Beschlussvorschlag:
- Für das Projekt „Kauf von
Mobilheimen zur Flüchtlingsunterbringung“ wird die Zuständigkeit für
Auftragsvergaben über 150.000 € netto vom Verwaltungsausschuss auf den
Bürgermeister gemäß § 76 Abs. 5 NKomVG übertragen. Die Delegation bezieht
sich allein auf das vorgenannte Projekt und ist zeitlich nicht befristet.
- Der Rat
stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der
Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Höhe von 900.000,00 € bei dem
Produktkonto 31550.787100 (Kauf von Mobilheimen für Flüchtlingsunterbringung)
zu.
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund der Dringlichkeit, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereitzustellen, ist beabsichtigt, winterfeste Mobilheime als temporäre Wohnanlage auf einem städtischen Grundstück aufzubauen.
Es ist geplant, eine Wohnanlage – bestehend aus vier 4er Block-Mobilheimeinheiten – für die Unterbringung von ca. 88 Personen zu errichten.
Entsprechend der Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Oktober d.J. sind die Mobilheime nach § 246 Abs. 13 BauGB befristet zulässig, längstens bis Ende 2022.
Die Inbetriebnahme der Wohnanlage ist für April 2016 geplant. Da mit einer Lieferzeit von ca. 3 – 4 Monaten zu rechnen ist, müssen kurzfristig die Voraussetzungen für eine Ausschreibung und Vergabe der Wohnanlage geschaffen werden.
Im Haushaltsplan 2015 sind hierfür keine Mittel vorgesehen, so dass eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich wird.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlung ist durch entsprechende Mehreinzahlungen bei folgenden Produktkonten gewährleistet:
11112.682100 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) in Höhe von 300.000,00 €,
11112.689100 (Beiträge und ähnliche Entgelte) in Höhe von 140.000,00 €,
36502.681100 (Investitionszuweisungen vom Land) in Höhe von 150.000,00 €,
36502.681200 (Investitionszuweisungen von Gemeinden / GV) in Höhe von 250.000,00 € sowie
54100.689100 (Beiträge und ähnliche Entgelte) in Höhe von 60.000,00 €.
Für den Beschluss zu 2) ist die Zuständigkeit des Rates gegeben.
Die Verwaltung plant für Januar 2016 eine Einwohnerversammlung, in der die Örtlichkeiten für eine temporäre Wohnanlage der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.
Für
Auftragsvergaben von Lieferungen und Leistungen (einschl. Bauleistungen) mit
einem Auftragswert über 150.000 € netto ist der Verwaltungsausschuss zuständig.
Im Rahmen des
Projektes „Kauf von Mobilheimen zur Flüchtlingsunterbringung“ sind in der
nächsten Zeit verschiedene Vergaben notwendig, die regelmäßig die Wertgrenze
übersteigen und damit der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses bedürfen.
Aufgrund des
engen Zeitplans für die Durchführung dieser Maßnahmen sind oftmals kurzfristige
Vergaben notwendig. Die im Sitzungskalender terminierten Sitzungen des Verwaltungsausschusses
ermöglichen aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen den Sitzungen keine
zeitnahen Beauftragungen. Von daher wird eine projektbezogene Delegation der
Auftragsvergaben auf den Bürgermeister vorgeschlagen.
Gemäß § 76
Abs. 5 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Verwaltungsausschuss
seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten
auf den Bürgermeister übertragen. Die Übertragung kann durch Beschluss
rückgängig gemacht werden.
Über die
Vergaben wird der Verwaltungsausschuss regelmäßig unterrichtet.
Für den
Beschluss zu 1) ist die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses gegeben.