Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Als Bestandteil des Haushaltsplans 2016 wird der dem Originalprotokoll
als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Nachstehend sind die Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen sowie weitere Anforderungsbedarfe dargestellt:
Empfehlung des Ausschuss für Schulen,
Kultur und Sport:
Neu
aufgenommen unter lfd. Nr. II.04 (Anlage 1)
Für die Schulsachbearbeitung wird neben der mit der Ursprungsvorlage beantragten Stelle der Vergütungsgruppe BAT V c / Entgeltgruppe 8 TVöD eine weitere 0,25 Stelle der Vergütungsgruppe BAT VII entsprechend Entgeltgruppe 5 TVöD zur Verfügung gestellt. Damit soll keine neue Stelle geschaffen werden, sondern dieses Stundenkontingent wird einer Person zugeordnet, die bereits in der Verwaltung beschäftigt ist.
Empfehlung des Ausschuss für Soziales und
Integration:
Erweitert
lfd. Nr. II.09 (Anlage 1)
Für die Betreuung der Flüchtlinge wird der mit der Ursprungsvorlage beantragte Stellenumfang von 1,5 Stellen Sozialarbeiter der Entgeltgruppe S 12 TVöD auf 7,5 Stellen erweitert. Die 7,5 Stellen sind befristet für die Dauer von 5 Jahren.
Erweitert
lfd. Nr. II.11 (Anlage 1)
Für die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird der mit der Ursprungsvorlage beantragte Stellenumfang von 1 Stelle Verwaltungsfachangestellter der Vergütungsgruppe BAT V c / Entgeltgruppe 8 TVöD auf 2 Stellen erweitert.
Beide Empfehlungen basieren auf den für das Jahr 2016 zu erwartenden Zuweisungen von Flüchtlingen. Die Besetzung erfolgt in Abhängigkeit der Fallzahlentwicklung.
Mit diesen weiteren vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:
Jahr |
2014 |
2015 |
2016 |
Veränderung gegenüber Vorjahr |
Planstellen Beamte |
35 |
34 |
34 |
+/- 0 |
Planstellen
Beschäftigte |
320 |
351,5 |
371,75 |
+ 20,25 |
Planstellen gesamt |
355 |
385,5 |
405,75 |
+
20,25 |
davon
Kindertagesstätten |
93,75 |
118,75 |
120,5 |
+ 1,75 |
Weitere Bedarfe:
A
Personalabteilung / Personalreserve
Die Mitarbeiterin, die die Springerstelle der Besoldungsgruppe A 9 BBesO (für Beschäftigte entsprechend BAT V b / EG 9 TVöD) in der Verwaltung innehatte, ist zwischenzeitlich in die Personalabteilung auf eine Stelle der Vergütungsgruppe BAT IV b / Entgeltgruppe 9 TVöD (für Beamte entsprechend A 10 BBesO) gewechselt. Die Beamtenstelle hat sie dorthin mitgenommen.
Insofern ist die Springerstelle (Personalreserve) nunmehr in der Beschäftigtentabelle mit der Vergütungsgruppe BAT V b / Entgeltgruppe 9 TVöD aufzuführen und die Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 9 BBesO zu streichen. In der Personalabteilung ist eine Stelle der Vergütungsgruppe BAT IV b / Entgeltgruppe 9 TVöD zu streichen und dafür eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesO einzustellen.
Diese Änderungen ergeben sich allein aus der Besetzung einer Beschäftigtenstelle mit einer Beamtin. Die Stellen selbst werden in ihrer Bewertung nicht geändert.
B
Beförderungsämter
Für die Leitungen der Abteilung für Schulen, Kultur und Sport sowie für die Ordnungsabteilung wird vorgeschlagen, die Stellen von der Besoldungsgruppe A 11 BBesO auf A 12 BBesO anzuheben.
Beide Stellen sind noch zu bewerten. Die Bewertungen sind anschließend der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:
Anlage 1 Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen inkl. Personalkosten
Anlage 2 Entwurf Stellenplan 2016 – Stand 01.12.2015