Betreff
Bebauungsplan Nr 0-66 "An den Hecken" - Vorentwurf -
Vorlage
2016 1052
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-66 „An den Hecken“ mit dem Ziel einer maßvollen Erweiterung der Siedlungsfläche im Südosten der Kernstadt Burgdorfs soll eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

 

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-66 „An den Hecken“ in der Fassung vom 09.02.2016 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zur maßvollen Erweiterung des Siedlungsbereichs in der Kernstadt Burgdorfs und aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland plant die Stadt Burgdorf im Südosten der Kernstadt die Ausweisung eines neuen Baugebiets. Zur planungsrechtlichen Realisierung dieses Wohngebiets erfolgt derzeit bereits im Rahmen der im Verfahren befindlichen 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf eine entsprechende Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans.

Parallel zu dieser Änderung des Flächennutzungsplans soll nun die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-66 „An den Hecken“ erfolgen.

Im Verlauf der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Burgdorf am 19.11.2014 wurde eine mögliche städtebauliche Entwicklungskonzeption für den gesamten südöstlichen Bereich der Burgdorfer Kernstadt vorgestellt. Aktuell besteht in Burgdorf ein erheblicher Entwicklungsdruck und – wie die Realisierung des letzten Baugebiets in der Weststadt Burgdorfs gezeigt hat – auch ein erhebliches Nachfragepotential, so dass mit der Umsetzung des Entwicklungskonzepts in einem ersten Schritt zügig begonnen werden muss. Im Verlauf der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Burgdorf am 10.09.2015 wurden erste konkrete Planungsideen in Alternativen vorgestellt.

Ursprünglich bestand die Absicht, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf der Grundlage dieser unterschiedlichen Planungsvarianten allein auf der Basis von allgemeinen städtebaulichen Konzepten durchzuführen.

Dementsprechend erfolgte eine vertiefte Ausarbeitung dieser städtebaulichen Konzepte.

Es ist aber zu erwarten, dass insbesondere die betroffenen Anlieger ein Interesse daran haben, aufgezeigt zu bekommen, auf welche Weise die Stadt beabsichtigt, die Belange der Anlieger rechtsverbindlich zu berücksichtigen. Daher wurde parallel zur Ausarbeitung grundsätzlicher Planungsvarianten auch der Vorentwurf des Bebauungsplans auf der Basis einer dieser Planungsvarianten erstellt.

Allerdings sind einige planungsrechtlich relevante Aspekte derzeit noch in der Untersuchung. So erfolgt derzeit die Erstellung einer Verkehrsuntersuchung und –prognose, deren Ergebnisse möglicherweise noch Auswirkungen auf den Bebauungsplan haben werden.

Demzufolge ist der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf inhaltlich noch nicht auf dem Niveau, das ansonsten in Burgdorf bei Vorentwurfsfassungen üblich ist.

Andererseits besteht die Absicht, im Sinne eines transparenten Vorgehens alle Betroffenen und Beteiligten möglichst zeitnah einzubinden

Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Zusätzlich sollen die Verfahrensschritte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

 

Anlagen

-            Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“, Vorentwurf (Stand 09.02.2016)

-            Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-66 „An den Hecken“, Vorentwurf (Stand 09.02.2016)