Mitteilung:
Breitbandversorgung im Vorwahlbereich 05085
Mit dem
überwiegend für Ende September d.J. vorgesehenen Abschluss des
VDSL-Vectoring-Ausbaues des Vorwahlbereiches 05136 ist davon auszugehen, dass
in diesem Vorwahlbereich zumindest für die nächsten Jahre ein ausreichendes
Breitband-Übertragungsangebot vorhanden sein wird, das mit Übertragungsraten
von 50 Mbit/s. und mehr dem sog. NGA-Standard (Next Generation Access)
entspricht. Dieser Standard wird anhand der einschlägigen Förderbestimmungen
bislang ab Übertragungsgeschwindigkeiten von mind. 30 Mbit/s. im Download als
gegeben angesehen.
Offen ist damit
im Burgdorfer Stadtgebiet aber noch die Versorgung des Vorwahlbereiches 05085.
Diesen hat die Deutsche Telekom AG, die den wesentlichen Teil des Netzbereiches
05136 ausgebaut hat, nach deren Aussage b.a.w. nicht in der Ausbauplanung.
Derzeit liegen auch keine konkreten Ausbauzusagen anderer Anbieter vor. Nach
hiesiger Kenntnis liegen die möglichen Übertragungsraten in zumindest ca. 2/3
von Ehlershausen sowie in Ramlingen unter, teilweise sogar deutlich unter
diesem NGA-Standard, wobei die Übertragungsgeschwindigkeiten mit zunehmender
Entfernung von dem in der Straße Am Hütteberg gelegenen Hauptverteiler (quasi
einem Einspeisungspunkt) der Deutschen Telekom abnehmen.
Bei allen
Ausbaumaßnahmen im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen ist seitens
der Öffentlichen Hand strikt das europäische Beihilferecht zu beachten, da es
sich um private Leistungsangebote von Unternehmen handelt, die zumindest
potentiell untereinander europaweit im Wettbewerb stehen. Bauen
Telekommunikationsunternehmen in eigener Regie Bereiche aus, spielt das
natürlich keine Rolle. Anders ist es, wenn – wie bislang im Bereich 05085 –
dies nicht erfolgt.
Konkret bedeutet
das, dass die Öffentliche Hand zunächst nach einem vorgegebenen Verfahren
ermitteln muss, ob ein privater Betreiber einen entsprechenden Ausbau in
nächster Zukunft fest beabsichtigt. Meldet diesen ein privater Betreiber an,
muss er diesen Ausbau innerhalb der folgenden drei Jahre vornehmen. Bis dahin
wären dann weitere öffentliche Schritte nicht mehr möglich.
Dieser erste
Schritt, ein sog. Markterkundungsverfahren, ist bereits durch die Region Hannover
für alle nicht nach NGA-Standard versorgten Gebiete der Region im August/September
diesen Jahres durchgeführt worden. Im Ergebnis ist für den Bereich Ramlingen-Ehlershausen
seitens der Telekommunikationsunternehmen keine positive Rückmeldung für einen
Ausbau ohne kommunale Kostenbeteiligung gegeben worden.
An dieses
Markterkundungsverfahren wird sich aufgrund des genannten, negativen Ergebnisses
als nächster Schritt ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren anschließen.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden dann Telekommunikationsdienstleister konkret
aufgerufen, konkrete Angebote für den Ausbau vorzulegen, bei denen anhand von
Wirtschaftlichkeitsberechnungen die zu erwartenden Wirtschaftlichkeitslücken
darzustellen sind. Es wäre danach zu entscheiden, ob diese
Wirtschaftlichkeitslücken über eine öffentliche Beihilfe geschlossen werden
können bzw. sollen.
Idealerweise
sollte eine solche Wirtschaftlichkeitslücke nicht allein aus Mitteln der Gebietskörperschaften
geschlossen werden. Vielmehr gilt es, den kommunalen Eigenanteil durch die
Beantragung von Fördermitteln zum NGA-Breitbandausbau von Bund und Land zu
reduzieren.
Die Richtlinien für die Förderprogramme
liegen derzeit im Entwurf vor und werden voraussichtlich Ende Oktober 2015
verabschiedet. Im anschließenden Interessenbekundungsverfahren wird den
Telekommunikationsunternehmen in Aussicht gestellt, dass ausgewiesene
Wirtschaftlichkeitslücken durch Fördermittel von Bund, Land und kommunale
Eigenmittel geschlossen werden sollen.
Laut den vorliegenden Scoring-Modellen der
Richtlinien ist die Akquise für landkreisweite und flächendeckende Projekte
aussichtsreicher. Der Bund definiert außerdem eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro
(!). Vor diesem Hintergrund bietet die Region Hannover die Koordination eines
Interessenbekundungsverfahrens und die Antragsstellung für die Fördermittel für
die regionsweit vorhandenen unterversorgten Gebiete an.
Sobald die
Richtlinien für die Förderprogramme von Bund und Land verabschiedet werden
(voraussichtlich Ende Oktober), startet die regionale Wirtschaftsförderung ein
Interessenbekundungsverfahren.
In welcher Höhe dann Mittel als kommunaler
Eigenanteil zur Schließung der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücken notwendig
werden, kann erst anhand der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und
nach positiven Zuwendungsbescheiden der Fördermittelgeber konkret gesagt werden.
Aus diesem Grund beinhaltet ein solches Interessensbekundungsverfahren auch
noch keine Bindung der abfragenden Gebietskörperschaft, es ist nicht mit einem
normalen öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergleichbar.
Die Verwaltung
beabsichtigt, den nächsten Verfahrensschritt gemeinsam mit der Region Hannover
umzusetzen. Sobald feststeht, in welcher Höhe städtische Mittel erforderlich werden
würden, sollen zeitnah die erforderlichen Beschlüsse vorgeschlagen werden.
Dabei wird die zustimmende Kenntnisnahme und Unterstützung dieses Vorgehens
durch den Ortsrat erhofft und angenommen.
(Scholz)