Bezugsvorlagen: 2014 0716, 2014 0716/3
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
bis zu 1.786.800 € |
21100.787111 |
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag:
Die Außenanlagen
der Grundschule und des Gymnasiums werden wie in der Vorlage 2016 1024
dargestellt hergestellt.
Dem Rat wird empfohlen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 406.560 €
im Haushaltsjahr 2017 für die unabwendbaren Kosten, gegebenenfalls zuzüglich
der erforderlichen Haushaltsmittel für die Ergänzungen a) bis i), wie in
Tabelle 2 dargestellt, bereitzustellen.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 beschlossen, die Planungen der Außenanlagen,
bedingt durch die Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule, wie in der
Vorlage 2014 0716 dargestellt, weiterzuverfolgen. Der der Vorlage 2014 0716 beigefügte
Vorentwurf der Außenanlagen (siehe Anlage 1) erfolgte unter Beteiligung
- der Architekten ARGE
architektur 21 (Arge21),
- der Landschafts- und
Verkehrsplaner,
- der Schulen
(Gudrun-Pausewang-Grundschule und Gymnasium) und
- des Arbeitskreises in
den Sitzungen am 17.03.2014 und 07.07.2014.
Im Jahr 2015 wurde der Vorentwurf der
Außenanlagen weiter konkretisiert, nachdem der Rat am 21.05.2015 beschlossen
hatte, die Fahrradabstellanlagen für die Unter- und Mittelstufe neben dem
Südstadt-Bistro zu errichten.
Auf Basis des Vorentwurfs (siehe Anlage 1)
sowie der nun vorliegenden Vermessung des Geländes wurden vom beauftragten
Landschaftsplanungsbüro zwei Varianten der Außenanlagen entwickelt, die mit den
Schulen in jeweils einem Workshop am 14.07.2015 und am 16.07.2015 diskutiert
wurden. Weiter verfolgt wurde die Variante, die für die Grundschule einen
naturnahen Spielbereich ermöglicht. Die vorgetragenen Anregungen und Wünsche
aus den Workshops fanden in der weiteren Planung Berücksichtigung. Der weiter
entwickelte Entwurf wurde am 03.12.2015 auf einem gemeinsamen Workshop beiden
Schulen vorgestellt.
Auf den Workshops wurde eine Absicherung des
Grundschulhofes durch z.B. einen Zaun, als zwingend erforderlich formuliert.
Die Anforderungen der Feuerwehr bezüglich notwendiger Feuerwehrzufahrten sowie
von Rangier- und Aufstellflächen wurden auf zwei Ortsterminen auf dem
Schulgelände am 01.12.2015 und 08.12.2015 mit den Anforderungen aus den
Workshops hinsichtlich einer Absicherung des Grundschulgeländes abgeglichen.
Die Protokolle der Workshops sind in den Anlagen 2, 3 und 4 dieser Vorlage
beigefügt. Die Ergebnisse der Ortsbegehungen mit der Feuerwehr können der
Anlage 5 entnommen werden.
Der mit dieser Vorlage vorgestellte Entwurf
nimmt die Anforderungen der Feuerwehr sowie den Bedarf der Schulen auf. Die
Vorlage wurde den Schulleitungen zur Abstimmung zugeleitet. Innerhalb der zur
Stellungnahme erbetenen Frist hat sich die Schulleitung
Gudrun-Pausewang-Grundschule zurück gemeldet. Ihre Anregungen wurden in die
Vorlage eingearbeitet. Der hier vorgestellte Entwurf wird am 25.02.2016 auf
einer Sitzung des Arbeitskreises diskutiert. Über die Ergebnisse der Diskussion
wird in der Sitzung berichtet.
2 Vorstellung
Entwurf der Außenanlagen
2.1 Grundsätzliches
Entscheidend für die Planung des
Außengeländes ist, dass zwei Feuerwehrzufahrten für den Schulkomplex benötigt
werden. Eine Feuerwehrzufahrt erfolgt von Norden vom Berliner Ring aus über den
Vorplatz des Gymnasiums. Die zweite Feuerwehrzufahrt führt von der
Scharlemannstraße aus über den provisorischen Stellplatz im Süden und verläuft
östlich der kleinen Turnhalle.
Die Feuerwehrzufahrten müssen frei von
Hindernissen sein. Darüber hinaus sind Aufstell- und Rangierflächen für die
Feuerwehr freizuhalten.
Die Flächen der Außenanlagen wurden wie
bereits in der Vorplanung dem Gymnasium, (unterteilt in Unter-, Mittel- und
Oberstufe) und der Grundschule zugeordnet, siehe Anlage 6. Die Vorstellung der
Planung folgt dieser Zuordnung.
Im Rahmen der Workshops wurden zusätzliche
Ausstattungen von den Schulen gewünscht, die im Vorentwurf nicht enthalten
sind. Darüber hinaus musste die Planung bedingt durch die fortschreitende
Hochbauplanung angepasst werden. Beide Sachverhalte führen zu Mehrkosten im Bereich
der Außenanlagen, siehe Kapitel 4. Bei der Vorstellung des Entwurfs wird auf
die zusätzlich gewünschten Ausstattungen hingewiesen. In Kapitel 4 werden die
zusätzlich aufgenommenen Elemente monetär ausgewiesen.
Die Schulleitungen
wurden gebeten, hinsichtlich der Wünsche, die gegenüber dem ursprünglichen
Entwurf (siehe Anlage 1) zusätzlich aufgenommen wurden, eine Priorisierung vorzunehmen.
Die Schulleitung der Gudrun-Pausewang-Grundschule hat sich innerhalb der erbetenen
Frist zurück gemeldet. Die Ergebnisse sind im Kapitel 4.7 in die Tabelle 2
aufgenommen worden.
2.1 Außenanlagen
Grundschule (Anlage 8)
Eingangsbereich:
Die Grundschule
hat ihren Eingang im Osten des Gebäudes. Auf dem vorgelagerten Vorplatz sollen
drei neue Bäume gepflanzt werden, deren Baumscheiben mit Sitzmauern aus Beton
eingefasst werden. Der Platz wird mit Betonrechteckpflaster befestigt und
erhält zur Strukturierung farbige Bänder. Die Farbe des Betonpflasters wird auf
die Farbgebung des Grundschulgebäudes abgestimmt. Darüber hinaus werden ein
Abstellplatz für Müll und 150 Fahrradabstellplätze angeordnet. Rund 100
Fahrradabstellplätze werden überdacht. Die Art und Farbgebung der Überdachung
soll zurückhaltend gestaltet und auf die Materialien der Außenfassade des
Neubaus abgestimmt werden. Die Fahrradständer werden in Hoch-/Tiefaufstellung
ausgeführt und von beiden Seiten bedient.
Der
Eingangsbereich wird durch einen Zaun mit Tor für (Fußgänger und Unterhaltungsfahrzeuge)
vom übrigen Schulhofgelände im Süden abgetrennt.
Zentraler
Spielbereich:
Südlich des
Grundschulgebäudes soll ein zentraler Spielbereich mit Seilklettergerät, Reckstangen
und Balancierstämmen entstehen. Insbesondere das Seilklettergerät bietet vielen
Kindern die Möglichkeit, gleichzeitig zu klettern und zu spielen. Als
Abgrenzungen zum offenen Schulhofbereich werden Weidensetzstangen zum Einsatz
kommen. In die Nischen des Spielbereichs werden Sitzgruppen angeordnet, die auf
Wunsch der Grundschule überdacht werden sollen. So ist eine Beschattung der
Bereiche gegeben und gegebenenfalls bieten die Dächer Schutz bei Regen. Diese
Überdachungen mit Tischen sind auf Wunsch der Grundschule zusätzlich zum Vorentwurf
aufgenommen worden.
Als Fallschutz
sind Holzhackschnitzel vorgesehen. Der Vorentwurf sah hier Sand vor. Sand als
Fallschutz verursacht jedoch hohe Reinigungskosten im Gebäude und führt zur
Abnutzung der dortigen Fußböden. Mit Holzhackschnitzel als Fallschutz sind in
der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht worden, so dass in gebäudenahen
Spielbereichen dieser Belag zum Einsatz kommen soll. In der Herstellung ist
dieser Fallschutz teurer, spart jedoch erhebliche Kosten in der
Gebäudereinigung. Der Eintrag von Sand in die Sporthallen ist schon seit langem
ein Problem. Südlich des Spielbereichs ist ein Gerätehaus (ca. 25 m²) für das
Pausenspielzeug der Grundschule angeordnet.
Naturnaher
Spielbereich:
Östlich des
zentralen Spielbereichs schließt sich ein naturnaher Spielbereich an. Dieser
war im Vorentwurf süd-östlich der kleinen Turnhalle angeordnet. Aufgrund der
Konkretisierung der Feuerwehrzufahrten konnte der naturnahe Bereich nun
nördlich angeordnet werden, da die Feuerwehrzufahrt zukünftig von Süden
erfolgen soll. Im naturnahen Spielbereich sind eine Nestschaukel, eine
Spielburg auf einem Hügel sowie Baumstämme mit einem Kletternetz angeordnet.
Das Gelände ist leicht mit Hügeln modelliert und soll eine Eingrünung erhalten.
Im Vorentwurf war auf dem Hügel lediglich eine Hangrutsche vorgesehen. Auf
Wunsch der Grundschule wurde eine Spielburg mit Hängebrücke in die Planung
aufgenommen.
Der Fallschutz
unter der Nestschaukel sowie im Bereich der Spielburg soll in Holzhackschnitzel
hergestellt werden. Weiter südlich soll eine Mulde aus Sand entstehen. Die
Entfernung zu den Gebäuden ist ausreichend groß, so dass sich der Sand von den
Schuhen bis zum Gebäude abläuft.
Spielbereich
nördlich der kleinen Turnhalle:
In diesem Bereich
bleiben die vorhandenen Schaukeln sowie die Drehscheibe erhalten. Ergänzt wird
dieser Bereich durch eine Sechseckschaukel. Als Fallschutz sind
Holzhackschnitzel vorgesehen. Zum Gebäudetrakt A des Gymnasiums wird der
Spielbereich durch Weidensetzstangen abgegrenzt. Benachbart wird ein
Sandspielbereich zum Buddeln angeordnet. Die Spielbereiche werden mit
Sandsteinblöcken und niedrigen Betonmauern eingefasst. Die Entfernung zu den
Gebäuden ist auch hier ausreichend weit, so dass davon ausgegangen wird, dass
sich der Sand von Schuhen abläuft und nicht in die Gebäude getragen wird.
Bolzspielfelder:
Zum Fußballspielen
sind drei Streetsoccer-Spielfelder (13x18 m) vorgesehen. Im Vorentwurf war der
Bolzbereich dort angeordnet, wo sich jetzt der naturnahe Spielbereich befindet.
Die Bolzplatzfelder waren als Aspaltfläche geplant. Die Anordnung im Süden, östlich
der kleinen Sporthalle, hat den Vorteil, dass das lärmintensive Fußballspielen
durch die Sporthalle vom Schulhof abgeschirmt wird. Darüber hinaus kann der
Umfang der Ballfangzäune reduziert werden, da keine angrenzenden Spielbereiche
geschützt werden müssen. Eine Bande zur Trennung des Gehweges von den
Spielfeldern wurde auf Wunsch der Grundschule aufgenommen, da in der
vorliegenden Planung die Spielfelder statt mit Asphalt mit Ökocolor
(Holzhackschnitzel) befestigt werden sollen.
Die zwei Garagen
für die Materialien des ADFC-Fahrradturniers sind zwischen der Hügellandschaft
und den Streetsoccer-Feldern vorgesehen. Die auf dem alten Gelände der Gudrun-Pausewang-Grundschule
vorhandenen zwei Garagen sollen dorthin versetzt werden. Die beiden vorhandenen
Garagen des Gymnasiums, die die Geräte des Hausmeisters und des Gärtners aufnehmen,
werden südlich der Streetsoccer-Felder angeordnet. Auf dem Gymnasium kann nur
eine Garage versetzt werden, da die andere Garage abgängig ist. Die Kosten für
das Umsetzen bzw. die Neubeschaffung der Garagen, sind dem Hochbau zugeordnet
und dort berücksichtigt worden.
Offener
Schulhofbereich:
Zwischen dem
zentralen Spielbereich und dem Grundschulgebäude sind zwei Tischtennisplatten
und ein Bodentrampolin angeordnet. Das Bodentrampolin war im Vorentwurf nicht
enthalten und ist neu in die Freiflächenplanung aufgenommen worden.
2.2 Außenanlagen
Gymnasium
Eingangsbereich
(Anlage 9):
Am Berliner Ring
wird westlich ein Bereich für die Abfallbehälter geschaffen, so dass diese
nicht mehr mittig auf dem Platz stehen müssen. Weiterhin sind vor der Aula
Sitzauflagen für die vorhandenen Betonmauern vorgesehen. Das Gymnasium hat sich
eine Neugestaltung des gesamten Eingangsbereichs gewünscht, da die vorhandenen
Betonplatten überwiegend gebrochen sind. Darüber hinaus wird ca. die Hälfte der
Befestigung nach der Bautätigkeit für den Neubau der
Gudrun-Pausewang-Grundschule zu erneuern sein. Die Befestigung soll in Betonpflaster
erfolgen und durch farbige Ornamente, die die Form und Farbe des Logos des Gymnasiums
aufnehmen, aufgelockert werden, die Gestaltung ist mit dem Gymnasium im Detail
abzustimmen. In dieser Vorlage ist eine Möglichkeit der Gestaltung dargestellt.
Die Erneuerung des Platzes war nicht Gegenstand des Vorentwurfs. Aufgrund der
Hochbautätigkeit ist eine neue Befestigung für ca. die Hälfte des Platzes aus
Betonsteinen erforderlich. Die Restfläche ist jedoch ebenfalls in einem erneuerungsbedürftigen
Zustand. Unterhaltungsmaßnahmen beschränkten sich in der Vergangenheit nur auf
die Ausbesserung von Gefahrenstellen. Der Vorplatz hat seit seiner Herstellung (wahrscheinlich
im Jahr 1974 mit Fertigstellung
der Aula und des C-Traktes) keine Überarbeitung erfahren. Damit der Vorplatz
des Gymnasiums zukünftig ein einheitliches Erscheinungsbild aufweist, empfiehlt
die Tiefbauabteilung die vollständige Erneuerung des Vorplatzes im Zuge der
Herstellung des westlichen Eingangsbereichs zur Gudrun-Pausewang-Grundschule.
Unterhof –
Mittelstufe (Anlage 10):
Der Unterhof, der
bisher gänzlich ungenutzt und unstrukturiert ist, soll durch drei Sitzgruppen
und Mauern zukünftig zum Verweilen einladen. Der Unterhof liegt rd. 2 m tiefer
als der Pausenhof und erhält eine zweite Treppe als Ausgang.
Spiel- und
Bolzplatzbereich – Unterstufe (Anlage 11):
Südlich des
Gebäudetraktes B entsteht ein neuer Geräte-Spielbereich für die Unterstufe. Es
sind zwei Doppelschaukeln und eine Drehscheibe vorgesehen. Der Bereich wird so
groß bemessen, dass der Fallschutzbereich nach Abgang des vorhandenen
Klettergerüstes groß genug ist, um eine größere Spielkombination aufzustellen.
Als Fallschutz sind Holzhackschnitzel vorgesehen.
Vom Gymnasium
wurde die Notwendigkeit, die vorhandenen zwei Kleinspielfelder zu sanieren, mit
Nachdruck betont. Die vorhandenen Kleinspielfelder sind vollständig abgespielt
und bei nasser Witterung nicht zu benutzen. Die Notwendigkeit der Sanierung der
Kleinspielfelder wird von der Tiefbauabteilung geteilt. Eine Sanierung wurde
jedoch bisher zurückgestellt, da erst die Planung der Außenanlagen abgewartet
werden sollte. Im Zuge der Umgestaltung des Schulhofgeländes wäre eine
zeitgleiche Sanierung der zwei Kleinspielfelder sinnvoll.
Darüber hinaus
besteht nach Aussage des Gymnasiums Bedarf für ein drittes Kleinspielfeld. Ein
drittes Feld könnte westlich des Traktes B angeordnet werden. Die
Kleinspielfelder sollen mit einer Bande versehen werden und einen Belag aus
Holzhackschnitzel erhalten. Dieser Belag ist ganzjährig auch bei feuchter
Witterung bespielbar.
Am zusätzlichen
Kleinspielfeld westlich des Traktes B ist zum Schutz des Oberstufenbereichs ein
Ballfangzaun am nördlichen Spielfeldrand erforderlich.
Am vorhandenen
Kleinspielfeld, das in Ost-West ausgerichtet ist, ist ebenfalls ein Ballfangzaun
zum Schutz des erweiterten Gerätebereichs für die Unterstufe und zum Schutz des
Berufsschulgeländes auf der Westseite erforderlich.
Die Sanierung der
vorhandenen zwei Kleinspielfelder sowie der Neubau eines dritten Kleinspielfeldes
sind nicht Gegenstand des Vorentwurfs gewesen und wurden zusätzlich in den
Entwurf der Außenanlagen aufgenommen.
Aufenthaltsbereich
und Fahrradständer – Oberstufe (Anlage 12):
Westlich des Traktes
C sollen 150 Fahrradabstellplätze und der Aufenthaltsbereich für die Oberstufe
entstehen. Es werden rd. 100 Fahrradabstellplätze überdacht. Die Art und Farbgebung
der Überdachung soll zurückhaltend gestaltet werden und auf die Materialien der
vorhandenen Außenfassade abgestimmt werden. Die Fahrradständer werden in
Hoch-/Tiefaufstellung ausgeführt und von beiden Seiten bedient.
Die Zufahrt von
den Stellplätzen erfolgt von Norden vom Berliner Ring aus. Dafür wird ein 2,50
m breiter Weg gepflastert. Vor dem Eingang zum Trakt B ist ein gepflasterter
Bereich mit Sitzsteinblöcken aus Sandstein und einem Tischkicker vorgesehen.
Weiter nördlich sind Sitzgelegenheiten aus Findlingen, Holzstämmen, Sandsteinblöcken
sowie Holzpodeste angeordnet. Dieser Bereich wird mit Sträuchern zur
Berufsschule hin eingerahmt. Südlich der Fahrradstellplätze ist ein überdachter
Treffpunkt vorgesehen. Der gesamte Bereich der Oberstufe soll mit einem Zaun
zum Gelände der Berufsschule hin abgegrenzt werden. Es sollen keine Schüler des
Gymnasiums zum Berufsschulgelände wechseln können.
Der Treffpunkt sowie
der Tischkicker sind zusätzlich zum Vorentwurf aufgenommen worden.
3 Trennung
und Einzäunung der Schulhofbereiche
Die beiden Schulen setzen sich stark für eine Trennung und Einzäunung
der Schulhofbereiche ein. Im Vorentwurf wurde bereits ein Zaun auf der Ostseite
des Grundschulgebäudes vorgesehen, der den Schulhofbereich der Grundschule zum
Eingangsbereich hin abtrennt. Das Gymnasium hatte schon von Beginn an die
Befürchtung, dass die Lärmbelästigung in den Pausen der
Gudrun-Pausewang-Grundschule zu Beeinträchtigungen des Unterrichts führt.
Deshalb wollte das Gymnasium einen Zaun, damit die Grundschulschüler sich nicht
zu dicht am Trakt A des Gymnasiums aufhalten.
Hinsichtlich der Lärmproblematik gilt der Ratsbeschluss vom 01.12.2014,
der besagt: "Zusätzlicher
Schallschutz für die an den künftigen Grundschulhof angrenzenden Unterrichtsbereiche
des Gymnasiums wird realisiert, sobald dieser nach der Verlegung der GPGS
benötigt wird."
Die vorgestellte Planung reduziert die
möglichen Beeinträchtigungen dadurch, dass die Kleinspielfelder östlich der
kleinen Sporthalle angeordnet sind. Weitere Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen
der Gestaltung der Außenanlagen nicht möglich.
Im letzten gemeinsamen Workshop am 03.12.2015 (siehe Anlage 4) wurde
dann von beiden Schulen betont, dass die Aufsicht der Schüler nicht
gewährleistet werden kann, wenn das Schulgelände der Grundschule nicht
vollständig eingezäunt ist. Es wurde befürchtet, dass Kinder das Schulgelände
z.B. zwischen Trakt A des Gymnasiums und dem Neubau der Grundschule in Richtung
Berliner Ring oder auf anderen Wegen verlassen. Die Schulleitungen
können nach eigenen Aussagen nicht die Verantwortung übernehmen, wenn ein Grundschulkind
z.B. auf dem Schulhof des Gymnasiums unbeaufsichtigt einen Unfall hat oder im
schlimmsten Fall auf dem Berliner Ring angefahren wird.
Die Abteilung für Schulen, Kultur und Sport,
die Tiefbauabteilung sowie die Abteilung für Gebäudewirtschaft sind der
Auffassung, dass dies durchaus über die Aufsicht durch die Lehrer zu
gewährleisten ist. Andere Schulen haben vergleichbare Situationen, z.B. die
Grund- und Hauptschule I, die zur Gartenstraße und zur Hannoverschen Neustadt
hin offen ist oder die Waldschule, die überhaupt nicht eingezäunt ist. Auf
diesen Schulgeländen wird auch die Aufsichtspflicht sichergestellt. Die
Fachabteilungen halten daher eine weitergehende Einzäunung für entbehrlich.
Falls eine Einzäunung gewünscht wird, kann diese in der dargestellten Form
umgesetzt werden. Andere Varianten sind nicht möglich, siehe Protokolle der
Ortsbegehungen mit der Feuerwehr, Anlage 5.
Alle Zäune müssen abschließbare Tore für
Fußgänger und für Feuerwehrfahrzeuge (zum Teil 9 m breite Tore) erhalten.
Darüber hinaus müssen die Tore für die Fußgänger zu Beginn der
Sporthallennutzung vom Hausmeister aufgeschlossen werden, damit die Nutzer der
Hallen das Schulgelände betreten können. Abends müssen die Tore wieder
verschlossen werden. Die Hausmeister müssen mindestens drei Tore regelmäßig
auf- und zuschließen. Die Lehrer müssen beim Durchqueren des Geländes, z.B. vom
provisorischen Parkplatz zum Eingang des Gymnasiums ebenfalls die Tore auf- und
zu schließen. Die östlichen Ausgänge aus Trakt A des Gymnasiums würden in den
abgezäunten Bereich führen.
Diese weitergehende Einzäunung ist nicht
Gegenstand des Vorentwurfs und führt zu zusätzlichen Kosten. Diese Kosten
wurden der Gudrun-Pausewang-Grundschule zugeordnet, da es in erster Linie die
Aufsicht der Grundschüler betrifft.
Die vorgestellte Einzäunung verhindert bzw.
erschwert darüber hinaus eine gemeinsame Nutzung der Schulhöfe. Die Synergieeffekte,
die sich aus einer gemeinsamen Nutzung der Schulhöfe ergeben könnten, werden so
verschenkt. Das Gymnasium und die Grundschule könnten beispielsweise die
Bolzplätze gemeinsam nutzen. So könnte gegebenenfalls auf den Bau eines
zusätzlichen Kleinspielfeldes verzichtet werden. Die Unterstufe des Gymnasiums
könnte den Spielbereich der Grundschule mitnutzen.
4 Kosten
Die Kosten für den
vorgestellten Entwurf der Außenanlagen mit den Fahrradabstellplätzen werden auf
rd. 1.787.000 € geschätzt. Im Budget für die Verlegung der
Gudrun-Pausewang-Grundschule sind rd. 1.149.000 € dafür veranschlagt worden. Es
ergibt sich ein Fehlbetrag von rd. 638.000 € für die Herstellung der Außenanlagen
und Fahrradabstellplätze einschließlich Ingenieurkosten, siehe folgende Tabelle.
Tabelle 1: Kosten für die Herstellung der Außengelände und der
Fahrradständer |
|||||
|
Angemeldete Haushaltsmittel, Vorlage Nr. 2014 0716, Grundlage
Vorentwurf Außenanlagen |
Kostenschätzung Entwurf Vorlage Nr. 2016 1024 |
|
Differenz/ Fehlbeträge |
Anmerkungen |
brutto |
brutto |
brutto |
|||
Kosten Gymnasium |
|||||
Summe Außengelände Schulhof Gymnasium |
142.800 € |
568.000 € |
1) |
-425.200 € |
1) Außengelände und 150 Fahrradabstellplätze für die Oberstufe |
davon Anteil zusätzliche Elemente aus Wunschliste |
|
132.000 € |
2) |
|
2) einschließlich
Baunebenkosten: 158.229 €,
siehe Kapitel 4.7 |
davon Anteil Basis Vorentwurf |
|
436.000 € |
|
|
|
Kosten
Grundschule |
|||||
Außengelände Schulhof Grundschule |
333.200 € |
|
|
|
|
Kosten 200 aus Kosten Hochbau |
26.200 € |
|
|
|
|
Kosten 500 aus Kosten Hochbau |
127.000 € |
|
|
|
|
Summe Außengelände Grundschule |
486.400 € |
688.000 € |
3) |
-201.600 € |
3) Außengelände und 150 Fahrradabstellplätze für die Grundschüler |
davon Anteil zusätzliche Elemente aus Wunschliste |
|
61.000 € |
4) |
|
4) einschließlich Baunebenkosten 73.399 €, siehe Kapitel 4.7 |
davon Anteil Basis Vorentwurf |
|
627.000 € |
|
|
|
Kosten
Fahrradabstellplätze |
|||||
Ersatz Fahrradabstellplätze KG 255 Stück |
153.000 € |
|
|
|
|
Fahrradabstellplätze überdacht 395 Stück |
175.000 € |
|
|
|
|
Summe Fahrradabstellplätze |
328.000 € |
233.000 € |
5) |
95.000 € |
5) Kosten für die bereits hergestellten 350 Fahrradabstellplätze
für die Unter- und Mittelstufe am Südstadtbistro |
Kosten Außenanlagen und Fahrradabstellplätze |
|||||
Summe Außenanlagen und Fahrradabstellplätze |
957.200 € |
1.489.000 € |
|
-531.800 € |
|
Nebenkosten Außenanlagen und Fahrradabstellplätze 20 % |
191.440 € |
297.800 € |
|
-106.360 € |
|
Gesamtsumme einschließlich Nebenkosten |
1.149.000 € |
1.786.800 € |
|
-638.160 € |
Fehlbetrag Gesamtsumme |
davon notwendige Kosten |
1.555.200 € |
-406.560 € |
Fehlbetrag ohne zusätzliche Wünsche der Schulen |
||
davon Kosten zusätzliche Wünsche |
231.600 € |
-231.600 € |
Fehlbetrag zusätzliche Wünsche der Schulen |
Die Mehrkosten
(Bau- und Nebenkosten) entstehen hauptsächlich durch folgende Umstände:
4.1. Baustelleneinrichtung/Beanspruchung
Schulhof durch Hochbaumaßnahme Neubau Grundschule
Zum Zeitpunkt der
Kostenschätzung für den Vorentwurf war noch nicht abzusehen, wo und in welchem
Umfang die Baustelleneinrichtung, insbesondere für den Abriss des C-Traktes,
erforderlich wurde (Beanspruchung Vorplatz Gymnasium). Nach Konkretisierung der
Hochbauplanung steht nun fest, dass zwischen dem Neubau der Grundschule und der
kleinen Turnhalle die Befestigung aufgrund der Baustelleneinrichtung (unter
anderen Lagerfläche, Stellfläche Kran) vollständig zu erneuern ist. Auf dem
Vorplatz vor dem Gymnasium ist ca. die Hälfte der Plattenfläche zu erneuern.
Mehrkosten von rd.
191.280 €.
4.2. Entwässerung
Die Entwässerung
der befestigten Flächen muss aufgrund der Überarbeitung des Schulhofs neu
geordnet werden. Weiterhin müssen die Spielflächen (Sandspielbereiche, Flächen
mit Hackschnitzel) entwässert werden. Um eine Reduzierung des Anschlusses der
zu entwässernden Flächen an den vorh. Mischwasserkanal im Berliner Ring und
damit eine Entlastung des Kanals zu erreichen, müssen
Versickerungseinrichtungen (Rohrrigolen) zur örtlichen Versickerung vorgesehen
werden. Die hierfür benötigten Kosten waren im Vorentwurf nicht vorgesehen.
Mehrkosten von rd.
46.800 €.
4.3. Fahrradabstellplätze
Das Ergebnis der
ersten Ausschreibung zur Herstellung von 350 Fahrradabstellplätzen liegt
deutlich höher als die Kostenschätzung. Das liegt daran, dass die Ausschreibung
im Sommer durchgeführt wurde und aufgrund der Auslastung der Baufirmen höhere
Preise angeboten wurden als geschätzt. In Zukunft soll im Winter ausgeschrieben
werden, um derartige Preissteigerungen durch eine hohe Auslastung von Baufirmen
zu vermeiden. Trotzdem wurde die Kostenberechnung hinsichtlich der
Fahrradabstellplätze an die aktuellen Ausschreibungsergebnisse angepasst.
Darüber hinaus wurde eine Beleuchtung der Fahrradabstellplätze einkalkuliert.
Mehrkosten von rd.
88.800 €.
4.4. Einbau
von Rampen und Treppen
Zum Zeitpunkt der
Kostenschätzung lag noch keine lage- und höhengerechte Vermessung des
Schulgeländes vor. Aufgrund der genauen Vermessungsdaten müssen Höhenunterschiede
im Außengelände der Grundschule durch den Einbau von Rampen, Treppen und Stützmauern
ausgeglichen werden.
Mehrkosten von rd.
4.080 €.
4.5. Aufenthaltsbereich für die Oberstufe und
der Unterhof für die Mittelstufe
Im Vorentwurf
wurde davon ausgegangen, dass die dortigen befestigten Flächen erhalten werden
können. Das ist jedoch nicht der Fall, da beispielsweise im Oberstufenbereich
die vorhandenen befestigten Flächen durch Baumwurzeln geschädigt sind und durch
wassergebundene Decke ersetzt werden müssen. Im Unterhof ist aufgrund der
Einbauten und der zusätzlichen Treppe der Bodenbelag vollständig zu erneuern. Darüber
hinaus wurde eine Einfriedung zur Berufsbildenden Schule im Vorentwurf nicht
berücksichtigt.
Mehrkosten von rd.
58.800 €.
4.6. Mehrkosten
durch Fallschutz
Im Vorentwurf
wurde für alle Fallschutzflächen Sand vorgesehen. Da es schon heute Probleme
mit Sandeintrag in die kleine Turnhalle gibt, wurde im Entwurf als Fallschutz
Holzhackschnitzel aufgenommen. Dieser Fallschutz ist in der Herstellung teurer
als Sand, spart jedoch langfristig Reinigungskosten und reduziert die Abnutzung
der Fußböden.
Mehrkosten von rd.
16.800 €
4.7. Mehrkosten
durch zusätzliche Wünsche der Schulen
Im Rahmen der
Workshops in 2015 wurden zusätzliche Wünsche hinsichtlich der Ausstattung des
Schulgeländes geäußert. Diese sind in der folgenden Tabelle differenziert
aufgeführt.
Es entstehen Mehrkosten
für das Gymnasium von rd. 158.200 €, für die Grundschule von rd. 73.400 €. Hinsichtlich
einer Priorisierung der zusätzlichen Ausstattungen hat sich die Schulleitung
der Grundschule innerhalb der erbetenen Frist zurückgemeldet. Die Einschätzung
wurde in die Tabelle aufgenommen.
Tabelle 2: Mehrkosten zusätzliche Ausstattung
|
|
Kosten |
Priorisierung Schulen |
|
Kosten zusätzliche Ausstattung Gymnasium |
|
|
a) |
Neugestaltung Haupteingangsbereich zu 50 % angerechnet,
die anderen 50 % sind bei zusätzlichen Kosten durch die Baustelleneinrichtung
aufgeführt |
61.323
€ |
|
b) |
Tischkicker (Oberstufe) |
6.426
€ |
|
c) |
Treffpunkt mit Dach (Oberstufe) |
7.426
€ |
|
d) |
Sanierung vorhandene zwei Kleinspielfelder |
52.228
€ |
|
|
Neubau Kleinspielfeld |
30.826
€ |
|
|
Summe Gymnasium |
158.229
€ |
|
|
|
|
|
|
Kosten zusätzliche Ausstattung Grundschule |
|
|
e) |
Bande am Weg am Bolzplatz |
4.284
€ |
zwingend notwendig, da Ökocolor als Fallschutz gewünscht
wird |
f) |
Spielburg auf Erdhügel |
17.993
€ |
Priorität 1 |
g) |
Bondentrampolin |
5.712
€ |
Priorität 2 |
h) |
zwei Überdachungen über Sitzplätze |
22.848
€ |
stehen nicht zur Diskussion |
i) |
Absicherung Schulhof (Einbau zweier Zäune mit Toren) |
22.562
€ |
zwingend notwendig |
|
Summe Grundschule |
73.399
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtsumme gerundet |
231.600
€ |
|
5 Zeitplan
Die
Ausführungsplanung soll nach erfolgtem Beschluss über die Gestaltung der
Außenanlagen im Sommer/Herbst 2016 bearbeitet werden. Die Arbeiten sollen im
Winter 2016/2017 ausgeschrieben werden. Der Bau der Außenanlagen für die
Grundschule soll im Frühjahr 2017 erfolgen, so dass zum Umzug der Grundschule
die Außenanlagen der Grundschule und der Vorplatz des Gymnasiums fertiggestellt
sind. Die Außenanlagen des Gymnasiums (Oberstufe, Gerätespielbereich Unterstufe
und der Unterhof der Mittelstufe) sollen im Anschluss gebaut werden, voraussichtlich
im Herbst 2017.
6 Schlussbemerkungen
Unter Kapitel 4
sind das Budget und die Kosten nach Kostenberechnung basierend auf den
vorgestellten Entwurf gegenübergestellt. Die Mehrkosten, die unabwendbar sind,
um das Außengelände des Gymnasiums und der Grundschule herzustellen, sind über
den Haushalt 2017 abzusichern. Es wird angestrebt, im Rahmen des Gesamtbudgets
die Mehrkosten einzusparen. Da jedoch erst gegen Ende der Baumaßnahme abzusehen
ist, ob eine Einsparung in der erforderlichen Höhe erreicht werden kann, ist es
notwendig, für 2017 die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 406.560 € bereitzustellen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Außenanlagen durch die
Ausschreibung im Winter 2016/2017 rechtzeitig zur Inbetriebnahme der
Grundschule zur Verfügung stehen.
Die zusätzlichen
Wünsche der Schulen (rd. 231.600 €) können gegebenenfalls auch zu einem
späteren Zeitpunkt hergestellt werden. Kostensparender ist es jedoch, eine
zeitgleiche Herstellung dieser Objekte mit dem gesamten Außengelände
vorzunehmen. Über die zusätzlichen Ausstattungen/Wünsche sollte im Einzelnen
gemäß der Tabelle 2 in Kapitel 4.7 entschieden werden.
Anlagen:
Anlage 1: Vorentwurf Außenanlagen Gymnasium und Gudrun-Pausewang-Grundschule
Anlage 2 Blatt 1-3: Protokoll Workshop Gudrun-Pausewang-Grundschule am 14.07.2015
Anlage 3: Blatt 1-2: Protokoll Workshop Gymnasium am 16.07.2015
Anlage 4: Blatt 1-2: Protokoll Workshop Gymnasium und Gudrun-Pausewang-Grundschule am 03.12.2015
Anlage 5: Blatt 1-6: Protokolle der Ortsbegehungen mit der Feuerwehr
Anlage 6: Funktionsbereiche der Außenanlagen
Anlage 7: Entwurf Außenanlagen Grundschule und Gymnasium
Anlage 8: Außenanlagen Grundschule
Anlage 9: Eingangsbereich Gymnasium
Anlage 10: Bereich Mittelstufe Gymnasium
Anlage 11: Bereich Unterstufe Gymnasium
Anlage 12: Aufenthaltsbereich Oberstufe