Bezugsvorlage 2015 0826 Mitteilung - Lärmaktionsplanung, Eisenbahnbundesamt hat neue Lärmkarten vorgelegt
„Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
hat Teil A seines Pilot-Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Er ist auf der Internetseite
der Behörde (www.eba.bund.de/lap) abrufbar und kann auch als Druckversion beim
EBA angefordert werden. Der Teil A des Plans enthält unter anderem die ausgewerteten
Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. … Die 2. Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 15. November beginnt [und am 15. Dezember
endet], bietet die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf
der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
werden dann ergänzend als Teil B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und
der künftige Teil B werden zusammen genommen den vollständigen
Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben“ (EBA Pressemitteilung
Nummer05 / 2015 v. 08.10.2015).
Weiter teilt das EBA auf seiner
Internetseite mit: „Der erste Lärmaktionsplan des EBA wird noch keine
Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes
zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen. Hierzu zählen
das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes, in dem seit 1999 ca. 1 Mrd.
€ für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellt worden ist, das lärmabhängige
Trassenpreissystem (laTPS) und verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem
Konjunkturpaket des Bundes. Dennoch ist es denkbar, dass langfristig die
lärmmindernden Maßnahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes um Maßnahmen
auf Vorschlag der Bürger ergänzt werden“ (www.laermaktionsplanung-schiene.de/lapeba/de/home v. 27.10.2015).
Im Lärmaktionsplan selbst wird abschließend
zusammengefasst und zur weiteren Vorgehensweise ausgeführt: „… [Mit dem
Lärmaktionsplan] steht erstmalig eine bundesweite Bewertung der Belastung von
Anwohnern an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zur Verfügung, die sowohl die
rechnerischen Ergebnisse der Lärmkartierung als auch die subjektive Bewertung
der Lärmsituation durch die Öffentlichkeit beinhaltet. Nach Abschluss der Lärmaktionsplanung
werden die Ergebnisse den Entscheidungsträgern des Lärmsanierungsprogrammes des
Bundes zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes soll in Zukunft indes die
Grundlagen liefern für die bundesweite Planung von wirksamen
Lärmminderungsmaßnahmen an Schienenwegen.
Sie dient somit als Planungs- und Bewertungsinstrument, welches den jeweiligen
Handlungsbedarf verdeutlicht, um an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes
langfristig zu einer Lärmminderung beizutragen. Von 2018 an wird das
Eisenbahn-Bundesamt in die reguläre und regelmäßige Lärmaktionsplanung
einsteigen und den Aktionsplan alle fünf Jahre überarbeiten und weiterführen“ (EBA Lärmaktionsplan Teil A 2015, S. 39).
Die Verwaltung
wird die Abgabe einer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan in den nächsten Wochen
prüfen. Auch von
Bürgern können Stellungnahmen beim EBA abgegeben werden.
Im Lärmaktionsplan wurde zur Bewertung der
Betroffenheit der einzelnen Kommunen durch Bahnlärm eine Lärmkennziffer entwickelt:
„In die Berechnung der Lärmkennziffer
(LKZ) fließen die Anzahl der Einwohner E im jeweiligen Pegelbereich, die
Lärmbelastung L und der Bezugswert G ein. Die Lärmkennziffer ist die Summe über
alle gegebenen Pegelbereiche. Die Werte hierzu stammen aus der Lärmkartierung.
Die Lärmbelastung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittelwert des Pegelbereiches einer Pegelklasse. Für …
[die höchste Pegelklasse > 75 dB(A)] ergibt sich die Lärmbelastung aus
einem gewichteten Mittelwert [81]. So wird die Anzahl der Einwohner in der
höchsten Pegelklasse am stärksten gewichtet. … In Anlehnung an die gesetzlichen
Vorgaben der Lärmkartierung wird der Bezugswert G für die Berechnung der
Lärmkennziffer (LKZ) für LDEN auf 55 dB(A) beziehungsweise für LNight
auf 45 dB(A) gesetzt. Der Bezugswert richtet sich nach der kleinsten
Darstellung der Pegelklassen von LDEN und LNight. Der
Bezugswert beeinflusst den absoluten numerischen Wert der Lärmkennziffer (LKZ),
aber nicht die allgemeine Aussagekraft bezüglich der Lärmbelastung“ (EBA
Lärmaktionsplan Teil A 2015, S. 21).
In der anliegend wiedergegebenen Abbildung
des Lärmaktionsplans sind die klassifizierten Lärmkennziffern für LNight
dargestellt.