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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden städtebaulichen Vertrag zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-89 „Kiesteich Süd“ mit der Gustav Lehmann GmbH abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung:
In den Sitzungen des Bauausschusses am 24.02.2015 und 17.03.2015 wurde über die Fortsetzung des Kiesabbaus an der Immenser Landstraße und die angedachte Nachfolgenutzung zur Naherholung berichtet/beraten.
Im November 2015 wurde von der Gustav Lehmann GmbH nun bei der Region Hannover ein Antrag auf Verlängerung der Abbauberechtigung bis zum 31.12.2022 eingereicht. Das Antragsgebiet umfasst nicht die Lager- und Betriebsflächen auf den Flurstücken 33/1, 34/1, 34/2 und 35 (s. Anlage 1 des städtebaulichen Vertrags). Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die befristete Weiternutzung der Lager- und Betriebsflächen sollen über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-89 „Kiesteich Süd“ geschaffen werden. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan die Nachfolgenutzung für Zwecke der Naherholung ermöglichen.
Zur Übertragung der Planungsleistungen auf die Gustav Lehmann GmbH bzw. die von ihr zu beauftragende Planungsgruppe Lärchenberg soll der anliegende städtebauliche Vertrag geschlossen werden. Vorrangig regelt der Vertrag die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-89 „Kiesteich Süd“ und der parallel erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans. In die § 8 bis 10 sind darüber hinaus erste Regelungen zu Erschließungsmaßnahmen, ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und zum Rückbau von Betriebsanlagen aufgenommen worden, diese sind ggf. später zu ergänzen.
Anlagen
Städtebaulicher Vertrag (Stand Januar 2016) mit
Anlage 1: Planungsbereich, M 1:5.000
Anlage 2: Papier „Inhalt der zu beauftragenden
Planungsleistungen“