Betreff
Mitteilung: Bau einer Querungshilfe zum Ausbauprogramm "Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen Messenberg in Ramlingen" (Vorlage: 2015 0915)
Vorlage
2016 1108
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegenden Informationen zum möglichen Bau einer Querungshilfe in der Straße "Messenberg" gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

In der Ortsratsitzung Ramlingen-Ehlershausen am 29.09.2015 wurde unter TOP 6.4 eine Mitteilung zum Ausbauprogramm "Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen Messenberg in Ramlingen" (Vorlage: 2015 0915) gemacht.

 

Herr Rickel fragte, ob hinter der Bushaltestelle in Richtung Otze noch eine Querungshilfe eingebaut werden könne.

 

Die Antwort der Tiefbauabteilung lautete:

Die K121 ist eine Regionsstraße. Insofern stehen Haushaltsmittel für einen Umbau nicht zur Verfügung.

 

Das Ansinnen wurde zuständigkeitshalber an die Region Hannover weitergeleitet, die die Anregung geprüft hat und nun folgende Stellungnahme abgegeben hat:

 

"Die Notwendigkeit von Überquerungsanlagen und deren Einsatzbereiche sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 2006 - geregelt und unter anderem von der Fahrzeug-Spitzenstundenbelastung im Querschnitt abhängig. Deshalb wurde im Zuge der K 121 (Messenberg) am Ortseingang Ramlingen von Mittwoch, den 02.12.2015 bis Freitag, den 04.12.2015 jeweils 10 Uhr eine Verkehrserhebung mittels Zählplatten durchgeführt.

 

Die Spitzenstunde hat sich in dem erfassten Zeitraum mit 333 Kraftfahrzeugen zwischen 16 und 17 Uhr des 03.12.2015 ereignet.

 

Gemäß einer Fahrgastzählung aus Oktober 2014 wird die Bushaltestelle „Ramlingen Messenberg“ auf der Westseite von 13 Ein- und 10 Aussteigern pro Tag genutzt, die Haltestelle auf der Ostseite wird nach dieser Zählung von 19 Ein- und 25 Aussteigern pro Tag genutzt.

 

Werden diese Ergebnisse nun zusammen mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 2006 - übertragen, so kann sich daraus ggf. die Notwendigkeit einer Überquerungsanlage ergeben. Für unterschiedliche Parameter können hier verschiedene Arten von Überquerungsanlagen wie Mitteltrennungen, Plateau- oder Teilaufpflasterungen, Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen oder Unter-/Überführungen abgeleitet werden.

 

Da sich aus den angesprochenen Parametern im Bereich der Bushaltestelle „Ramlingen Messenberg“ (333 Kfz/Spitzenstunde, < 50 querende Fußgänger/h und zulässige Höchstgeschwindigkeit = 50 km/h) keine der angesprochenen Überquerungsanlagen ableiten lässt,  kann der Installierung einer Querungshilfe in diesem Bereich nicht zugestimmt werden."