Betreff
Entwurf Stellenplan 2016
Vorlage
2015 0964/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplans 2016 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Seit Einbringung des Stellenplans haben sich die nachfolgend aufgeführten weiteren Anforderungsbedarfe ergeben:

 

 

II.15 Kita Südstern – Erzieherin / Fachkraft „Sprach-Kita“

 

Die Fachabteilung hat zu dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ eine Vorlage erstellt (Nr. 2015 0985), in der das Programm umfänglich dargestellt wird.

 

Es wird vorgeschlagen, eine 0,5 Stelle der Entgeltgruppe S 8 TVöD befristet bis zum 31.12.2019 einzurichten.

 

 

II.25 Personalreserve – Sozialarbeiter (Rückkehr Personalratsvorsitz)

 

Alle vier Jahre finden Personalratswahlen statt (nächster Termin am 01.03.2016). In der Folge wählt der Personalrat eine/n Vorsitzende/n ebenfalls regelmäßig für vier Jahre. Die / der Vorsitzende ist für die Personalratsarbeit freigestellt. Die dazugehörige Stelle in der „entsendenden“ Fachabteilung wird regelmäßig für die Dauer der Amtszeit befristet besetzt.

 

In der Vergangenheit wurde die Erfahrung gesammelt, dass die hier eingesetzten Vertretungskräfte mit der Situation übermäßig unzufrieden sind. Die Kraft hat auf dieser Stelle kaum realistische Chancen auf eine unbefristete Beschäftigung. Hinzu kommt, dass eine Weiterbeschäftigungszusage erste einige Tage vor Vertragsablauf gegeben werden kann. Die Vertretungskraft hat sich zu dem Zeitpunkt bereits anderweitig orientiert, da sie die Unsicherheit über den (auch weiterhin nur befristeten) Verbleib auf der Stelle nicht in Kauf nehmen möchte. Auf diese Weise verliert die Stadt u. U. eingearbeitete, verlässliche Kräfte. Diese wiederkehrende Situation ist derzeit im Jugendamt aktuell.

 

Es wird daher vorgeschlagen, eine 1,0 Stelle mit kw-Vermerk in der Personalreserve einzurichten, auf die die / der Vorsitzende bei einer Abwahl bzw. Ablauf der Amtszeit zurückkehrt. Bei Personalwechsel in dem Arbeitsbereich kann sie / er auf eine reguläre Stelle im Haus wechseln und diese Stelle wieder freigeben.

 

Personalkosten sind zurzeit hierfür nicht zu veranschlagen, da die Stelle derzeit nicht in Anspruch genommen wird.

 

 

Mit diesen weiteren vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

 

Jahr

2014

2015

2016

Veränderung

gegenüber Vorjahr

Planstellen Beamte

35

34

34

+/- 0

Planstellen Beschäftigte

320

351,5

364,5

+ 13

Planstellen gesamt

355

385,5

398,5

+ 13

davon Kindertagesstätten

93,75

118,75

120,5

+ 1,75

 

 

 

 

Weitere Änderungen:

 

Sozialabteilung – „Bufdis“ für die Unterstützung bei der Flüchtlingsarbeit

 

Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes wurden 10.000 Plätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung gestellt, 5.000 Plätze davon sollen direkt an die Kommunen verteilt werden. Die Einsatzplätze und –felder müssen zwingend einen Flüchtlingsbezug aufweisen. Darunter werden insbesondere die Hilfe bei der Unterbringung, Versorgung, gesellschaftlicher Orientierung und Integration von Flüchtlingen sowie die Koordinierung des bürgerschaftlichen Engagements gefasst.

 

Es wird vorgeschlagen, 2 Bufdi-Stellen einzurichten.

 

Diese Stellen werden lediglich im Anhang des Stellenplans unter „Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte“ aufgeführt. Sie führen nicht zu einer Stellenmehrung.

 

Für die zwei Stellen entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von 12.400 €, wovon 6.000 € erstattet werden.

 

 

 

Stellungnahme des Personalrates:

 

Der Personalrat hat im Rahmen der Beteiligung von dem Entwurf des Stellenplans Kenntnis genommen, das Benehmen aber nicht hergestellt. Die Begründung sowie meine Antwort an den Personalrat sind nachfolgend dargestellt:

 

  • Winterdienst

 

Der Personalrat verweist darauf, dass der Entwurf keine Lösungen zum Winterdienst der Bauhöfe enthält.

 

Es ist richtig, dass der Entwurf des Stellenplans keine zusätzlichen Stellen im Bereich der Bauhöfe vorsieht. Um die Lenkzeiten der Fahrer im Winterdienst einhalten zu können, muss der Bereitschaftsplan neu aufgestellt werden. Dazu ist die Dienststelle mit dem Personalrat im Gespräch und in Verhandlungen. Die Eingabe des Personalrates verweist darauf, dass eine Lösung nur durch die Schaffung weiterer Stellen gesehen wird. Hier ist aber darauf hinzuweisen, dass auch andere Maßnahmen, wie z. B. (teilweise) externe Vergabe, zu überlegen sind. Die Schaffung weiterer Stellen – sowohl Ganzjahres- als auch Saisonstellen - bedingt, dass auch dauerhaft Tätigkeiten vorliegen. Im letzten Winter (Winterdienst vom 01.11.2014 bis 31.03.2015) wurden insgesamt lediglich an 18 Tagen Einsätze gefahren, die Fußkolonnen waren sogar nur an 7 Tagen im Einsatz. Die Problematik ist dem Personalrat dargestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Schaffung zusätzlicher Stellen nicht zielführend.

 

  • Stellv. Leitung Kita Südstern (II.14)

 

Der Personalrat stimmt ohne weitere Begründung der Streichung der 0,5 Stelle stellv. Leitung Kita Südstern nicht zu.

 

Im Stellenplan stehen derzeit 1,5 Stellen der Entgeltgruppe S 15 TVöD zur Verfügung. Tatsächlich sind 35 Stunden besetzt. Die restlichen Stundenanteile sind – schon immer – unbesetzt. Die notwendige Stellenbemessung und –besetzung ist auf aktuellem Stand und entspricht dem gesetzlichen Rahmen. Auch mittelfristig liegen keine Anhaltspunkte vor, die für eine Ausweitung der Stellenbesetzung sprechen.

 

  • Schreibkraft Gleichstellungsbeauftragte (II.1)

 

Der Personalrat stimmt dem Wegfall der 0,25 Stelle Schreibkraft Gleichstellungsbeauftragte wird nicht zu. Es wird vorgeschlagen, diese Stelle mit der vorhandenen 0,25 Stelle Schreibkraft Personalrat zusammenzulegen und zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam zu besetzen.

 

Tatsächlich liegen auf der 0,25 Stelle Schreibkraft keine Aufgaben mehr, insofern ist die Stelle auch seit Jahren nicht besetzt. Die Aufgaben von Stenotypistinnen werden in der Verwaltung immer weniger benötigt. Durch die fortschreitende Technik und die heute übliche Ausbildung erfolgen die notwendigen Schreibarbeiten durch die SachbearbeiterInnen fast ausschließlich eigenständig. Der Umfang der Schreibarbeiten verringert sich von Jahr zu Jahr. Aus diesem Grund nehmen die Vorzimmer quasi als „Schreibzentrale“ bei Bedarf umfangreiche Schreibarbeiten für die Gesamtverwaltung wahr. Von dieser Regelung kann die Gleichstellungsbeauftragte auch Gebrauch machen.

 

Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die für eine Beibehaltung der Stelle sprechen.

 

 

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

Anlage 1      Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen inkl. Personalkosten

Anlage 2      Entwurf Stellenplan 2016 – Stand 11.11.2015