Beteiligung der Stadt Burgdorf
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Burgdorf beteiligt sich als örtlicher Träger
der Jugendhilfe mit den Kindertagesstätten AWO und Südstern am Bundesprogramm
„Sprach-Kitas“.
2.
Der Stellenplan 2016 wird um eine befristete 0,5 S 8
Stelle für die zur Umsetzung des Sprachprogramms erforderliche zusätzliche
Fachkraft in der Kita Südstern ergänzt. Die Befristung umfasst den Zeitrahmen
vom 01.01.2016 bis 31.12.2019 und orientiert sich an der Dauer des
Förderprogramms. Die personelle Besetzung der
0,5 Stelle erfolgt bereits zum 01.01.2016 und somit vor dem Inkrafttreten der Haushaltsatzung
und dem damit verbundenen Stellenplan 2016.
3.
Der nicht durch den Personalkostenzuschuss des Bundes
gedeckte Personalkostenmehraufwand der halben Fachkraft in der Kindertagesstätte
der AWO in Höhe von 1.600,00 € wird über den jährlichen Betriebskostenzuschuss
der Stadt Burgdorf ausgeglichen.
4.
Zur Deckung des nicht durch den Zuschuss des Bundes
gedeckten Personalkostenaufwandes der Fachberatung sowie des Sachaufwandes wird
über den Haushalt 2016 ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.700,00 €
bereitgestellt.
5.
Mit den Verbundpartnern (Stadt Laatzen, Stadt
Langenhagen, Stadt Lehrte, Gemeinde Uetze) wird zur Umsetzung des
Bundesprogramms eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Im Januar 2016 startet das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Mit dem neuen Bundesprogramm fördert das BMFSFJ Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen, die
- zum Stichtag 1.März 2015 mindestens 40 Kinder (ohne Schulkinder),
- Kinder aus Flüchtlingsfamilien,
- Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und
- Kinder, deren Familiensprache nicht deutsch ist,
betreuen.
Das Programm baut auf den Erfahrungen aus dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ (2011-2015) auf und entwickelt die dort erprobten Ansätze alltagsintegrierter sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen weiter. Das bedeutet: Der gesamte Kita-Alltag wird genutzt, um Kinder gezielt in ihrer Sprachentwicklung anzuregen und zu fördern.
Inhaltlich wird der Ansatz der sprachlichen Bildung stärker mit den Themen „Zusammenarbeit mit Eltern“ und „inklusiver Bildung“ verknüpft. Die besonderen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien soll das Programm ebenfalls in den Blick nehmen.
Um das Programm systematisch im Kita-Alltag verankern zu können, erhalten die am Programm teilnehmenden Sprach-Kitas eine doppelte Unterstützung: Zum einen durch eine zusätzliche „halbe“ Fachkraft für sprachliche Bildung, die direkt in der Kita tätig ist, zum anderen durch die kontinuierliche Begleitung der Kita durch eine externe Fachberatung.
Die Anzahl der nach dem Bundesprogramm förderfähigen und in den Einrichtungen tätigen „halben Fachkraft-Stellen“ orientiert sich an der Gesamtanzahl der betreuten Kinder in den Kindertagesstätten der örtlichen Jugendhilfeträger. Für Burgdorf stehen insgesamt zwei halbe förderfähige Stellen zur Verfügung. Die externe Fachberatung ist für einen Verbund von insgesamt 10-15 Einrichtungen zuständig.
Die Antragstellung an sich erfolgt
in einem zweistufigen Verfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens
(Stufe 1) und eines anschließenden Antragsverfahrens (Stufe 2).
Am Interessenbekundungsverfahren hat sich die Stadt Burgdorf als örtlicher Träger der Jugendhilfe im Kontext mit dem örtlichen Sprachkonzept mit den beiden Kindertagesstätten AWO und Südstern bereits erfolgreich beteiligt. Beide Einrichtungen wurden in die Priorisierungsliste des Landes aufgenommen und sind damit antragsberechtigt. Die Anträge sind bis zum 15.12.2015 zu stellen.
Um sich im Anschluss am
Antragsverfahren beteiligen zu können, muss sich die Stadt zu einem Verbund mit
anderen Trägern der Jugendhilfeeinrichtungen mit insgesamt 10-15 Einrichtungen
zusammenschließen. Darüber hinaus muss bereits bei der Antragstellung feststehen,
bei welchem Träger die Fachberatung angestellt ist, die den Verbund begleitet.
Hinsichtlich der Bildung
eines Verbunds haben sich nach Bekanntwerden des Bundesprogramms die
regionsangehörigen Jugendämter Laatzen, Lehrte, Langenhagen und Burgdorf sehr
schnell verständigt und zusammengeschlossen. Die Gemeinde Uetze hat sich dem Verbund
im Interessenbekundungsverfahren angeschlossen. Anstellungsträger für die
Fachberatung wird die Stadt Laatzen sein. Die zwischen den Verbundpartnern zur
Begründung des Verbunds abzuschließende Kooperationsvereinbarung befindet sich
in Vorbereitung.
Zu den finanziellen
Auswirkungen:
Die Träger der
Kindertageseinrichtungen erhalten einen Zuschuss zu den Personalausgaben für
eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (TVöD S8 bzw. vergleichbar) sowie zu
projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von jeweils 25.000 € pro
Jahr. D.h. für die zusätzlichen halben Fachkraftstellen in der Kita der AWO und
der Kita Südstern wird die Stadt Burgdorf jährliche Fördermittel in Höhe von insgesamt
50.000 € beanspruchen können.
Demgegenüber
stehen Personalkosten für die beiden halben Fachkraftstellen in Höhe von insgesamt
53.200 €.
Die
Träger der Fachberatung (Laatzen) erhält einen Zuschuss zu den Personalausgaben
für eine zusätzliche halbe Stelle (mindestens 19,5 Wochenstunden, TVöD S17 bzw.
vergleichbar) sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe
von insgesamt 32.000 € pro Jahr. Der nicht durch Fördermittel gedeckte Anteil
an den Personalkosten für die Fachberatung je Verbundpartner wird ca. 700,00 €
betragen.
Mit jährlichen Sachkosten
ist laut Auskunft der Verbundpartner, die sich bereits am laufenden
Bundesprogramm beteiligt haben, in Höhe von ca. 500 € je Einrichtung und Jahr
zu rechnen.
Insgesamt betrachtet stellt
sich der durch die Stadt Burgdorf zu tragende Eigenanteil wie folgt dar und
müsste ergänzend über den Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt werden:
Personalkostenaufwand
für zwei halbe Fachkraftstellen: 53.200,00
€
zzgl.
Personalkostenanteil Fachberatung: 700,00
€
zzgl.
Sachkostenaufwand je Einrichtung 500,00 €: 1.000,00
€
abzgl.
Fördermittel: 50.000,00
€
jährlicher
Eigenanteil der Stadt Burgdorf 4.900,00
€