Betreff
Schulraumbedarfsplanung Grundschulen - 2016
Vorlage
2016 1095
Aktenzeichen
40.011-2015/001491
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Gudrun-Pausewang-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von _____% angenommen. Zudem wird eine Quote von _____% an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Astrid-Lindgren-Grundschule wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von _____% angenommen. Zudem wird eine Quote von _____% an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grundschule Otze wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von _____% angenommen. Zudem wird eine Quote von _____% an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Waldschule Ramlingen-Ehlershausen wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von _____% angenommen. Zudem wird eine Quote von _____% an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahl an der Grund- und Hauptschule I (Primarbereich) wird eine durch Wanderungsbewegungen (z.B. Zuzug, Wegzug, Flüchtlinge) bedingte Steigerung der je Jahrgang ermittelten Prognosewerte von _____% angenommen. Zudem wird eine Quote von _____% an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.
- Die sich aus Anwendung der in Ziffern 1 bis 5 des Beschlussvorschlages festgelegten Parameter ergebenden Zügigkeiten sind Grundlage für eine von der Verwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen aufzustellende Raumplanung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf.
- Das Raumprogramm wird den Gremien (Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie Verwaltungsausschuss) zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Auf Basis der festgelegten Parameter wird eine aktualisierte Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2017 im I. Quartal 2017 den Gremien vorgestellt. Für die Folgejahre wird fortlaufend eine Fortschreibung der Schulraumbedarfsplanung erfolgen.
Sachverhalt und Begründung:
Als Anlage zur Vorlage ist die Schulraumbedarfsplanung Grundschulen – 2016 samt Anlagen beigefügt.