Betreff
58. Änderung des Flächennutzungsplans (Kernstadt Südost) - Entwurf -
Vorlage
2015 0960
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

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FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.09.2015 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zur maßvollen Erweiterung des Siedlungsbereichs in der Kernstadt Burgdorfs und aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland plant die Stadt Burgdorf im Südosten der Kernstadt die Ausweisung eines neuen Baugebiets. Hierfür ist es erforderlich, im Planbereich die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf „landwirtschaftliche Flächen“ im Rahmen der vorliegenden 58. Flächennutzungsplanänderung durch die neue Darstellung „Wohnbauflächen“ zu ersetzen.

 

Anhand der Bezugsvorlage 2015 0899 ist über den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 14.07.2015 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 27.07.2015 – 10.08.2015 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 21.07.2015.

Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Beteiligungsschritte sind in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung in Kapitel 7 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

 

Im weiteren Planungsverlauf waren an der Planzeichnung keine Änderungen erforderlich. Die in der Begründung gegenüber dem Planungsstand des Vorentwurfs vorgenommenen Änderungen und Ergänzung sind farbig/grau markiert.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans kann nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.         


Anlage

-          Entwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 23.09.2015) mit Begründung.