Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
A Die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird festgestellt.
B Die
Zusammensetzung der nachstehenden Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:
1. Feuerwehrausschuss
2. Ausschuss für Umwelt und Verkehr
3. Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
4. Jugendhilfeausschuss
C nur
informatorisch:
Die
WGS-Fraktion entsendet in den Präventionsrat ............................... .
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 18.08.2015 hat Frau Gabriele Heldt ihr Ratsmandat zum 07.10.2015 niedergelegt. Mit dem vom Rat nach § 52 Abs. 2 NKomVG zu fassenden Beschluss (siehe Vorlage Nr. 2015 0929) enden zugleich auch die Mitgliedschaft im Verwaltungsausschuss sowie die (stellvertretenden) Mitgliedschaften in den verschiedenen Fachausschüssen.
Frau Heldt ist Mitglied im
- Verwaltungsausschuss
- Feuerwehrausschuss
- Ausschuss für Umwelt und Verkehr
Zugleich ist sie stellv. Mitglied im
- Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
- Jugendhilfeausschuss
Weiter ist Frau Heldt
- Mitglied im Präventionsrat
Gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 NKomVG (für den Verwaltungsausschuss: § 74 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz3 Nr. 2 NKomVG) können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes in der Vertretung endet.
Die sich nach der Benennung ergebende vollständige Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses sowie der einzelnen Fachausschüsse hat der Rat gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.
In dem Beschlussvorschlag sind lediglich die Ausschüsse aufgeführt, die jeweils dazu gehörende namentliche Nennung aller Ausschussmitglieder erfolgt über das Sitzungsprotokoll.