Betreff
Zuschussantrag des LSV Burgdorf e.V. - Neubau Segelflugzeughalle
Vorlage
2016 1043
Aktenzeichen
52.024.002-2016/000451
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Luftsportverein Burgdorf e.V. hat mit Schreiben vom 25.01.2016 (Anlage 1) einen Antrag auf Bezuschussung des Neubaus der vereinseigenen Segelflugzeughalle in Höhe von 25.625 € gestellt (10% des Gesamtinvestitionsvolumens).

 

Gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf werden Anschaffungen und Investitionen zur Erhaltung eigener Vereinsanlagen mit Einzelbeträgen über 5.000 € bis maximal 30.000 € auf Antrag mit einem Betrag von maximal 10% des Gesamtbetrages im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert.

Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsausschuss nach vorheriger Beteiligung des für Sportförderung zuständigen Fachausschusses.

 

Der Luftsportverein Burgdorf e.V. hatte letztmalig im Jahr 2002 einen Zuschussantrag für den An- und Umbau des Vereinsheims gestellt. Im Zeitraum 2002 – 2005 wurde in Teilbeträgen ein Gesamtbetrag von 12.000 € (10% der entstandenen Ausgaben) an den Verein ausgezahlt.

 

Der Luftsportverein Burgdorf e.V. beantragt die Abrufung eventuell genehmigter Zuschüsse nach Fertigstellung der Halle zum Sommer 2016.

 

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2016 für die beantragte Maßnahme nicht zur Verfügung.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind entsprechend § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein.

 

Mit Schreiben vom 18.05.2015 beantragte der Luftsportverein Burgdorf e.V. bereits über den Regionssportbund Burgdorf e.V. die Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme.