Betreff
Mitteilung- Ortstermin aufgrund Anfragen in der Ortsratssitzung in Schillerslage am 17.09.2015
Vorlage
2015 0978
Aktenzeichen
10.027-2015 Schillerslage
Art
M i t t e i l u n g

Am Dienstag, dem 20.10.2015, fand um 14:00 Uhr in Schillerslage ein Ortstermin aufgrund der Anfragen in der Ortsratssitzung am 17.09.2015 statt.

 

Teilnehmer: Herr Manfred Dunker, Herr Herbst, Herr Schewe (beide Tiefbauabteilung)

 

Folgend Punkte wurden erörtert:

 

1. Situation neue Querungshilfe am Ortseingang

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit für Verkehrsteilnehmer am Ortsausgang Richtung Burgdorf ist baulich keine Änderung erforderlich. Eine Erweiterung der 30 km/h – Zone kann nicht erfolgen. (siehe auch Punkt 3)

 

2. Zugang zum Denkmal an der Querungshilfe- Verbreiterung des Grünstreifens

Der vorhandene Gehweg ist durch den vorhandenen 50 cm breiten Bankettbereich zu schützen und dieser dient gleichzeitig als Sicherheitsstreifen zur Böschungskante. Ab Hinterkante Sicherheitsstreifen wird im Bereich des Zugangs zum Denkmal der Oberboden abgeschoben und der Böschungsbereich mit Mineralgemisch angedeckt und flacher ausgezogen. Die Arbeiten erfolgen durch den Bauhof bei entsprechender Witterung.

 

3. 30 km/h bis zum Ortsschild (Höhe Friedhof) und eventuell zusätzliche Spiegel

Die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung sind nicht gegeben. Seitens Verkehrsbehörde und Straßenbaulastträger wird die Installation eines zusätzlichen Spiegels abgelehnt, da aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich. Die Polizeiinspektion Burgdorf bestätigt diese Sichtweise.

 

4. Ausbesserung der Fahrbahn am Ende der Straße „Heutrift“

Am Ende der Straße „Heutrift“ wird in Höhe der Eiche ein abschließender Tiefbord mit Anschluss an die beidseitig vorh. Bordanlage gesetzt. Der Fahrbahnbelag wird mit Reparaturasphalt oder Asphaltdeckschicht angearbeitet. Im weiteren Verlauf der Straße, Richtung Osten, wird mit Mineralgemisch angearbeitet.

 

5. Fußgängerüberführung zum Kindergarten „Flachsfeld/Rapsfeld“

Die Fußgängerüberführung wird nicht verlegt, sondern wie geplant (siehe Vermerk

66-Sche/Bac vom 08.06.2015 - Anlage 1) lagemäßig hergestellt.

Der von Herrn Dunker gewünschte kostenreduzierende Ausbau ohne Pflaster, hier mit Deckschicht ohne Bindemittel, verursacht Kosten in Höhe von voraussichtlich:

 

25 m²           Oberbodenabtrag und Zwischenlagerung        8,00 €                200,00 €

20 to            Mineralgemisch 0/22                                21,00 €                 420,00 €

25 m²           Deckschicht 0/3                                         5,00 €                125,00 €

50 m²           Seitenraumgleichung                                12,00 €                 600,00 €

1 Stk.           Verkehrsschild umsetzen                         100,00 €                 100,00 €

5 lfdm.          Hochbord absenken                                  42,00 €                   42,00 €

10 m²           vorh. Rechteckpflaster umpflastern            40,00 €                   40,00 €

1 pausch.      Verkehrssicherung, allgemeine Bau-

                   stellennebenkosten                                255,92 €                 255,92 €

Summe                                                                                             2.310,92 €

zuzügl. 19% MwSt.                                                                                 439,08 €

Gesamt                                                                                             2.750,00 €

                                                                                                     ========

Für einen seitlich abschließenden Kantenstein, beidseitig der Schotterüberführung, ergeben sich zusätzliche Kosten von Brutto rund 600,00 €.

 

 

 

6. Eine Markierung 30 km/h vor dem Altenheim „Im Dorfe“

Aufgrund des Ausbaustandards der Straße, des kleinen Zonenbereichs und der Verkehrsbelastung ist das Markieren nicht erforderlich.

 

7. Bushaltestelle „Im Dorfe“ – Weißmarkierung zum Schutz der Kinder

Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) sind derartige Markierungen – zu dem in einer Tempo -30- Zone - nicht vorgesehen.

Fahrzeugführer müssen sich gem. §3 Abs. 2 StVO gegenüber Kindern und anderen „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht kann eine derartige Markierung nicht angeordnet werden.

 

8. Gefahrensituation „Engenser Straße“ – Benutzung Gehweg

Der Bereich ab der „Zollstraße“ Richtung Ortsausgang verbleibt in seiner jetzigen Form.

Für eine Fahrradwegmarkierung ist die bestehende Fahrbahn nicht breit genug. Auch eine Verbreiterung des Gehweges schließt sich durch den Baumbestand und die vorh. Grundstücksgrenzen aus.

 

9. Mehr Geschwindigkeitskontrollen in Schillerslage

Geschwindigkeitskontrollen können im Bereich Schillerslage seitens der Stadt Burgdorf nicht mehr durchgeführt werden. Die hierzu erforderliche Genehmigung / Zustimmung wird von der Polizei Burgdorf nicht erteilt. Aus diesem Grunde konnte in der Vergangenheit lediglich ein Geschwindigkeitsanzeiger aufgestellt werde, um somit die Kraftfahrzeugführer für die erlaubte Geschwindigkeit zu sensibilisieren.