Betreff
Gastschulbeiträge 2009 - 2015
Vorlage
2016 1033
Aktenzeichen
40.013.001-2014/001167
Art
M i t t e i l u n g

In der Anlage 1 sind die Einnahmen sowie die Ausgaben der Stadt Burgdorf gemäß der Satzung über die Festlegung von Pro-Kopf-Beträgen als Grundlage für die Berechnung von Schulbeiträgen für den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Förderschulen (Schulbeitragssatzung) der Region Hannover für den Betrachtungszeitraum 2009 – 2015 aufgelistet.

 

Es ist festzustellen, dass auswärtige Schülerinnen und Schüler die Förderschule Lernen „Prinzhornschule“ besuchen. Für einen Teil dieser Schülerinnen und Schüler können Schulbeiträge erhoben werden, da der Schulträger die entsprechende Schulform nicht vorhält (Gemeinde Isernhagen). Da die Stadt Burgwedel eine Förderschule Lernen vorhält, können keine Schulbeiträge für Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet der Stadt Burgwedel in Rechnung gestellt werden. Die Schulbeitragssatzung unterscheidet nicht, ob der Schulträger (Schule) nur einen Teilbereich für die Beschulung abdeckt. So hält die Förderschule Lernen in Burgwedel keinen Primarbereich vor.

 

Die Gemeinde Uetze hat nach Einführung der IGS auslaufende Schulformen (Haupt- und Realschule). Für 2 Schülerinnen und Schüler konnten daher Schulbeiträge eingenommen werden.

 

Durch die Einführung der IGS in Burgdorf zu Beginn des Schuljahres 2015/16 werden die Ausgaben in den folgenden Jahren für den Bereich IGS sukzessive zurückgehen. Aktuelle Zahlen liegen gegenwärtig nicht vor. Abrechnungsgrundlage ist die amtliche Schülerstatistik der Region Hannover.

 

Mit Einführung der IGS sind die Haupt- und die Realschule auslaufende Schulformen. Daher können für Burgdorfer Schülerinnen und Schüler, die eine auswärtige Haupt- oder Realschule in den nicht mehr beschulten Jahrgängen besuchen, Schulbeiträge entstehen. Diese Schulbeiträge dürften im Gegensatz zu den gezahlten Schulbeiträgen für Gesamtschulen gering sein.