Die anliegenden Informationen zum möglichen
Bau einer Querungshilfe in der Straße "Messenberg" gebe ich Ihnen zur
Kenntnis.
In der Ortsratsitzung Ramlingen-Ehlershausen am 29.09.2015
wurde unter TOP 6.4 eine Mitteilung zum Ausbauprogramm
"Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen Messenberg in Ramlingen" (Vorlage:
2015 0915) gemacht.
Herr
Rickel fragte, ob hinter der
Bushaltestelle in Richtung Otze noch eine Querungshilfe eingebaut werden könne.
Die
Antwort der Tiefbauabteilung lautete:
Die K121 ist eine Regionsstraße. Insofern stehen
Haushaltsmittel für einen Umbau nicht zur Verfügung.
Das
Ansinnen wurde zuständigkeitshalber an die Region Hannover weitergeleitet, die
die Anregung geprüft hat und nun folgende Stellungnahme abgegeben hat:
"Die Notwendigkeit
von Überquerungsanlagen und deren Einsatzbereiche sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
- RASt 2006 - geregelt und unter anderem von der
Fahrzeug-Spitzenstundenbelastung im Querschnitt abhängig. Deshalb wurde im Zuge
der K 121 (Messenberg) am Ortseingang Ramlingen von Mittwoch, den 02.12.2015
bis Freitag, den 04.12.2015 jeweils 10 Uhr eine Verkehrserhebung mittels
Zählplatten durchgeführt.
Die Spitzenstunde hat sich in dem
erfassten Zeitraum mit 333
Kraftfahrzeugen zwischen 16 und 17 Uhr des 03.12.2015 ereignet.
Gemäß einer
Fahrgastzählung aus Oktober 2014 wird die Bushaltestelle „Ramlingen Messenberg“ auf der Westseite von 13 Ein- und 10 Aussteigern pro Tag
genutzt, die Haltestelle auf der
Ostseite wird nach dieser
Zählung von 19 Ein- und 25 Aussteigern
pro Tag genutzt.
Werden diese
Ergebnisse nun zusammen mit der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit in die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 2006 - übertragen,
so kann sich daraus ggf. die Notwendigkeit einer Überquerungsanlage ergeben.
Für unterschiedliche Parameter können hier verschiedene Arten von Überquerungsanlagen
wie Mitteltrennungen, Plateau- oder Teilaufpflasterungen, Fußgängerüberwege,
Lichtsignalanlagen oder Unter-/Überführungen abgeleitet werden.
Da sich aus den angesprochenen Parametern im Bereich der Bushaltestelle
„Ramlingen Messenberg“ (333 Kfz/Spitzenstunde, < 50 querende Fußgänger/h und
zulässige Höchstgeschwindigkeit = 50 km/h) keine der angesprochenen
Überquerungsanlagen ableiten lässt, kann der Installierung einer
Querungshilfe in diesem Bereich nicht zugestimmt werden."