Betreff
Verlängerung der Fahrradstraße in der Südstadt
Vorlage
2016 1064
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

160.600,00

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Fortsetzung der Fahrradstraße sowie die Umgestaltung der bestehenden Fahrradstraße werden wie in der Vorlage 2016 1064 dargestellt ausgeführt.

Dem Rat wird empfohlen Haushaltsmittel in Höhe von 145.000,00 € im Haushaltsjahr 2017 für die Fortsetzung der Fahrradstraße sowie die Umgestaltung der bestehenden Fahrradstraße und für die Herstellung eines Fußgängerüberweges am Berliner Ring bereitzustellen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

Die Fahrradstraße über Goethestraße, Saarstraße, Brahmsstraße ist Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und den Schulen am Berliner Ring.

Derzeit besteht eine Vorrangregelung in der Tempo-30-Zone über Am Gümmekanal, Am Kahlen Lehn und Depenauerweg.

 

Das derzeitige Ende der bestehenden Fahrradstraße liegt mitten im Wohngebiet und ist für die Nutzer nicht nachvollziehbar. Erst eine Verlängerung schafft eine Durchgängigkeit der Hauptverbindung zwischen der Innenstadt und den Schulen. Die Nutzung durch den Schülerradverkehr ist ausgeprägt hoch. Durch einen durchgängigen Fahrradstraßenzug würde diese starke Stellung des Radverkehrs auch verkehrsrechtlich im gesamten Verlauf der Achse betont.

 

Am 19.03.2015 wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss von der Planungsgemeinschaft Verkehr – PGV Alrutz über die Möglichkeiten der Verlängerung der Fahrradstraße in der Südstadt berichtet.

 

Es sollte geprüft werden, die bestehende Fahrradstraße zwischen Am Gümmekanal und Richard-Wagnerstraße bis zum Berliner Ring zu verlängern.

 

 

Zusammenfassend kann man festhalten, dass eine Verlängerung der Fahrradstraße mit Vorfahrtsregelung möglich ist, jedoch nicht in der bisherigen Form mit dem Verkehrszeichen VZ 301.

 

 

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung führt zu Zeichen 301 aus: „… das Zeichen 301 (ist) nicht häufiger als an drei hintereinanderliegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden.“

 

Die Vorfahrtsberechtigung einer verlängerten Fahrradstraße kann daher nur durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Herr Alrutz von der Planungsgemeinschaft Verkehr – PGV Alrutz erläuterte, dass dies nur durch bauliche Maßnahmen in Tempo 30-Zonen möglich ist. Die Vorfahrt für eine Fahrradstraße ist ohne Beschilderung durch Aufpflasterung der Nebenstraßenzufahrten (Einfahren über einen abgesenkten Bord) gemäß § 10 Straßenverkehrsordnung zu realisieren, das gewährleistet auch eine bessere Integration der Fahrradstraße in die Tempo 30-Zone als die Vorfahrtbeschilderung. Darüber hinaus wird durch die bauliche Umgestaltung die Verkehrssicherheit für die Radfahrer erhöht.

 

Eine durchgängige Bevorrechtigung der Fahrradstraße ist aus Verkehrssicherheitsgründen anzustreben. Ungleiche Regelungen (teilweise Vorrang, teilweise Rechts-vor Links) würden unklare Verhältnisse herbeiführen. Daher wird die Schaffung einer einheitlichen Regelung im gesamten Verlauf angestrebt. Die starken Schülerpulks zu Schulbeginn und Schulschluss nehmen sich teilweise den Vorrang auch gegenüber Verkehr von rechts. Eine Bevorrechtigung würde hier Klarheit schaffen.

 

 

2     Abstimmung der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange

       (siehe Anlage 1)

 

Mit der Polizeiinspektion Burgdorf, den Kontaktbeamten und der Straßenverkehrsbehörde wurde die Planung im Vorfeld abgestimmt. Darüber hinaus wurde die Planung den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt. Das Protokoll der Informationsveranstaltung am 22.02.2016 habe ich beigefügt. Die beteiligten Behörden und Verbände sprechen sich mehrheitlich für die vorgestellte Planung aus und befürworten eine einheitliche Gestaltung der Fahrradstraße wie in dieser Vorlage dargestellt. Die im Folgenden vorgestellten Maßnahmen verdeutlichen den besonderen Charakter der Straße und schaffen ein einheitliches Erscheinungsbild der Fahrradstraße.

 

 

3   Grundsätzliche Gestaltungselemente der Fahrradstraße

 

          Bevorrechtigung in der Tempo 30-Zone mit durchgezogenem Bord:

Vorfahrt für die Fahrradstraße ohne Beschilderung durch Aufpflasterung der Nebenstraßenzufahrten (Einfahren über einen abgesenkten Bord) gemäß § 10 StVO.

          Gegebenenfalls Einengung der jeweiligen von rechts kommenden Zufahrten, z.B. in der der Richard-Wagner-Straße. Pflasterungen sollen generell bis zum Ende von Einengungen ausgeführt werden.

          Die Pflasterflächen werden generell in heidebraun ausgeführt, das graue Pflaster ist vollständig im Bereich der Einengungen auszutauschen.

          Markierung eines für Burgdorf einheitlichen Fahrradstraßensymbols.

          Die Beschilderung der Fahrradstraße wird, wie bisher schon, in den untergeordneten Straßen angeordnet.

          Die untergeordneten Straßen sollen zusätzlich Z 205 (Vorfahrt achten) erhalten, siehe folgende Abbildung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung: Beispiel aus Hannover

 

 

4     Bestehende Fahrradstraße (siehe Anlagen 2 bis 4)

 

In der bestehenden Fahrradstraße werden die Borde der einmündenden Straßen mit 3 cm Ansicht neu versetzt. Die Einengungen bleiben bestehen. Das vorhandene graue Pflaster wird durch heidebraunes ausgetauscht. Im Knoten Saarstraße/Depenauer Weg wird die bestehende Rotmarkierung in der Fahrradstraße entfernt und der Bereich mit einer neuen schwarzen Deckschicht versehen (siehe Anlage 4). Im Depenauer Weg waren Aufpflasterugen in heidebraun vorgesehen. Auf Wunsch der Regiobus bleibt hier der Asphalt bestehen. In der Brahmsstraße wird das dortige "Kissen" entfernt. Diese Aufpflasterung verhindert ein nebeneinander Fahren der Radfahrer und steht der Nutzung als Fahrradstraße entgegen.

 

 

5     Neuer Teil der Fahrradstraße (siehe Anlagen 5 bis 9)

 

Richard-Wagner-Straße: siehe Anlagen 5, 6, 7:

Die Richard-Wagner-Straße vermittelt als durchgehender Straßenzug gegenüber den Einmündungen Brahmsstraße und Grünewaldstraße eher einen dominanten Eindruck. Eine Bevorrechtigung der Fahrradstraße ohne bauliche Umgestaltung entspricht nicht der straßenräumlichen Charakteristik und wäre aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu unterstützen. So wird auch hier die Betonung der Vorfahrt durch durchgezogene Borde mit leichter Aufpflasterung der untergeordneten Knotenarme sowie durch Einengung der jeweiligen von rechts kommenden Zufahrten der Richard-Wagner-Straße umgesetzt.

Darüber hinaus wird der abknickende Verlauf der Fahrradstraße durch Markierung eines für Burgdorf einheitlichen Fahrradstraßensymbols verdeutlicht.

 

Grünewaldstraße: siehe Anlagen 8, 9:

In der Grünwaldstraße wird die Betonung der Vorfahrt durch durchgezogenen Bord mit leichten Aufpflasterungen in der Holbein- und Liebermannstraße umgesetzt. Die Grünewaldstraße wird am Beginn der Einbahnregelung eingeengt, um die Querungsmöglichkeit für Fußgänger zu verbessern (siehe Anlage 9). Die Restfahrbahnreite beträgt 4 m, so dass sich Radfahrer und Kraftfahrzeuge bequem begegnen können. Aufgrund der Anregung des Sozialverbands Deutschland wurde hier die Fahrbahnbreite vergrößert. Die Einengung wird durch Markierungen und mobile Inseln und Leitelemente hergestellt. So ist sichergestellt, dass ohne großen Aufwand auf eine veränderte Verkehrsführung im Zuge der Überplanung des alten Gudrun-Pausewang-Grundschulgeländes reagiert werden kann. Die Fahrradstraße endet und beginnt südlich der Zufahrt zu der Fahrradabstellanlage des Gymnasiums (siehe Anlage 10).

 

 

6     Fußgängerüberweg am Berliner Ring (siehe Anlage 10)

 

Auf Höhe des zukünftigen Eingangs der Gudrun-Pausewang-Grundschule soll ein Fußgängerüberweg für die Grundschüler entstehen. Die vorhandene Fahrbahneinengung wird hierfür genutzt. Die Grundschüler sollen auch zukünftig den vorhandenen Weg zwischen Grünewaldstraße und Berliner Ring zur Grundschule nutzen.

 

 

7     Entwässerung

 

In den Kreuzungsbereichen sind zum Teil Schäden am Kanal bekannt, die im Vorfeld der Baumaßnahmen durch die beauftragte Hausmeisterfirma behoben werden sollen. Darüber hinaus werden die Hausanschlussleitungen mit einer Kamera befahren, um eventuell vorhandene Schäden ebenfalls im Vorwege zu sanieren.

 

 

8     Kosten

 

Für die Fortführung und einheitliche Gestaltung der Fahrradstraße entstehen Gesamtkosten von rd. 160.000,00 €. Davon entfallen 127.000,00 € auf die Baukosten und ca. 33.000,00 € auf die Ingenieurkosten. Die Baukosten sowie die Bauoberleitung können voraussichtlich zu 62,5 % durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015 gefördert werden. Ein Antrag auf Förderung ist bereits gestellt. Die Förderung beträgt voraussichtlich rd. 84.200,00 €. Die Stadt Burgdorf hätte demnach ca. 75.800,00 € der Gesamtkosten zu tragen.

Die Kosten für die Vermessung sowie weiterer Leistungsphasen der Ingenieurleistungen sind nicht förderfähig.

Die Leistungsphasen 1-3 der Ingenieurleistungen sind bereits beauftragt worden, Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 54100.787240 im Haushalt 2016 bereit. Für die weiteren Leistungsphasen 4-9 der Planung sowie für die Baukosten werden im Haushaltsjahr 2017 145.000,00 € für den Haushalt 2017 benötigt.

 

Würde nur die Fortführung der Fahrradstraße realisiert werden, würden Gesamtkosten von ca. 77.000,00 € entstehen, wobei rd. 24.000 € auf die Ingenieurkosten entfallen und rd. 53.000,00 € auf die Baukosten. Die Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit würde voraussichtlich rd. 42.000,00 € betragen. Der Anteil der Stadt Burgdorf würde sich voraussichtlich auf rd. 35.000,00 € belaufen.

Die alleinige Realisation der Fortführung der Fahrradstraße wird jedoch von den Beteiligten am Planungsprozess (u.a. Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Schulleitungen, ADFC, ADAC) abgelehnt und als bedenklich eingestuft.

 

 

9     Schlussbemerkungen

 

Eine Verlängerung der Fahrradstraße durch die Südstadt bis zum Berliner Ring ist aus verkehrsplanerischer Sicht zu empfehlen. Eine rechtskonforme Ausbildung der Vorfahrtregelung ist möglich und sollte in einheitlicher Form zur Anwendung kommen. Durch die bauliche Umgestaltung der Stellen mit abknickendem Verlauf der Fahrradstraße kann die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird empfohlen, auch die bestehenden Kreuzungen mit Vorfahrt entsprechend umzugestalten.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:  Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Protokoll

Anlage 2:  Knoten 1: Am Gümmekanal/Goethestraße

Anlage 3: Knoten 2: Goethestraße, Saarstraße/Am Kahlen Lehn

Anlage 4: Knoten 3: Saarstraße, Brahmsstraße/Depenauerweg

Anlage 5: Knoten 4: Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße

Anlage 6: Knoten 5: Richard-Wagner-Straße/Cranachstraße

Anlage 7: Knoten 6: Richard-Wagner-Straße/Grünewaldstraße

Anlage 8: Knoten 7: Grünewaldstraße/Holbeinstraße

Anlage 9: Knoten 8: Grünewaldstraße/Liebermannstraße

Anlage 10: Beginn/Ende Fahrradstraße, Fußgängerüberweg Berliner Ring