Betreff
Mitteilung: Stellungnahme zum Entwurf LROP 2015
Vorlage
2015 1012
Art
M i t t e i l u n g

Wie in der Sitzung des Bauausschusses am 01.12.2015 mitgeteilt, läuft derzeit das Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung des LROP.

 

Unter www.LROP-online.de wird seit dem 25.11.2015 der geänderte Entwurf des LROP 2015 bereit gestellt. Zu den Änderungen kann jedermann bis zum 6. Januar 2016 Stellung nehmen.

 

Die nachfolgende Stellungnahme der Stadt Burgdorf ist zur Kenntnisnahme wiedergegeben.

 

 

Die Stadt Burgdorf bezieht sich auf ihre Stellungnahme vom 20.10.2014 und gibt zum geänderten und ergänzten Entwurf des LROP 2015 insbesondere folgende Hinweise:

 

Ein Hauptpunkt, der geändert wurde, betrifft den Abschnitt 2.1 (Entwicklung der Siedlungsstruktur). Unter Ziffer 05 ist formuliert, dass die Siedlungsentwicklung auf Siedlungsgebiete mit ausreichender Infrastruktur konzentriert werden sollte. Gestrichen wurde aber, dass sich die Siedlungsentwicklung zusätzlich auch auf die an den liniengebundenen ÖPNV angebundenen Siedlungsgebiete konzentrieren sollte. – Die Region Hannover sieht dies kritisch und spricht sich dafür aus, diese Bindung an den liniengebundenen ÖPNV beizubehalten. – Aus Sicht der Stadt Burgdorf wird dazu jedoch auf den wachsenden Konflikt zwischen Siedlungswachstum entlang des SPNV und der zunehmenden Verlärmung an der Bahn hingewiesen.

 

Zu Abschnitt 2.2 (Entwicklung der zentralen Orte) – Ziffer 05: es wird begrüßt, dass bei der Abgrenzung der jeweiligen funktionsbezogenen mittel- und oberzentralen Verflechtungsbereiche Erreichbarkeiten und gewachsene Strukturen – aber nicht mehr vom LROP festgelegte Erreichbarkeits- und Kongruenzräume – zu berücksichtigen sind. Dies kann nun künftig einzelfallbezogen nach Abstimmung zwischen Region und Kommune geschehen.

Dies gilt entsprechend sinngemäß auch für den Abschnitt 2.3 (Entwicklung der Versorgungsstrukturen) – Ziffer 01.

 

Außerdem stellt das LROP im Abschnitt 2.3 nunmehr klar, dass die Regionalplanung sog. Nahversorgungsschwerpunkte‘ festlegen darf. Dies ist zu begrüßen. – In Burgdorf ist ein solcher Nahversorgungsschwerpunkt in Ehlershausen festgelegt.
Als kritisch bzw. überregulierend wird (
hingegen zumindest von der Region Hannover) gesehen, dass im RROP nun für jeden dieser Standorte ein zu versorgender Bereich festzulegen ist.

 

Hinsichtlich der wohnortnahen Versorgung in ländlichen Bereichen im Abschnitt 2.3 ist das LROP schärfer geworden: Während im ersten Entwurf vorgesehen war, dass großflächiger Einzelhandel hier zugelassen werden kann, wenn die zu versorgende Bevölkerung überwiegend im fußläufig erreichbaren Bereich (700-1.000m) besteht, legt der neue Entwurf jetzt fest, dass 70 % der Bevölkerung aus dem fußläufig erreichbaren Bereich stammt. – Dies sieht die Region Hannover als realitätsfern und daher äußerst kritisch an.

 

Zu Abschnitt 4.1.2 (Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr) wird auf Auszüge der Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf des RROP vom 09.12.15 verwiesen:

Und zwar wird zu 4.1.2 auf das Dialogforum Schiene Nord“ und die im Rahmen des Dialogforums Schiene Nord erhobenen Forderungen und Bedingungen an die künftige Bewältigung des Schienengüterverkehrs verwiesen.

Und zu 4.1.3 wonach die Erreichbarkeit der Stadt Burgdorf über den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) von höchster Bedeutung ist. Insofern spricht sich die Stadt Burgdorf für eine nachhaltige Verbesserung der Anbindung im S-Bahn-Verkehr aus, die durch die – im Zuge der Nahverkehrsplanung eingebrachten – Idee einer zusätzlichen Linie S 61 verfolgt werden sollte.

Im Übrigen wird auf den wachsenden Konflikt zwischen reibungslos pünktlich verlaufendem
S-Bahn-Personennahverkehr und zunehmenden Güterverkehr hingewiesen.

 

 

Die Stellungnahme der Stadt wurde mit Schreiben vom 21.12.15 an das Land Niedersachsen gemailt und der Region Hannover in cc zur Kenntnis gegeben