Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss
-stimmt dem Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze – „Nördlich Worthstraße“) in der Fassung vom 28.08.2007 zu und
-beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand
der Bezugsvorlage 2007 0159 ist über den Vorentwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans
beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 22.05.2007 den
Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Dem
entsprechend erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 05.06.2007
bis 19.06.2007 und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben vom 31.05.2007. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 48. Änderung des
Flächennutzungsplans im Teil 4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen
versehen worden.
Bei
der weiteren Bearbeitung des Planentwurfs wurden keine Änderungen gegenüber
dem Vorentwurf vorgenommen. Lediglich die Begründung wurde um neue Sachverhalte
ergänzt (z.B. Eingriffsbilanzierung, Archäologie). Diese Ergänzungen sind in
der Begründung grau
hinterlegt.
Mit
dem Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans können nun die Verfahrensschritte
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung
(§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu
entscheiden.
Anlagen:
- 48. Änderung des Flächennutzungsplan, Entwurf (Stand 28.08.2007)
- Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplan, Entwurf (Stand 28.08.2007)