Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Stadtkirchenausschusses wird Frau Heike Müßel als
beratendes Mitglied gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt
in den Jugendhilfeausschuss berufen.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der evangelischen Kirche an, die / der von der zuständigen kirchlichen Behörde zu benennen ist.
Herr Martin Voß hat als bisheriger Vertreter seinen Sitz als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aufgegeben. Der Stadtkirchenausschuss in Burgdorf hat als Nachfolgerin
Frau Heike Müßel, Burgdorf,
benannt.