Am Dienstag, dem 20.10.2015, fand um 14:00
Uhr in Schillerslage ein Ortstermin aufgrund der Anfragen in der
Ortsratssitzung am 17.09.2015 statt.
Teilnehmer: Herr Manfred Dunker, Herr
Herbst, Herr Schewe (beide Tiefbauabteilung)
Folgend Punkte wurden erörtert:
1.
Situation neue Querungshilfe am Ortseingang
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit für
Verkehrsteilnehmer am Ortsausgang Richtung Burgdorf ist baulich keine Änderung
erforderlich. Eine Erweiterung der 30 km/h – Zone kann nicht erfolgen. (siehe auch
Punkt 3)
2.
Zugang zum Denkmal an der Querungshilfe- Verbreiterung des Grünstreifens
Der vorhandene Gehweg ist durch den
vorhandenen 50 cm breiten Bankettbereich zu schützen und dieser dient gleichzeitig
als Sicherheitsstreifen zur Böschungskante. Ab Hinterkante Sicherheitsstreifen
wird im Bereich des Zugangs zum Denkmal der Oberboden abgeschoben und der
Böschungsbereich mit Mineralgemisch angedeckt und flacher ausgezogen. Die
Arbeiten erfolgen durch den Bauhof bei entsprechender Witterung.
3.
30 km/h bis zum Ortsschild (Höhe Friedhof) und eventuell zusätzliche Spiegel
Die Voraussetzungen für eine Erweiterung
der Geschwindigkeitsbeschränkung sind nicht gegeben. Seitens Verkehrsbehörde
und Straßenbaulastträger wird die Installation eines zusätzlichen Spiegels
abgelehnt, da aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich. Die Polizeiinspektion
Burgdorf bestätigt diese Sichtweise.
4.
Ausbesserung der Fahrbahn am Ende der Straße „Heutrift“
Am Ende der Straße „Heutrift“ wird in Höhe
der Eiche ein abschließender Tiefbord mit Anschluss an die beidseitig vorh.
Bordanlage gesetzt. Der Fahrbahnbelag wird mit Reparaturasphalt oder
Asphaltdeckschicht angearbeitet. Im weiteren Verlauf der Straße, Richtung
Osten, wird mit Mineralgemisch angearbeitet.
5.
Fußgängerüberführung zum Kindergarten „Flachsfeld/Rapsfeld“
Die Fußgängerüberführung wird nicht
verlegt, sondern wie geplant (siehe Vermerk
66-Sche/Bac vom 08.06.2015 - Anlage 1) lagemäßig
hergestellt.
Der von Herrn Dunker gewünschte
kostenreduzierende Ausbau ohne Pflaster, hier mit Deckschicht ohne Bindemittel,
verursacht Kosten in Höhe von voraussichtlich:
25 m² Oberbodenabtrag und Zwischenlagerung 8,00 € 200,00
€
20 to Mineralgemisch 0/22 21,00 € 420,00
€
25 m² Deckschicht 0/3 5,00
€ 125,00 €
50 m² Seitenraumgleichung 12,00 € 600,00
€
1 Stk. Verkehrsschild umsetzen 100,00 € 100,00 €
5 lfdm. Hochbord absenken 42,00 € 42,00 €
10 m² vorh. Rechteckpflaster umpflastern
40,00 € 40,00 €
1 pausch. Verkehrssicherung, allgemeine Bau-
stellennebenkosten 255,92 € 255,92 €
Summe 2.310,92 €
zuzügl. 19% MwSt. 439,08 €
Gesamt 2.750,00 €
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Für einen seitlich abschließenden
Kantenstein, beidseitig der Schotterüberführung, ergeben sich zusätzliche
Kosten von Brutto rund 600,00 €.
6.
Eine Markierung 30 km/h vor dem Altenheim „Im Dorfe“
Aufgrund des Ausbaustandards der Straße,
des kleinen Zonenbereichs und der Verkehrsbelastung ist das Markieren nicht
erforderlich.
7.
Bushaltestelle „Im Dorfe“ – Weißmarkierung zum Schutz der Kinder
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) sind
derartige Markierungen – zu dem in einer Tempo -30- Zone - nicht vorgesehen.
Fahrzeugführer müssen sich gem. §3 Abs. 2
StVO gegenüber Kindern und anderen „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern so verhalten,
dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht kann eine
derartige Markierung nicht angeordnet werden.
8.
Gefahrensituation „Engenser Straße“ – Benutzung Gehweg
Der Bereich ab der „Zollstraße“ Richtung
Ortsausgang verbleibt in seiner jetzigen Form.
Für eine Fahrradwegmarkierung ist die
bestehende Fahrbahn nicht breit genug. Auch eine Verbreiterung des Gehweges
schließt sich durch den Baumbestand und die vorh. Grundstücksgrenzen aus.
9.
Mehr Geschwindigkeitskontrollen in Schillerslage
Geschwindigkeitskontrollen können im Bereich Schillerslage seitens der
Stadt Burgdorf nicht mehr durchgeführt werden. Die hierzu erforderliche
Genehmigung / Zustimmung wird von der Polizei Burgdorf nicht erteilt. Aus
diesem Grunde konnte in der Vergangenheit lediglich ein
Geschwindigkeitsanzeiger aufgestellt werde, um somit die Kraftfahrzeugführer
für die erlaubte Geschwindigkeit zu sensibilisieren.