Betreff
48. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze - Nördlich Worthstraße) - Entwurf - Bezugsvorlage: 2007 0159
Vorlage
2007 0222
Aktenzeichen
6120-48
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2.   Der Verwaltungsausschuss

-stimmt dem Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze – „Nördlich Worthstraße“) in der Fassung vom 28.08.2007 zu und

-beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2007 0159 ist über den Vorentwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 22.05.2007 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 05.06.2007 bis 19.06.2007 und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 31.05.2007. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Teil 4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Bei der weiteren Bearbeitung des Planentwurfs wurden keine Änderungen gegen­über dem Vorentwurf vorgenommen. Lediglich die Begründung wurde um neue Sachverhalte ergänzt (z.B. Eingriffsbilanzierung, Archäologie). Diese Ergänzungen sind in der Begründung grau hinterlegt.

Mit dem Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans können nun die Verfah­rensschritte Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

-          48. Änderung des Flächennutzungsplan, Entwurf (Stand 28.08.2007)

-          Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplan, Entwurf (Stand 28.08.2007)