Betreff
Breitbandversorgung im Vorwahlbereich 05085
Vorlage
2015 0958
Aktenzeichen
80-Scho
Art
M i t t e i l u n g

Mitteilung: Breitbandversorgung im Vorwahlbereich 05085

 

 

Mit dem überwiegend für Ende September d.J. vorgesehenen Abschluss des VDSL-Vectoring-Ausbaues des Vorwahlbereiches 05136 ist davon auszugehen, dass in diesem Vorwahlbereich zumindest für die nächsten Jahre ein ausreichendes Breitband-Übertragungsangebot vorhanden sein wird, das mit Übertragungsraten von 50 Mbit/s. und mehr dem sog. NGA-Standard (Next Generation Access) entspricht. Dieser Standard wird anhand der einschlägigen Förderbestimmungen bislang ab Übertragungsgeschwindigkeiten von mind. 30 Mbit/s. im Download als gegeben angesehen.

 

Offen ist damit im Burgdorfer Stadtgebiet aber noch die Versorgung des Vorwahlbereiches 05085. Diesen hat die Deutsche Telekom AG, die den wesentlichen Teil des Netzbereiches 05136 ausgebaut hat, nach deren Aussage b.a.w. nicht in der Ausbauplanung. Derzeit liegen auch keine konkreten Ausbauzusagen anderer Anbieter vor. Nach hiesiger Kenntnis liegen die möglichen Übertragungsraten in zumindest ca. 2/3 von Ehlershausen sowie in Ramlingen unter, teilweise sogar deutlich unter diesem NGA-Standard, wobei die Übertragungsgeschwindigkeiten mit zunehmender Entfernung von dem in der Straße Am Hütteberg gelegenen Hauptverteiler (quasi einem Einspeisungspunkt) der Deutschen Telekom abnehmen.

 

Bei allen Ausbaumaßnahmen im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen ist seitens der Öffentlichen Hand strikt das europäische Beihilferecht zu beachten, da es sich um private Leistungsangebote von Unternehmen handelt, die zumindest potentiell untereinander europaweit im Wettbewerb stehen. Bauen Telekommunikationsunternehmen in eigener Regie Bereiche aus, spielt das natürlich keine Rolle. Anders ist es, wenn – wie bislang im Bereich 05085 – dies nicht erfolgt.

 

Konkret bedeutet das, dass die Öffentliche Hand zunächst nach einem vorgegebenen Verfahren ermitteln muss, ob ein privater Betreiber einen entsprechenden Ausbau in nächster Zukunft fest beabsichtigt. Meldet diesen ein privater Betreiber an, muss er diesen Ausbau innerhalb der folgenden drei Jahre vornehmen. Bis dahin wären dann weitere öffentliche Schritte nicht mehr möglich.

 

Dieser erste Schritt, ein sog. Markterkundungsverfahren, ist bereits durch die Region Hannover für alle nicht nach NGA-Standard versorgten Gebiete der Region im August/September diesen Jahres durchgeführt worden. Im Ergebnis ist für den Bereich Ramlingen-Ehlershausen seitens der Telekommunikationsunternehmen keine positive Rückmeldung für einen Ausbau ohne kommunale Kostenbeteiligung gegeben worden.

 

An dieses Markterkundungsverfahren wird sich aufgrund des genannten, negativen Ergebnisses als nächster Schritt ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren anschließen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden dann Telekommunikationsdienstleister konkret aufgerufen, konkrete Angebote für den Ausbau vorzulegen, bei denen anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen die zu erwartenden Wirtschaftlichkeitslücken darzustellen sind. Es wäre danach zu entscheiden, ob diese Wirtschaftlichkeitslücken über eine öffentliche Beihilfe geschlossen werden können bzw. sollen.

 

Idealerweise sollte eine solche Wirtschaftlichkeitslücke nicht allein aus Mitteln der Gebietskörperschaften geschlossen werden. Vielmehr gilt es, den kommunalen Eigenanteil durch die Beantragung von Fördermitteln zum NGA-Breitbandausbau von Bund und Land zu reduzieren.

 

Die Richtlinien für die Förderprogramme liegen derzeit im Entwurf vor und werden voraussichtlich Ende Oktober 2015 verabschiedet. Im anschließenden Interessenbekundungsverfahren wird den Telekommunikationsunternehmen in Aussicht gestellt, dass ausgewiesene Wirtschaftlichkeitslücken durch Fördermittel von Bund, Land und kommunale Eigenmittel geschlossen werden sollen.

 

Laut den vorliegenden Scoring-Modellen der Richtlinien ist die Akquise für landkreisweite und flächendeckende Projekte aussichtsreicher. Der Bund definiert außerdem eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro (!). Vor diesem Hintergrund bietet die Region Hannover die Koordination eines Interessenbekundungsverfahrens und die Antragsstellung für die Fördermittel für die regionsweit vorhandenen unterversorgten Gebiete an.

 

Sobald die Richtlinien für die Förderprogramme von Bund und Land verabschiedet werden (voraussichtlich Ende Oktober), startet die regionale Wirtschaftsförderung ein Interessenbekundungsverfahren.

In welcher Höhe dann Mittel als kommunaler Eigenanteil zur Schließung der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücken notwendig werden, kann erst anhand der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und nach positiven Zuwendungsbescheiden der Fördermittelgeber konkret gesagt werden. Aus diesem Grund beinhaltet ein solches Interessensbekundungsverfahren auch noch keine Bindung der abfragenden Gebietskörperschaft, es ist nicht mit einem normalen öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergleichbar.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, den nächsten Verfahrensschritt gemeinsam mit der Region Hannover umzusetzen. Sobald feststeht, in welcher Höhe städtische Mittel erforderlich werden würden, sollen zeitnah die erforderlichen Beschlüsse vorgeschlagen werden. Dabei wird die zustimmende Kenntnisnahme und Unterstützung dieses Vorgehens durch den Ortsrat erhofft und angenommen.

 

 

 

 

(Scholz)