Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum konsensualen Abbau öffentlicher Münz- und Kartentelefone informiert wie folgt (2012):
Die Deutsche Telekom AG ist zur
Grundversorgung mit öffentlichen Münz- und Kartentelefonen verpflichtet.
Geänderte Kommunikationsgewohnheiten führen allerdings schon seit längerem
dazu, dass an manchen Standorten öffentliche Fernsprecher nicht mehr
wirtschaftlich betrieben werden können. Angesichts der Entwicklung des
Kommunikationsmarktes, insbesondere im Bereich des Mobilfunks, ist mit einer
Fortsetzung dieses Trends zu rechnen.
Gemäß einer Übereinkunft mit der
Bundesnetzagentur und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist
es der Deutschen Telekom AG deshalb gestattet, Städte und Gemeinden auf deren
Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatzsatz
von weniger als 50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu
bitten. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt den
Städten und Gemeinden, die von der Deutsche Telekom AG um ihre Zustimmung zum
Abbau unwirtschaftlicher öffentlicher Fernsprecherstandorte gebeten werden, die
Notwendigkeit des Verbleibs dieser öffentlichen Fernsprechanlagen zu prüfen.
Anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt, liegt im ausschließlichen
Ermessen der kommunalen Verantwortungsträger. Trotz mangelnder
Wirtschaftlichkeit kann ein öffentlicher Fernsprecher zur notwendigen
Grundversorgung gehören. Sofern die Prüfung die Entbehrlichkeit des
öffentlichen Fernsprecherstandorts ergibt, wird empfohlen die Zustimmung zu
erteilen. Soll der Standorte erhalten bleiben, wird empfohlen, die Zustimmung
zu verweigern. Die Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, diese
Entscheidungen gegenüber der Deutsche Telekom AG zu begründen.
Sofern die Zustimmung zum Abbau eines
unwirtschaftlichen öffentlichen Fernsprecherstandorts verweigert wird, ist die
Deutsche Telekom AG berechtigt, den vorhandenen Fernsprecher durch ein
kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon zu ersetzen. Obwohl diese
Fernsprechervariante weniger Nutzungskomfort aufweist, als reguläre Geräte,
genügt sie den Anforderungen des Telekommunikations- Universaldienstes an
öffentliche Telefonie. Auch im Falle des Widerrufs der Zustimmung nach
geänderter Sachlage ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, ihrer
Wiederaufbauverpflichtung durch Aufbau eines Basistelefons nachzukommen.
Die Telekom bittet um Zustimmung zum Abbau der Telefonstelle „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“.
Zuletzt 2013 hatte die Telekom die Stadt gebeten, die Anlage „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“ abbauen zu dürfen. In der Sitzung des Ortsrates am 04.02.2014 wurde für zwei andere Standorte die Zustimmung erteilt, der Standort „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“ sollte allerdings erhalten bleiben.
Die Telekom hatte daraufhin zugesagt, nach derzeitigem Stand die öffentliche Sprechstelle am Bahnhof nicht ohne Zustimmung der Stadt aufheben zu wollen.
Mit Schreiben vom 21.04.2016 bittet die Telekom nunmehr erneut darum, die Anlage „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“ abbauen zu dürfen. Die Telekom verweist darauf, dass die monatlichen Einnahmen unter 25 € liegen. Sollte die Zustimmung verweigert werden, wird ein Basistelefon installiert werden.
Zur Information: Gespräche am Basistelefon können über die Taste „T“ mit einer sog. „Calling-Karte“ oder mit der Kreditkarte gezahlt werden. Notrufnummern sind frei erreichbar. Ebenso ermöglicht die Taste „0800“ die Nutzung von kostenfreien 0800-Rufnummern. Ein Münzeinwurf ist nicht möglich.