Betreff
Mitteilung - Lärmaktionsplanung, Eisenbahnbundesamt hat Pilot-Lärmaktionsplan (Teil A) veröffentlicht
Bezugsvorlage 2015 0826 Mitteilung - Lärmaktionsplanung, Eisenbahnbundesamt hat neue Lärmkarten vorgelegt
Vorlage
2015 0979
Aktenzeichen
61 15 - 06 02
Art
M i t t e i l u n g

„Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Teil A seines Pilot-Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Er ist auf der Internetseite der Behörde (www.eba.bund.de/lap) abrufbar und kann auch als Druckversion beim EBA angefordert werden. Der Teil A des Plans enthält unter anderem die ausgewerteten Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. … Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 15. November beginnt [und am 15. Dezember endet], bietet die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dann ergänzend als Teil B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und der künftige Teil B werden zusammen genommen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben“ (EBA Pressemitteilung Nummer05 / 2015 v. 08.10.2015).

Weiter teilt das EBA auf seiner Internetseite mit: „Der erste Lärmaktionsplan des EBA wird noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen. Hierzu zählen das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes, in dem seit 1999 ca. 1 Mrd. € für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellt worden ist, das lärmabhängige Trassenpreissystem (laTPS) und verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes. Dennoch ist es denkbar, dass langfristig die lärmmindernden Maßnahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes um Maßnahmen auf Vorschlag der Bürger ergänzt werden“ (www.laermaktionsplanung-schiene.de/lapeba/de/home v. 27.10.2015).

Im Lärmaktionsplan selbst wird abschließend zusammengefasst und zur weiteren Vorgehensweise ausgeführt: „… [Mit dem Lärmaktionsplan] steht erstmalig eine bundesweite Bewertung der Belastung von Anwohnern an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zur Verfügung, die sowohl die rechnerischen Ergebnisse der Lärmkartierung als auch die subjektive Bewertung der Lärmsituation durch die Öffentlichkeit beinhaltet. Nach Abschluss der Lärmaktionsplanung werden die Ergebnisse den Entscheidungsträgern des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.         
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes soll in Zukunft indes die Grundlagen liefern für die bundesweite Planung von wirksamen Lärmminderungsmaßnahmen an Schienenwegen.    
Sie dient somit als Planungs- und Bewertungsinstrument, welches den jeweiligen Handlungsbedarf verdeutlicht, um an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes langfristig zu einer Lärmminderung beizutragen. Von 2018 an wird das Eisenbahn-Bundesamt in die reguläre und regelmäßige Lärmaktionsplanung einsteigen und den Aktionsplan alle fünf Jahre überarbeiten und weiterführen“
(EBA Lärmaktionsplan Teil A 2015, S. 39).

Die Verwaltung wird die Abgabe einer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan in den nächsten Wochen prüfen. Auch von Bürgern können Stellungnahmen beim EBA abgegeben werden.

Im Lärmaktionsplan wurde zur Bewertung der Betroffenheit der einzelnen Kommunen durch Bahnlärm eine Lärmkennziffer entwickelt:

„In die Berechnung der Lärmkennziffer (LKZ) fließen die Anzahl der Einwohner E im jeweiligen Pegelbereich, die Lärmbelastung L und der Bezugswert G ein. Die Lärmkennziffer ist die Summe über alle gegebenen Pegelbereiche. Die Werte hierzu stammen aus der Lärmkartierung. Die Lärmbelastung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittelwert des Pegelbereiches einer Pegelklasse. Für … [die höchste Pegelklasse > 75 dB(A)] ergibt sich die Lärmbelastung aus einem gewichteten Mittelwert [81]. So wird die Anzahl der Einwohner in der höchsten Pegelklasse am stärksten gewichtet. … In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben der Lärmkartierung wird der Bezugswert G für die Berechnung der Lärmkennziffer (LKZ) für LDEN auf 55 dB(A) beziehungsweise für LNight auf 45 dB(A) gesetzt. Der Bezugswert richtet sich nach der kleinsten Darstellung der Pegelklassen von LDEN und LNight. Der Bezugswert beeinflusst den absoluten numerischen Wert der Lärmkennziffer (LKZ), aber nicht die allgemeine Aussagekraft bezüglich der Lärmbelastung“ (EBA Lärmaktionsplan Teil A 2015, S. 21).

In der anliegend wiedergegebenen Abbildung des Lärmaktionsplans sind die klassifizierten Lärmkennziffern für LNight dargestellt.