Betreff
Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf über den Kostenausgleich für Leistungen nach § 90 Absatz 3 SGB VIII
Vorlage
2015 0987
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zwischen der Stadt Burgdorf und der Region Hannover wird die Vereinbarung über den Kostenausgleich für Leistungen nach § 90 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Berechnung der Kostenbeiträge, die für die Inanspruchnahme eines Kindertagesstättenplatzes oder eines Kindertagespflegeplatzes erhoben werden, zuständig. In diesem Zusammenhang werden von ihr auch gem. § 90 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kostenbeiträge ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (=Wirtschaftliche Jugendhilfe).

 

Die Region Hannover zahlt der Stadt Burgdorf hierfür bislang auf Basis einer Vereinbarung für jedes von den Kindertagesstättengebühren oder von den Kindertagespflegegebühren ganz oder teilweise freigestellte Kind einen pauschalen Ausgleich.

 

In der Tagespflege erhält die Stadt Burgdorf für jedes ganz oder teilweise freigestellte Kind einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 1,875 € je geleisteter Betreuungsstunde, für jedes von den Kindertagesstättengebühren (Krippe, Kindergarten, Hort) freigestellte Kind eine Pauschale in Höhe von 107,06 €/Monat (1.284,72 €/Jahr) und für jedes teilweise von den Kindertagesstättengebühren freigestellte Kind eine Pauschale in Höhe von 53,74 €/Monat (644,88 €/Jahr). Stichtag für die Ermittlung der Fallzahlen ist jeweils der 01.03. eines jeden Jahres. Im Haushaltsplanentwurf 2016 findet sich ein Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 284.000 € wieder.

 

Der anliegende Vereinbarungsentwurf (Anlage 1) sieht vor, dass diese Ausgleichszahlung ab dem 01.01.2016 entfällt, sich im Gegenzug die seitens der Stadt Burgdorf zu leistende Regionsumlage verringert. Die finanzielle Entlastung der Stadt Burgdorf wurde seitens der Region Hannover mit 379.000 € beziffert.

 

Die Regionsumlagesätze werden jährlich neu durch die Regionsversammlung festgelegt. Hinsichtlich der unter Punkt 4 der Vereinbarung aufgenommenen Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Jahresende besteht daher die Empfehlung, diese auf ein Jahr zum Jahresende zu verkürzen. Die Gespräche mit der Region Hannover sind diesbezüglich noch nicht zum Abschluss gebracht worden. Im Verlauf der politischen Beschlussfassung wird über den aktuellen Sachstand informiert.

 

Aufgrund der insgesamt zu erwartenden Entlastung besteht die Empfehlung der Verwaltung, die Abstimmungsgespräche zum Abschluss der Vereinbarung zu führen und im Anschluss eine Vereinbarung über den Kostenausgleich für Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII zu schließen.

 

Die Zuständigkeit liegt nach den Vorschriften des NKomVG beim Verwaltungsausschuss, der die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung vorlegen kann. Diese Vorgehensweise wird vom Bürgermeister empfohlen.

 

Die Region Hannover beabsichtigt, die Änderungsvereinbarung nach erfolgter Abstimmung mit den 21 regionsangehörigen Kommunen am 15.12.2015 in die Regionsversammlung zur Beschlussfassung einzubringen.