Betreff
Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule – Entwurf der Außenanlagen für die Grundschule und das Gymnasium
Bezugsvorlagen: 2014 0716, 2014 0716/3
Vorlage
2016 1024
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

bis zu 1.786.800 €

21100.787111

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein nur teilweise

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Außenanlagen der Grundschule und des Gymnasiums werden wie in der Vorlage 2016 1024 dargestellt hergestellt.

Dem Rat wird empfohlen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 406.560 € im Haushaltsjahr 2017 für die unabwendbaren Kosten, gegebenenfalls zuzüglich der erforderlichen Haushaltsmittel für die Ergänzungen a) bis i), wie in Tabelle 2 dargestellt, bereitzustellen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014  beschlossen, die Planungen der Außenanlagen, bedingt durch die Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule, wie in der Vorlage 2014 0716 dargestellt, weiterzuverfolgen. Der der Vorlage 2014 0716 beigefügte Vorentwurf der Außenanlagen (siehe Anlage 1) erfolgte unter Beteiligung

  • der Architekten ARGE architektur 21 (Arge21),
  • der Landschafts- und Verkehrsplaner,
  • der Schulen (Gudrun-Pausewang-Grundschule und Gymnasium) und
  • des Arbeitskreises in den Sitzungen am 17.03.2014 und 07.07.2014.

 

Im Jahr 2015 wurde der Vorentwurf der Außenanlagen weiter konkretisiert, nachdem der Rat am 21.05.2015 beschlossen hatte, die Fahrradabstellanlagen für die Unter- und Mittelstufe neben dem Südstadt-Bistro zu errichten.

 

Auf Basis des Vorentwurfs (siehe Anlage 1) sowie der nun vorliegenden Vermessung des Geländes wurden vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro zwei Varianten der Außenanlagen entwickelt, die mit den Schulen in jeweils einem Workshop am 14.07.2015 und am 16.07.2015 diskutiert wurden. Weiter verfolgt wurde die Variante, die für die Grundschule einen naturnahen Spielbereich ermöglicht. Die vorgetragenen Anregungen und Wünsche aus den Workshops fanden in der weiteren Planung Berücksichtigung. Der weiter entwickelte Entwurf wurde am 03.12.2015 auf einem gemeinsamen Workshop beiden Schulen vorgestellt.

Auf den Workshops wurde eine Absicherung des Grundschulhofes durch z.B. einen Zaun, als zwingend erforderlich formuliert. Die Anforderungen der Feuerwehr bezüglich notwendiger Feuerwehrzufahrten sowie von Rangier- und Aufstellflächen wurden auf zwei Ortsterminen auf dem Schulgelände am 01.12.2015 und 08.12.2015 mit den Anforderungen aus den Workshops hinsichtlich einer Absicherung des Grundschulgeländes abgeglichen. Die Protokolle der Workshops sind in den Anlagen 2, 3 und 4 dieser Vorlage beigefügt. Die Ergebnisse der Ortsbegehungen mit der Feuerwehr können der Anlage 5 entnommen werden.

 

Der mit dieser Vorlage vorgestellte Entwurf nimmt die Anforderungen der Feuerwehr sowie den Bedarf der Schulen auf. Die Vorlage wurde den Schulleitungen zur Abstimmung zugeleitet. Innerhalb der zur Stellungnahme erbetenen Frist hat sich die Schulleitung Gudrun-Pausewang-Grundschule zurück gemeldet. Ihre Anregungen wurden in die Vorlage eingearbeitet. Der hier vorgestellte Entwurf wird am 25.02.2016 auf einer Sitzung des Arbeitskreises diskutiert. Über die Ergebnisse der Diskussion wird in der Sitzung berichtet.

 

 

2     Vorstellung Entwurf der Außenanlagen

2.1 Grundsätzliches

 

Entscheidend für die Planung des Außengeländes ist, dass zwei Feuerwehrzufahrten für den Schulkomplex benötigt werden. Eine Feuerwehrzufahrt erfolgt von Norden vom Berliner Ring aus über den Vorplatz des Gymnasiums. Die zweite Feuerwehrzufahrt führt von der Scharlemannstraße aus über den provisorischen Stellplatz im Süden und verläuft östlich der kleinen Turnhalle.

Die Feuerwehrzufahrten müssen frei von Hindernissen sein. Darüber hinaus sind Aufstell- und Rangierflächen für die Feuerwehr freizuhalten.

 

Die Flächen der Außenanlagen wurden wie bereits in der Vorplanung dem Gymnasium, (unterteilt in Unter-, Mittel- und Oberstufe) und der Grundschule zugeordnet, siehe Anlage 6. Die Vorstellung der Planung folgt dieser Zuordnung.

 

Im Rahmen der Workshops wurden zusätzliche Ausstattungen von den Schulen gewünscht, die im Vorentwurf nicht enthalten sind. Darüber hinaus musste die Planung bedingt durch die fortschreitende Hochbauplanung angepasst werden. Beide Sachverhalte führen zu Mehrkosten im Bereich der Außenanlagen, siehe Kapitel 4. Bei der Vorstellung des Entwurfs wird auf die zusätzlich gewünschten Ausstattungen hingewiesen. In Kapitel 4 werden die zusätzlich aufgenommenen Elemente monetär ausgewiesen.

 

Die Schulleitungen wurden gebeten, hinsichtlich der Wünsche, die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (siehe Anlage 1) zusätzlich aufgenommen wurden, eine Priorisierung vorzunehmen. Die Schulleitung der Gudrun-Pausewang-Grundschule hat sich innerhalb der erbetenen Frist zurück gemeldet. Die Ergebnisse sind im Kapitel 4.7 in die Tabelle 2 aufgenommen worden.

 

 

2.1 Außenanlagen Grundschule (Anlage 8)

 

Eingangsbereich:

Die Grundschule hat ihren Eingang im Osten des Gebäudes. Auf dem vorgelagerten Vorplatz sollen drei neue Bäume gepflanzt werden, deren Baumscheiben mit Sitzmauern aus Beton eingefasst werden. Der Platz wird mit Betonrechteckpflaster befestigt und erhält zur Strukturierung farbige Bänder. Die Farbe des Betonpflasters wird auf die Farbgebung des Grundschulgebäudes abgestimmt. Darüber hinaus werden ein Abstellplatz für Müll und 150 Fahrradabstellplätze angeordnet. Rund 100 Fahrradabstellplätze werden überdacht. Die Art und Farbgebung der Überdachung soll zurückhaltend gestaltet und auf die Materialien der Außenfassade des Neubaus abgestimmt werden. Die Fahrradständer werden in Hoch-/Tiefaufstellung ausgeführt und von beiden Seiten bedient.

 

Der Eingangsbereich wird durch einen Zaun mit Tor für (Fußgänger und Unterhaltungsfahrzeuge) vom übrigen Schulhofgelände im Süden abgetrennt.

 

Zentraler Spielbereich:

Südlich des Grundschulgebäudes soll ein zentraler Spielbereich mit Seilklettergerät, Reckstangen und Balancierstämmen entstehen. Insbesondere das Seilklettergerät bietet vielen Kindern die Möglichkeit, gleichzeitig zu klettern und zu spielen. Als Abgrenzungen zum offenen Schulhofbereich werden Weidensetzstangen zum Einsatz kommen. In die Nischen des Spielbereichs werden Sitzgruppen angeordnet, die auf Wunsch der Grundschule überdacht werden sollen. So ist eine Beschattung der Bereiche gegeben und gegebenenfalls bieten die Dächer Schutz bei Regen. Diese Überdachungen mit Tischen sind auf Wunsch der Grundschule zusätzlich zum Vorentwurf aufgenommen worden.

Als Fallschutz sind Holzhackschnitzel vorgesehen. Der Vorentwurf sah hier Sand vor. Sand als Fallschutz verursacht jedoch hohe Reinigungskosten im Gebäude und führt zur Abnutzung der dortigen Fußböden. Mit Holzhackschnitzel als Fallschutz sind in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht worden, so dass in gebäudenahen Spielbereichen dieser Belag zum Einsatz kommen soll. In der Herstellung ist dieser Fallschutz teurer, spart jedoch erhebliche Kosten in der Gebäudereinigung. Der Eintrag von Sand in die Sporthallen ist schon seit langem ein Problem. Südlich des Spielbereichs ist ein Gerätehaus (ca. 25 m²) für das Pausenspielzeug der Grundschule angeordnet.

 

Naturnaher Spielbereich:

Östlich des zentralen Spielbereichs schließt sich ein naturnaher Spielbereich an. Dieser war im Vorentwurf süd-östlich der kleinen Turnhalle angeordnet. Aufgrund der Konkretisierung der Feuerwehrzufahrten konnte der naturnahe Bereich nun nördlich angeordnet werden, da die Feuerwehrzufahrt zukünftig von Süden erfolgen soll. Im naturnahen Spielbereich sind eine Nestschaukel, eine Spielburg auf einem Hügel sowie Baumstämme mit einem Kletternetz angeordnet. Das Gelände ist leicht mit Hügeln modelliert und soll eine Eingrünung erhalten. Im Vorentwurf war auf dem Hügel lediglich eine Hangrutsche vorgesehen. Auf Wunsch der Grundschule wurde eine Spielburg mit Hängebrücke in die Planung aufgenommen.

Der Fallschutz unter der Nestschaukel sowie im Bereich der Spielburg soll in Holzhackschnitzel hergestellt werden. Weiter südlich soll eine Mulde aus Sand entstehen. Die Entfernung zu den Gebäuden ist ausreichend groß, so dass sich der Sand von den Schuhen bis zum Gebäude abläuft.

 

Spielbereich nördlich der kleinen Turnhalle:

In diesem Bereich bleiben die vorhandenen Schaukeln sowie die Drehscheibe erhalten. Ergänzt wird dieser Bereich durch eine Sechseckschaukel. Als Fallschutz sind Holzhackschnitzel vorgesehen. Zum Gebäudetrakt A des Gymnasiums wird der Spielbereich durch Weidensetzstangen abgegrenzt. Benachbart wird ein Sandspielbereich zum Buddeln angeordnet. Die Spielbereiche werden mit Sandsteinblöcken und niedrigen Betonmauern eingefasst. Die Entfernung zu den Gebäuden ist auch hier ausreichend weit, so dass davon ausgegangen wird, dass sich der Sand von Schuhen abläuft und nicht in die Gebäude getragen wird.

 

Bolzspielfelder:

Zum Fußballspielen sind drei Streetsoccer-Spielfelder (13x18 m) vorgesehen. Im Vorentwurf war der Bolzbereich dort angeordnet, wo sich jetzt der naturnahe Spielbereich befindet. Die Bolzplatzfelder waren als Aspaltfläche geplant. Die Anordnung im Süden, östlich der kleinen Sporthalle, hat den Vorteil, dass das lärmintensive Fußballspielen durch die Sporthalle vom Schulhof abgeschirmt wird. Darüber hinaus kann der Umfang der Ballfangzäune reduziert werden, da keine angrenzenden Spielbereiche geschützt werden müssen. Eine Bande zur Trennung des Gehweges von den Spielfeldern wurde auf Wunsch der Grundschule aufgenommen, da in der vorliegenden Planung die Spielfelder statt mit Asphalt mit Ökocolor (Holzhackschnitzel) befestigt werden sollen.

Die zwei Garagen für die Materialien des ADFC-Fahrradturniers sind zwischen der Hügellandschaft und den Streetsoccer-Feldern vorgesehen. Die auf dem alten Gelände der Gudrun-Pausewang-Grundschule vorhandenen zwei Garagen sollen dorthin versetzt werden. Die beiden vorhandenen Garagen des Gymnasiums, die die Geräte des Hausmeisters und des Gärtners aufnehmen, werden südlich der Streetsoccer-Felder angeordnet. Auf dem Gymnasium kann nur eine Garage versetzt werden, da die andere Garage abgängig ist. Die Kosten für das Umsetzen bzw. die Neubeschaffung der Garagen, sind dem Hochbau zugeordnet und dort berücksichtigt worden.

 

Offener Schulhofbereich:

Zwischen dem zentralen Spielbereich und dem Grundschulgebäude sind zwei Tischtennisplatten und ein Bodentrampolin angeordnet. Das Bodentrampolin war im Vorentwurf nicht enthalten und ist neu in die Freiflächenplanung aufgenommen worden.

 

 

2.2 Außenanlagen Gymnasium

 

Eingangsbereich (Anlage 9):

Am Berliner Ring wird westlich ein Bereich für die Abfallbehälter geschaffen, so dass diese nicht mehr mittig auf dem Platz stehen müssen. Weiterhin sind vor der Aula Sitzauflagen für die vorhandenen Betonmauern vorgesehen. Das Gymnasium hat sich eine Neugestaltung des gesamten Eingangsbereichs gewünscht, da die vorhandenen Betonplatten überwiegend gebrochen sind. Darüber hinaus wird ca. die Hälfte der Befestigung nach der Bautätigkeit für den Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule zu erneuern sein. Die Befestigung soll in Betonpflaster erfolgen und durch farbige Ornamente, die die Form und Farbe des Logos des Gymnasiums aufnehmen, aufgelockert werden, die Gestaltung ist mit dem Gymnasium im Detail abzustimmen. In dieser Vorlage ist eine Möglichkeit der Gestaltung dargestellt. Die Erneuerung des Platzes war nicht Gegenstand des Vorentwurfs. Aufgrund der Hochbautätigkeit ist eine neue Befestigung für ca. die Hälfte des Platzes aus Betonsteinen erforderlich. Die Restfläche ist jedoch ebenfalls in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Unterhaltungsmaßnahmen beschränkten sich in der Vergangenheit nur auf die Ausbesserung von Gefahrenstellen. Der Vorplatz hat seit seiner Herstellung (wahrscheinlich im Jahr 1974 mit Fertigstellung der Aula und des C-Traktes) keine Überarbeitung erfahren. Damit der Vorplatz des Gymnasiums zukünftig ein einheitliches Erscheinungsbild aufweist, empfiehlt die Tiefbauabteilung die vollständige Erneuerung des Vorplatzes im Zuge der Herstellung des westlichen Eingangsbereichs zur Gudrun-Pausewang-Grundschule.

 

 

 

Unterhof – Mittelstufe (Anlage 10):

Der Unterhof, der bisher gänzlich ungenutzt und unstrukturiert ist, soll durch drei Sitzgruppen und Mauern zukünftig zum Verweilen einladen. Der Unterhof liegt rd. 2 m tiefer als der Pausenhof und erhält eine zweite Treppe als Ausgang.

 

Spiel- und Bolzplatzbereich – Unterstufe (Anlage 11):

Südlich des Gebäudetraktes B entsteht ein neuer Geräte-Spielbereich für die Unterstufe. Es sind zwei Doppelschaukeln und eine Drehscheibe vorgesehen. Der Bereich wird so groß bemessen, dass der Fallschutzbereich nach Abgang des vorhandenen Klettergerüstes groß genug ist, um eine größere Spielkombination aufzustellen. Als Fallschutz sind Holzhackschnitzel vorgesehen.

 

Vom Gymnasium wurde die Notwendigkeit, die vorhandenen zwei Kleinspielfelder zu sanieren, mit Nachdruck betont. Die vorhandenen Kleinspielfelder sind vollständig abgespielt und bei nasser Witterung nicht zu benutzen. Die Notwendigkeit der Sanierung der Kleinspielfelder wird von der Tiefbauabteilung geteilt. Eine Sanierung wurde jedoch bisher zurückgestellt, da erst die Planung der Außenanlagen abgewartet werden sollte. Im Zuge der Umgestaltung des Schulhofgeländes wäre eine zeitgleiche Sanierung der zwei Kleinspielfelder sinnvoll.

 

 

Darüber hinaus besteht nach Aussage des Gymnasiums Bedarf für ein drittes Kleinspielfeld. Ein drittes Feld könnte westlich des Traktes B angeordnet werden. Die Kleinspielfelder sollen mit einer Bande versehen werden und einen Belag aus Holzhackschnitzel erhalten. Dieser Belag ist ganzjährig auch bei feuchter Witterung bespielbar.

 

Am zusätzlichen Kleinspielfeld westlich des Traktes B ist zum Schutz des Oberstufenbereichs ein Ballfangzaun am nördlichen Spielfeldrand erforderlich.

Am vorhandenen Kleinspielfeld, das in Ost-West ausgerichtet ist, ist ebenfalls ein Ballfangzaun zum Schutz des erweiterten Gerätebereichs für die Unterstufe und zum Schutz des Berufsschulgeländes auf der Westseite erforderlich.

 

Die Sanierung der vorhandenen zwei Kleinspielfelder sowie der Neubau eines dritten Kleinspielfeldes sind nicht Gegenstand des Vorentwurfs gewesen und wurden zusätzlich in den Entwurf der Außenanlagen aufgenommen.

 

Aufenthaltsbereich und Fahrradständer – Oberstufe (Anlage 12):

Westlich des Traktes C sollen 150 Fahrradabstellplätze und der Aufenthaltsbereich für die Oberstufe entstehen. Es werden rd. 100 Fahrradabstellplätze überdacht. Die Art und Farbgebung der Überdachung soll zurückhaltend gestaltet werden und auf die Materialien der vorhandenen Außenfassade abgestimmt werden. Die Fahrradständer werden in Hoch-/Tiefaufstellung ausgeführt und von beiden Seiten bedient.

Die Zufahrt von den Stellplätzen erfolgt von Norden vom Berliner Ring aus. Dafür wird ein 2,50 m breiter Weg gepflastert. Vor dem Eingang zum Trakt B ist ein gepflasterter Bereich mit Sitzsteinblöcken aus Sandstein und einem Tischkicker vorgesehen. Weiter nördlich sind Sitzgelegenheiten aus Findlingen, Holzstämmen, Sandsteinblöcken sowie Holzpodeste angeordnet. Dieser Bereich wird mit Sträuchern zur Berufsschule hin eingerahmt. Südlich der Fahrradstellplätze ist ein überdachter Treffpunkt vorgesehen. Der gesamte Bereich der Oberstufe soll mit einem Zaun zum Gelände der Berufsschule hin abgegrenzt werden. Es sollen keine Schüler des Gymnasiums zum Berufsschulgelände wechseln können.

Der Treffpunkt sowie der Tischkicker sind zusätzlich zum Vorentwurf aufgenommen worden.

 

 

3     Trennung und Einzäunung der Schulhofbereiche

 

Die beiden Schulen setzen sich stark für eine Trennung und Einzäunung der Schulhofbereiche ein. Im Vorentwurf wurde bereits ein Zaun auf der Ostseite des Grundschulgebäudes vorgesehen, der den Schulhofbereich der Grundschule zum Eingangsbereich hin abtrennt. Das Gymnasium hatte schon von Beginn an die Befürchtung, dass die Lärmbelästigung in den Pausen der Gudrun-Pausewang-Grundschule zu Beeinträchtigungen des Unterrichts führt. Deshalb wollte das Gymnasium einen Zaun, damit die Grundschulschüler sich nicht zu dicht am Trakt A des Gymnasiums aufhalten.

 

Hinsichtlich der Lärmproblematik gilt der Ratsbeschluss vom 01.12.2014, der besagt: "Zusätzlicher Schallschutz für die an den künftigen Grundschulhof angrenzenden Unterrichtsbereiche des Gymnasiums wird realisiert, sobald dieser nach der Verlegung der GPGS benötigt wird."

Die vorgestellte Planung reduziert die möglichen Beeinträchtigungen dadurch, dass die Kleinspielfelder östlich der kleinen Sporthalle angeordnet sind. Weitere Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen nicht möglich.

 

Im letzten gemeinsamen Workshop am 03.12.2015 (siehe Anlage 4) wurde dann von beiden Schulen betont, dass die Aufsicht der Schüler nicht gewährleistet werden kann, wenn das Schulgelände der Grundschule nicht vollständig eingezäunt ist. Es wurde befürchtet, dass Kinder das Schulgelände z.B. zwischen Trakt A des Gymnasiums und dem Neubau der Grundschule in Richtung Berliner Ring oder auf anderen Wegen verlassen. Die Schulleitungen können nach eigenen Aussagen nicht die Verantwortung übernehmen, wenn ein Grundschulkind z.B. auf dem Schulhof des Gymnasiums unbeaufsichtigt einen Unfall hat oder im schlimmsten Fall auf dem Berliner Ring angefahren wird.

 

Die Abteilung für Schulen, Kultur und Sport, die Tiefbauabteilung sowie die Abteilung für Gebäudewirtschaft sind der Auffassung, dass dies durchaus über die Aufsicht durch die Lehrer zu gewährleisten ist. Andere Schulen haben vergleichbare Situationen, z.B. die Grund- und Hauptschule I, die zur Gartenstraße und zur Hannoverschen Neustadt hin offen ist oder die Waldschule, die überhaupt nicht eingezäunt ist. Auf diesen Schulgeländen wird auch die Aufsichtspflicht sichergestellt. Die Fachabteilungen halten daher eine weitergehende Einzäunung für entbehrlich. Falls eine Einzäunung gewünscht wird, kann diese in der dargestellten Form umgesetzt werden. Andere Varianten sind nicht möglich, siehe Protokolle der Ortsbegehungen mit der Feuerwehr, Anlage 5.

 

Alle Zäune müssen abschließbare Tore für Fußgänger und für Feuerwehrfahrzeuge (zum Teil 9 m breite Tore) erhalten. Darüber hinaus müssen die Tore für die Fußgänger zu Beginn der Sporthallennutzung vom Hausmeister aufgeschlossen werden, damit die Nutzer der Hallen das Schulgelände betreten können. Abends müssen die Tore wieder verschlossen werden. Die Hausmeister müssen mindestens drei Tore regelmäßig auf- und zuschließen. Die Lehrer müssen beim Durchqueren des Geländes, z.B. vom provisorischen Parkplatz zum Eingang des Gymnasiums ebenfalls die Tore auf- und zu schließen. Die östlichen Ausgänge aus Trakt A des Gymnasiums würden in den abgezäunten Bereich führen.

 

Diese weitergehende Einzäunung ist nicht Gegenstand des Vorentwurfs und führt zu zusätzlichen Kosten. Diese Kosten wurden der Gudrun-Pausewang-Grundschule zugeordnet, da es in erster Linie die Aufsicht der Grundschüler betrifft.

 

Die vorgestellte Einzäunung verhindert bzw. erschwert darüber hinaus eine gemeinsame Nutzung der Schulhöfe. Die Synergieeffekte, die sich aus einer gemeinsamen Nutzung der Schulhöfe ergeben könnten, werden so verschenkt. Das Gymnasium und die Grundschule könnten beispielsweise die Bolzplätze gemeinsam nutzen. So könnte gegebenenfalls auf den Bau eines zusätzlichen Kleinspielfeldes verzichtet werden. Die Unterstufe des Gymnasiums könnte den Spielbereich der Grundschule mitnutzen.

 

 

4     Kosten

 

Die Kosten für den vorgestellten Entwurf der Außenanlagen mit den Fahrradabstellplätzen werden auf rd. 1.787.000 € geschätzt. Im Budget für die Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule sind rd. 1.149.000 € dafür veranschlagt worden. Es ergibt sich ein Fehlbetrag von rd. 638.000 € für die Herstellung der Außenanlagen und Fahrradabstellplätze einschließlich Ingenieurkosten, siehe folgende Tabelle.

 

Tabelle 1: Kosten für die Herstellung der Außengelände und der Fahrradständer

 

Angemeldete Haushaltsmittel, Vorlage Nr. 2014 0716, Grundlage Vorentwurf Außenanlagen

Kostenschätzung Entwurf Vorlage Nr. 2016 1024

 

Differenz/

Fehlbeträge

Anmerkungen

brutto

brutto

brutto

Kosten Gymnasium

Summe Außengelände Schulhof Gymnasium

142.800 €

568.000 €

1)

-425.200 €

1) Außengelände und 150 Fahrradabstellplätze für die Oberstufe

davon Anteil zusätzliche Elemente aus Wunschliste

 

132.000 €

2) 

 

2) einschließlich Baunebenkosten:

158.229 €, siehe Kapitel 4.7

davon Anteil Basis Vorentwurf

 

436.000 €

 

 

 

Kosten Grundschule

Außengelände Schulhof

Grundschule

333.200 €

 

 

 

 

Kosten 200 aus Kosten Hochbau

26.200 €

 

 

 

 

Kosten 500 aus Kosten Hochbau

127.000 €

 

 

 

 

Summe Außengelände Grundschule

486.400 €

688.000 €

3)

-201.600 €

3) Außengelände und 150 Fahrradabstellplätze für die Grundschüler

davon Anteil zusätzliche Elemente aus Wunschliste

 

61.000 €

4) 

 

4) einschließlich  Baunebenkosten 73.399 €, siehe Kapitel 4.7

davon Anteil Basis Vorentwurf

 

627.000 €

 

 

 

Kosten Fahrradabstellplätze 

Ersatz Fahrradabstellplätze KG 255 Stück

153.000 €

 

 

 

 

Fahrradabstellplätze überdacht 395 Stück

175.000 €

 

 

 

 

Summe Fahrradabstellplätze

328.000 €

233.000 €

5)

95.000 €

5) Kosten für die bereits hergestellten 350 Fahrradabstellplätze für die Unter- und Mittelstufe am Südstadtbistro

Kosten Außenanlagen und Fahrradabstellplätze

Summe Außenanlagen und Fahrradabstellplätze

957.200 €

1.489.000 €

 

-531.800 €

 

Nebenkosten Außenanlagen und Fahrradabstellplätze 20 %

191.440 €

297.800 €

 

-106.360 €

 

Gesamtsumme einschließlich Nebenkosten

1.149.000 €

1.786.800 €

 

-638.160 €

Fehlbetrag Gesamtsumme

davon notwendige Kosten

1.555.200 €

-406.560 €

Fehlbetrag ohne zusätzliche Wünsche der Schulen

davon Kosten zusätzliche

Wünsche

231.600 €

-231.600 €

Fehlbetrag zusätzliche Wünsche der Schulen

 

 

Die Mehrkosten (Bau- und Nebenkosten) entstehen hauptsächlich durch folgende Umstände:

 

 

4.1.     Baustelleneinrichtung/Beanspruchung Schulhof durch Hochbaumaßnahme Neubau Grundschule

Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung für den Vorentwurf war noch nicht abzusehen, wo und in welchem Umfang die Baustelleneinrichtung, insbesondere für den Abriss des C-Traktes, erforderlich wurde (Beanspruchung Vorplatz Gymnasium). Nach Konkretisierung der Hochbauplanung steht nun fest, dass zwischen dem Neubau der Grundschule und der kleinen Turnhalle die Befestigung aufgrund der Baustelleneinrichtung (unter anderen Lagerfläche, Stellfläche Kran) vollständig zu erneuern ist. Auf dem Vorplatz vor dem Gymnasium ist ca. die Hälfte der Plattenfläche zu erneuern.

Mehrkosten von rd. 191.280 €.

 

 

4.2.     Entwässerung

Die Entwässerung der befestigten Flächen muss aufgrund der Überarbeitung des Schulhofs neu geordnet werden. Weiterhin müssen die Spielflächen (Sandspielbereiche, Flächen mit Hackschnitzel) entwässert werden. Um eine Reduzierung des Anschlusses der zu entwässernden Flächen an den vorh. Mischwasserkanal im Berliner Ring und damit eine Entlastung des Kanals zu erreichen, müssen Versickerungseinrichtungen (Rohrrigolen) zur örtlichen Versickerung vorgesehen werden. Die hierfür benötigten Kosten waren im Vorentwurf nicht vorgesehen.

Mehrkosten von rd. 46.800 €.

 

 

4.3.     Fahrradabstellplätze

Das Ergebnis der ersten Ausschreibung zur Herstellung von 350 Fahrradabstellplätzen liegt deutlich höher als die Kostenschätzung. Das liegt daran, dass die Ausschreibung im Sommer durchgeführt wurde und aufgrund der Auslastung der Baufirmen höhere Preise angeboten wurden als geschätzt. In Zukunft soll im Winter ausgeschrieben werden, um derartige Preissteigerungen durch eine hohe Auslastung von Baufirmen zu vermeiden. Trotzdem wurde die Kostenberechnung hinsichtlich der Fahrradabstellplätze an die aktuellen Ausschreibungsergebnisse angepasst. Darüber hinaus wurde eine Beleuchtung der Fahrradabstellplätze einkalkuliert.

Mehrkosten von rd. 88.800 €.

 

 

4.4.     Einbau von Rampen und Treppen

Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung lag noch keine lage- und höhengerechte Vermessung des Schulgeländes vor. Aufgrund der genauen Vermessungsdaten müssen Höhenunterschiede im Außengelände der Grundschule durch den Einbau von Rampen, Treppen und Stützmauern ausgeglichen werden.

Mehrkosten von rd. 4.080 €.

 

 

4.5.     Aufenthaltsbereich für die Oberstufe und der Unterhof für die Mittelstufe

Im Vorentwurf wurde davon ausgegangen, dass die dortigen befestigten Flächen erhalten werden können. Das ist jedoch nicht der Fall, da beispielsweise im Oberstufenbereich die vorhandenen befestigten Flächen durch Baumwurzeln geschädigt sind und durch wassergebundene Decke ersetzt werden müssen. Im Unterhof ist aufgrund der Einbauten und der zusätzlichen Treppe der Bodenbelag vollständig zu erneuern. Darüber hinaus wurde eine Einfriedung zur Berufsbildenden Schule im Vorentwurf nicht berücksichtigt.

Mehrkosten von rd. 58.800 €.

 

 

4.6.     Mehrkosten durch Fallschutz

Im Vorentwurf wurde für alle Fallschutzflächen Sand vorgesehen. Da es schon heute Probleme mit Sandeintrag in die kleine Turnhalle gibt, wurde im Entwurf als Fallschutz Holzhackschnitzel aufgenommen. Dieser Fallschutz ist in der Herstellung teurer als Sand, spart jedoch langfristig Reinigungskosten und reduziert die Abnutzung der Fußböden.

Mehrkosten von rd. 16.800 €

 

 

4.7.     Mehrkosten durch zusätzliche Wünsche der Schulen

Im Rahmen der Workshops in 2015 wurden zusätzliche Wünsche hinsichtlich der Ausstattung des Schulgeländes geäußert. Diese sind in der folgenden Tabelle differenziert aufgeführt.

Es entstehen Mehrkosten für das Gymnasium von rd. 158.200 €, für die Grundschule von rd. 73.400 €. Hinsichtlich einer Priorisierung der zusätzlichen Ausstattungen hat sich die Schulleitung der Grundschule innerhalb der erbetenen Frist zurückgemeldet. Die Einschätzung wurde in die Tabelle aufgenommen.

 

Tabelle 2: Mehrkosten zusätzliche Ausstattung

 

 

Kosten

Priorisierung Schulen

 

Kosten zusätzliche Ausstattung Gymnasium

 

 

a)

Neugestaltung Haupteingangsbereich zu 50 % angerechnet, die anderen 50 % sind bei zusätzlichen Kosten durch die Baustelleneinrichtung aufgeführt

61.323 €

 

b)

Tischkicker (Oberstufe)

6.426 €

 

c)

Treffpunkt mit Dach (Oberstufe)

7.426 €

 

d)

Sanierung vorhandene zwei Kleinspielfelder

52.228 €

 

 

Neubau Kleinspielfeld

30.826 €

 

 

Summe Gymnasium

158.229 €

 

 

 

 

 

 

Kosten zusätzliche Ausstattung Grundschule

 

 

e)

Bande am Weg am Bolzplatz

4.284 €

zwingend notwendig, da Ökocolor als Fallschutz gewünscht wird

f)

Spielburg auf Erdhügel

17.993 €

Priorität 1 

g)

Bondentrampolin

5.712 €

Priorität 2

h)

zwei Überdachungen über Sitzplätze

22.848 €

stehen nicht zur Diskussion

i)

Absicherung Schulhof (Einbau zweier Zäune mit Toren)

22.562 €

zwingend notwendig

 

Summe Grundschule

73.399 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme gerundet

231.600 €

 

 

 

5     Zeitplan

 

Die Ausführungsplanung soll nach erfolgtem Beschluss über die Gestaltung der Außenanlagen im Sommer/Herbst 2016 bearbeitet werden. Die Arbeiten sollen im Winter 2016/2017 ausgeschrieben werden. Der Bau der Außenanlagen für die Grundschule soll im Frühjahr 2017 erfolgen, so dass zum Umzug der Grundschule die Außenanlagen der Grundschule und der Vorplatz des Gymnasiums fertiggestellt sind. Die Außenanlagen des Gymnasiums (Oberstufe, Gerätespielbereich Unterstufe und der Unterhof der Mittelstufe) sollen im Anschluss gebaut werden, voraussichtlich im Herbst 2017.

 

 

6     Schlussbemerkungen

 

Unter Kapitel 4 sind das Budget und die Kosten nach Kostenberechnung basierend auf den vorgestellten Entwurf gegenübergestellt. Die Mehrkosten, die unabwendbar sind, um das Außengelände des Gymnasiums und der Grundschule herzustellen, sind über den Haushalt 2017 abzusichern. Es wird angestrebt, im Rahmen des Gesamtbudgets die Mehrkosten einzusparen. Da jedoch erst gegen Ende der Baumaßnahme abzusehen ist, ob eine Einsparung in der erforderlichen Höhe erreicht werden kann, ist es notwendig, für 2017 die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 406.560 € bereitzustellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Außenanlagen durch die Ausschreibung im Winter 2016/2017 rechtzeitig zur Inbetriebnahme der Grundschule zur Verfügung stehen.

 

Die zusätzlichen Wünsche der Schulen (rd. 231.600 €) können gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden. Kostensparender ist es jedoch, eine zeitgleiche Herstellung dieser Objekte mit dem gesamten Außengelände vorzunehmen. Über die zusätzlichen Ausstattungen/Wünsche sollte im Einzelnen gemäß der Tabelle 2 in Kapitel 4.7 entschieden werden.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:    Vorentwurf Außenanlagen Gymnasium und Gudrun-Pausewang-Grundschule

Anlage 2      Blatt 1-3: Protokoll Workshop Gudrun-Pausewang-Grundschule am 14.07.2015

Anlage 3:    Blatt 1-2: Protokoll Workshop Gymnasium am 16.07.2015

Anlage 4:    Blatt 1-2: Protokoll Workshop Gymnasium und Gudrun-Pausewang-Grundschule am 03.12.2015

Anlage 5:    Blatt 1-6: Protokolle der Ortsbegehungen mit der Feuerwehr

Anlage 6:    Funktionsbereiche der Außenanlagen

Anlage 7:    Entwurf Außenanlagen Grundschule und Gymnasium

Anlage 8:    Außenanlagen Grundschule

Anlage 9:    Eingangsbereich Gymnasium

Anlage 10:   Bereich Mittelstufe Gymnasium

Anlage 11:   Bereich Unterstufe Gymnasium

Anlage 12:   Aufenthaltsbereich Oberstufe