatzfragen zu klären. Hierüber wird in einer gemeinsamen Sitzung des BauA  und des SchuKuSpA, die für den 09. August 2016 geplant ist, beraten.

 

1.    Soll der zusätzliche Raumbedarf für eine Sek II (8 Unterrichtsräume) bei einer weiteren Planung berücksichtigt werden?

 

2.    Soll der zusätzliche Raumbedarf für die Schule am Wasserwerk bei einer weiteren Planung berücksichtigt werden?

 

3.    Soll die bestehende Sporthalle der jetzigen Prinzhornschule saniert werden und weiterhin (langfristig) in Nutzung bleiben oder soll die Fläche der neuen IGS dienen? Bei einem Rückbau der Sporthalle würden sich die Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Grundstück für den Neubau, insbesondere für die erforderlichen Außenflächen wesentlich, verbessern.