Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
160.600,00 € |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Die Fortsetzung
der Fahrradstraße sowie die Umgestaltung der bestehenden Fahrradstraße werden
wie in der Vorlage 2016 1064 dargestellt ausgeführt.
Dem Rat wird empfohlen Haushaltsmittel in Höhe von 145.000,00 € im
Haushaltsjahr 2017 für die Fortsetzung der Fahrradstraße sowie die Umgestaltung
der bestehenden Fahrradstraße und für die Herstellung eines Fußgängerüberweges
am Berliner Ring bereitzustellen.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Die Fahrradstraße über Goethestraße,
Saarstraße, Brahmsstraße ist Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung
zwischen der Innenstadt und den Schulen am Berliner Ring.
Derzeit besteht eine Vorrangregelung in der
Tempo-30-Zone über Am Gümmekanal, Am Kahlen Lehn und Depenauerweg.
Das derzeitige Ende der bestehenden
Fahrradstraße liegt mitten im Wohngebiet und ist für die Nutzer nicht
nachvollziehbar. Erst eine Verlängerung schafft eine Durchgängigkeit der
Hauptverbindung zwischen der Innenstadt und den Schulen. Die Nutzung durch den
Schülerradverkehr ist ausgeprägt hoch. Durch einen durchgängigen
Fahrradstraßenzug würde diese starke Stellung des Radverkehrs auch
verkehrsrechtlich im gesamten Verlauf der Achse betont.
Am 19.03.2015 wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss von der
Planungsgemeinschaft Verkehr – PGV Alrutz über die Möglichkeiten der Verlängerung der
Fahrradstraße in der Südstadt berichtet.
Es sollte
geprüft werden, die bestehende Fahrradstraße zwischen Am Gümmekanal und
Richard-Wagnerstraße bis zum Berliner Ring zu verlängern.
Zusammenfassend
kann man festhalten, dass eine Verlängerung der Fahrradstraße mit Vorfahrtsregelung
möglich ist, jedoch nicht in der bisherigen Form mit dem Verkehrszeichen VZ
301.
Die
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung führt zu Zeichen 301 aus:
„… das Zeichen 301 (ist) nicht häufiger als an drei
hintereinanderliegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden.“
Die Vorfahrtsberechtigung einer verlängerten
Fahrradstraße kann daher nur durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Herr
Alrutz von der Planungsgemeinschaft Verkehr – PGV Alrutz erläuterte, dass dies
nur durch bauliche Maßnahmen in Tempo 30-Zonen möglich ist. Die Vorfahrt für eine Fahrradstraße ist ohne Beschilderung durch Aufpflasterung
der Nebenstraßenzufahrten (Einfahren über einen abgesenkten Bord) gemäß § 10
Straßenverkehrsordnung zu realisieren, das gewährleistet auch eine bessere
Integration der Fahrradstraße in die Tempo 30-Zone als die
Vorfahrtbeschilderung. Darüber hinaus wird durch die bauliche Umgestaltung die
Verkehrssicherheit für die Radfahrer erhöht.
Eine durchgängige
Bevorrechtigung der Fahrradstraße ist aus Verkehrssicherheitsgründen
anzustreben. Ungleiche Regelungen (teilweise Vorrang,
teilweise Rechts-vor Links) würden unklare Verhältnisse herbeiführen. Daher
wird die Schaffung einer einheitlichen Regelung im gesamten Verlauf angestrebt.
Die starken Schülerpulks zu Schulbeginn und Schulschluss nehmen sich teilweise
den Vorrang auch gegenüber Verkehr von rechts. Eine Bevorrechtigung würde hier
Klarheit schaffen.
2 Abstimmung der Planung mit den Trägern
öffentlicher Belange
(siehe Anlage 1)
Mit der Polizeiinspektion
Burgdorf, den Kontaktbeamten und der Straßenverkehrsbehörde wurde die Planung
im Vorfeld abgestimmt. Darüber hinaus wurde die Planung den Trägern
öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt. Das Protokoll der
Informationsveranstaltung am 22.02.2016 habe ich beigefügt. Die beteiligten Behörden
und Verbände sprechen sich mehrheitlich für die vorgestellte Planung aus und
befürworten eine einheitliche Gestaltung der Fahrradstraße wie in dieser
Vorlage dargestellt. Die im Folgenden
vorgestellten Maßnahmen verdeutlichen den besonderen Charakter der
Straße und schaffen ein einheitliches Erscheinungsbild der Fahrradstraße.
3 Grundsätzliche
Gestaltungselemente der Fahrradstraße
•
Bevorrechtigung in der Tempo 30-Zone mit
durchgezogenem Bord:
Vorfahrt für die Fahrradstraße ohne Beschilderung durch
Aufpflasterung der Nebenstraßenzufahrten (Einfahren über einen abgesenkten
Bord) gemäß § 10 StVO.
•
Gegebenenfalls Einengung der jeweiligen von
rechts kommenden Zufahrten, z.B. in der der Richard-Wagner-Straße. Pflasterungen sollen generell bis zum Ende von Einengungen
ausgeführt werden.
•
Die Pflasterflächen
werden generell in heidebraun ausgeführt, das graue Pflaster ist vollständig im
Bereich der Einengungen auszutauschen.
•
Markierung eines für Burgdorf einheitlichen Fahrradstraßensymbols.
•
Die Beschilderung
der Fahrradstraße wird, wie bisher schon, in den untergeordneten Straßen angeordnet.
•
Die untergeordneten Straßen sollen zusätzlich Z 205 (Vorfahrt achten)
erhalten, siehe folgende Abbildung.
Abbildung: Beispiel aus Hannover
4 Bestehende
Fahrradstraße (siehe Anlagen 2 bis 4)
In der bestehenden Fahrradstraße
werden die Borde der einmündenden Straßen mit 3 cm Ansicht neu versetzt. Die
Einengungen bleiben bestehen. Das vorhandene graue Pflaster wird durch
heidebraunes ausgetauscht. Im Knoten Saarstraße/Depenauer Weg wird die bestehende
Rotmarkierung in der Fahrradstraße entfernt und der Bereich mit einer neuen
schwarzen Deckschicht versehen (siehe Anlage 4). Im Depenauer Weg waren Aufpflasterugen
in heidebraun vorgesehen. Auf Wunsch der Regiobus bleibt hier der Asphalt bestehen.
In der Brahmsstraße wird das dortige "Kissen" entfernt. Diese
Aufpflasterung verhindert ein nebeneinander Fahren der Radfahrer und steht der
Nutzung als Fahrradstraße entgegen.
5 Neuer
Teil der Fahrradstraße (siehe Anlagen 5 bis 9)
Richard-Wagner-Straße:
siehe Anlagen 5, 6, 7:
Die
Richard-Wagner-Straße vermittelt als durchgehender Straßenzug
gegenüber den Einmündungen Brahmsstraße und Grünewaldstraße eher einen
dominanten Eindruck. Eine Bevorrechtigung der Fahrradstraße ohne bauliche
Umgestaltung entspricht nicht der straßenräumlichen Charakteristik und wäre aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht zu unterstützen. So wird auch hier die Betonung der Vorfahrt durch durchgezogene
Borde mit leichter Aufpflasterung der untergeordneten Knotenarme sowie durch
Einengung der jeweiligen von rechts kommenden Zufahrten der
Richard-Wagner-Straße umgesetzt.
Darüber hinaus wird der abknickende Verlauf
der Fahrradstraße durch Markierung eines für Burgdorf einheitlichen
Fahrradstraßensymbols verdeutlicht.
Grünewaldstraße: siehe Anlagen 8, 9:
In der Grünwaldstraße wird die Betonung der
Vorfahrt durch durchgezogenen Bord mit leichten Aufpflasterungen in der
Holbein- und Liebermannstraße umgesetzt. Die Grünewaldstraße wird am Beginn der
Einbahnregelung eingeengt, um die Querungsmöglichkeit für Fußgänger zu
verbessern (siehe Anlage 9). Die Restfahrbahnreite beträgt 4 m, so dass sich
Radfahrer und Kraftfahrzeuge bequem begegnen können. Aufgrund der Anregung des
Sozialverbands Deutschland wurde hier die Fahrbahnbreite vergrößert. Die
Einengung wird durch Markierungen und mobile Inseln und Leitelemente
hergestellt. So ist sichergestellt, dass ohne großen Aufwand auf eine veränderte
Verkehrsführung im Zuge der Überplanung des alten Gudrun-Pausewang-Grundschulgeländes
reagiert werden kann. Die Fahrradstraße endet und beginnt südlich der Zufahrt
zu der Fahrradabstellanlage des Gymnasiums (siehe Anlage 10).
6 Fußgängerüberweg
am Berliner Ring (siehe Anlage 10)
Auf Höhe des zukünftigen Eingangs
der Gudrun-Pausewang-Grundschule soll ein Fußgängerüberweg für die Grundschüler
entstehen. Die vorhandene Fahrbahneinengung wird hierfür genutzt. Die
Grundschüler sollen auch zukünftig den vorhandenen Weg zwischen Grünewaldstraße
und Berliner Ring zur Grundschule nutzen.
7 Entwässerung
In den Kreuzungsbereichen sind
zum Teil Schäden am Kanal bekannt, die im Vorfeld der Baumaßnahmen durch die
beauftragte Hausmeisterfirma behoben werden sollen. Darüber hinaus werden die
Hausanschlussleitungen mit einer Kamera befahren, um eventuell vorhandene
Schäden ebenfalls im Vorwege zu sanieren.
8 Kosten
Für die Fortführung und
einheitliche Gestaltung der Fahrradstraße entstehen Gesamtkosten von rd. 160.000,00
€. Davon entfallen 127.000,00 € auf die Baukosten und ca. 33.000,00 € auf die
Ingenieurkosten. Die Baukosten sowie die Bauoberleitung können voraussichtlich
zu 62,5 % durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015 gefördert werden. Ein Antrag auf Förderung
ist bereits gestellt. Die Förderung beträgt voraussichtlich rd. 84.200,00 €.
Die Stadt Burgdorf hätte demnach ca. 75.800,00 € der Gesamtkosten zu tragen.
Die Kosten für
die Vermessung sowie weiterer Leistungsphasen der Ingenieurleistungen sind
nicht förderfähig.
Die
Leistungsphasen 1-3 der Ingenieurleistungen sind bereits beauftragt worden,
Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 54100.787240 im Haushalt 2016 bereit.
Für die weiteren Leistungsphasen 4-9 der Planung sowie für die Baukosten werden
im Haushaltsjahr 2017 145.000,00 € für den Haushalt 2017 benötigt.
Würde nur die Fortführung der
Fahrradstraße realisiert werden, würden Gesamtkosten von ca. 77.000,00 €
entstehen, wobei rd. 24.000 € auf die Ingenieurkosten entfallen und rd. 53.000,00
€ auf die Baukosten. Die Förderung durch das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit würde voraussichtlich rd.
42.000,00 € betragen. Der Anteil der Stadt Burgdorf würde sich voraussichtlich
auf rd. 35.000,00 € belaufen.
Die alleinige Realisation der
Fortführung der Fahrradstraße wird jedoch von den Beteiligten am
Planungsprozess (u.a. Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Schulleitungen, ADFC,
ADAC) abgelehnt und als bedenklich eingestuft.
9 Schlussbemerkungen
Eine Verlängerung der Fahrradstraße durch die
Südstadt bis zum Berliner Ring ist aus verkehrsplanerischer Sicht zu empfehlen.
Eine rechtskonforme Ausbildung der Vorfahrtregelung ist möglich und sollte in
einheitlicher Form zur Anwendung kommen. Durch die bauliche Umgestaltung der
Stellen mit abknickendem Verlauf der Fahrradstraße kann die Verkehrssicherheit
gewährleistet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird empfohlen, auch
die bestehenden Kreuzungen mit Vorfahrt entsprechend umzugestalten.
Anlagen:
Anlage 1: Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange - Protokoll
Anlage 2: Knoten 1: Am Gümmekanal/Goethestraße
Anlage
3:
Knoten 2: Goethestraße, Saarstraße/Am Kahlen Lehn
Anlage
4:
Knoten 3: Saarstraße, Brahmsstraße/Depenauerweg
Anlage
5:
Knoten 4: Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße
Anlage
6:
Knoten 5: Richard-Wagner-Straße/Cranachstraße
Anlage
7:
Knoten 6: Richard-Wagner-Straße/Grünewaldstraße
Anlage
8:
Knoten 7: Grünewaldstraße/Holbeinstraße
Anlage
9:
Knoten 8: Grünewaldstraße/Liebermannstraße
Anlage
10:
Beginn/Ende Fahrradstraße, Fußgängerüberweg Berliner Ring