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Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-90 „Heidenelke“, Planteil und Begründung vom 24.03.2016, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Sachverhalt und Begründung:

Hintergrund, Zielstellungen und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0-90 „Heidenelke“, der ein allgemeines Wohngebiet zugunsten einer verdichteten Wohnbebauung festsetzt, wurden in der oben genannten Bezugsvorlage erläutert.

 

Inzwischen erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB anhand des im Januar 2016 beschlossenen Vorentwurfes.

 

Von Bürgerinnen und Bürgern gingen zwei Stellungnahmen ein. Sie sind mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen dem Kapitel 11.1 der Begründung zu entnehmen.

 

Seitens der beteiligten Träger Öffentlicher Belange wurden außer Empfehlungen und präzisierenden Hinweisen (zur Denkmalpflege, zu Baumstandorten bei unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, zu einzuholenden Leitungsplänen vor Baumaßnahmen, zur Abfallentsorgung, zum Brandschutz, zum Naturschutz sowie zum Ausbau der Telekommunikationsleitungen) keine Stellungnahmen eingereicht, die wesentliche Änderungen des Vorentwurfes erforderten. Detaillierte Ausführungen samt Stellungnahmen finden sich in Kapitel 11.3 der Begründung.

 

Inhaltlich ergänzt wurden vor allem noch Hinweise zu den Textlichen Festsetzungen in Bezug auf die vorhandenen Bodenauffüllungen sowie zur Niederschlagswasserversickerung. Ansonsten wurden vor allem redaktionelle Änderungen und inhaltliche Präzisierungen vorgenommen, wobei Veränderungen gegenüber der Vorentwurfsfassung in den Textteilen stets grau hervorgehoben sind.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf können gemäß Beschlussvorschlag die weiteren Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.

 

Anlagen:

-      Planteil zum B-Plan Nr. 0-90 „Heidenelke“, Stand 24.03.2016

-      Begründung zum B-Plan Nr. 0-90 „Heidenelke“, Stand 24.03.2016

 

Die Anhänge der Begründung sind auf der Internetseite der Stadt Burgdorf ersichtlich und werden aufgrund des Umfangs nicht über die Ratspost versendet (https://www.burgdorf.de/regional/bauleitplanung/bebauungsplan-nr-0-90-heidenelke-902000197-20500.html?plantyp=b&titel=Bebauungsplan+Nr.+0-90+-+Heidenelke):

Anhang 1: Biotopkartierung und Bewertung zur Vorbereitung der Bauleitplanung

Anhang 2: Schalltechnische Kurzstellungnahme

Anhang 3: Ingenieurgeologisches Gutachten

Anhang 4: Orientierende umweltgeologische Untersuchung zur Deklaration von Bodenmaterial

Anhang 5: Räumliche Verteilung und vermuteter Schwerpunktbereich der Bodenverunreinigungen (Übersichtskarte)

 

Alle Anhänge sind während der öffentlichen Auslegung im Rathaus IV einzusehen.