Betreff
Kommunales Einzelhandelskonzept, Entwurf
Bezugsvorlage 2007 0107 (Auftragsvergabe)
Vorlage
2007 0215
Aktenzeichen
61 15-04
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

2. Der Ausschuss für Wirtschaft- und Finanzen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

3. Der Verwaltungsausschuss

- beschließt den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes und

- beauftragt den Bürgermeister die Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung und einer anschließenden zweiwöchigen Auslegung über die Planungsziele des Einzelhandelskonzeptes zu informieren sowie Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zu geben.

 

Sachverhalt und Begründung:

Im Februar diesen Jahres wurde das Büro Stadt+Handel mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Burgdorf beauftragt (vgl. Vorlage 2007 0107). Die Ausarbeitung des Konzeptes wurde dann von einem Arbeitskreis begleitet, der sich auf den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (Industrie- u. Handelskammer, Region Hannover), den lokalen Akteursgruppen des Einzelhandels (Aktionskreis Einkaufsstadt Burgdorf e.V., Stadtmarketing Burgdorf e.V., Einzelhandelsverband Harz-Heide e.V.), den Vertretern der Ratsfraktionen und der Verwaltung Zusammensetzte. Insgesamt fanden drei Arbeitskreissitzungen statt, in denen Zwischenergebnisse diskutiert wurden. Als Ergebnis liegt nun das vom Büro Stadt+Handel ausgearbeitete Einzelhandelskonzept vor. Dieses stellt die gutachterliche Grundlage für das kommunale Einzelhandelskonzept dar.

Mit der Aufstellung des Einzelhandelkonzeptes sollen im weiteren die Ziele der städtebaulichen Entwicklung des Einzelhandels in Burgdorf konzeptionell festgelegt werden. Dafür ist es erforderlich, dass das Konzept letztlich vom Rat beschlossen wird. Mit dem Ratsbeschluss erhält das Einzelhandelskonzept die Funktion einer Abwägungsdirektive im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB („Bei der Aufstellung der Bebauungspläne sind insbesondere zu berücksichtigen: … 11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung“). Das Einzelhandelskonzept stellt damit auch eine Selbstbindung für künftige Abwägungsentscheidungen der Bauleitplanung dar. In Einzelfällen kann zwar eine begründete Abweichung von den getroffenen konzeptionellen Zielaussagen erfolgen, häufen sich aber abweichende Entscheidungen, so wird das Konzept jedoch hinfällig und ist spätestens dann zu überarbeiten.

Für das Aufstellungsverfahren eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, wie z.B. des kommunalen Einzelhandelskonzeptes, gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Aufgrund der späteren Verwendung als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung, empfiehlt es sich jedoch sowohl die relevanten Träger öffentlicher Belange/Behörden wie auch die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Zur weiteren Vorgehensweise ist in der Anlage 1 ein Zeitplan dargestellt. Zunächst wird in der gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Wirtschafts-/Finanzausschuss am 03.09.2007 der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes vom Büro Stadt+Handel vorgestellt. Zu dieser Sitzung werden auch nochmals die Arbeitskreismitglieder eingeladen, denen die vorliegende Ratsvorlage ebenfalls zugestellt wurde. In den folgenden Wochen, in denen weitere Sitzungen des Bauausschusses sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses stattfinden, ist ausreichend Zeit zur Beratung des Konzeptes. Für den 09.10.2007 wird der Beschluss des Konzeptes als Entwurf angestrebt, damit am 18.10.2007 mit der Durchführung einer Einwohnerversammlung die Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen werden kann. In der Einwohnerversammlung wird der Entwurf des Konzeptes nochmals durch das Büro Stadt+Handel erläutert. Es schließt sich eine öffentliche Auslegung des Konzeptentwurfs an, während der die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben wird. Für November ist die Anhörung der Ortsräte beabsichtigt. Ende des Jahres kann das Einzelhandelskonzept dann, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit, beschlossen werden.

 

 

Anlagen

1.   Zeitplanung Einzelhandelskonzept / Sitzungskalender

2.   Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Burgdorf, Endbericht Stadt+Handel

 

Hinweis für die Ortsräte

Eine Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes durch das Büro Stadt und Handel in den einzelnen Ortsräten ist nicht vorgesehen. Die Ortsratsmitglieder werden gebeten sich bei der Vorstellung des Konzeptes am 03.09.2007 (Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Wirtschafts- und Finanzausschusses) oder bei der Einwohnerversammlung (voraussichtlich 18.10.2007) zu informieren.

Die Anhörung der Ortsräte soll im weiteren voraussichtlich in den Ortsratssitzungen im November erfolgen.