Betreff
Neubildung Verwaltungsausschuss und weiterer Fachausschüsse
Vorlage
2015 0932
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

A     Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird festgestellt.

 

B     Die Zusammensetzung der nachstehenden Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:

 

1. Feuerwehrausschuss

2. Ausschuss für Umwelt und Verkehr

3. Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

4. Jugendhilfeausschuss

 

 

C     nur informatorisch:

 

       Die WGS-Fraktion entsendet in den Präventionsrat ............................... .

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Schreiben vom 18.08.2015 hat Frau Gabriele Heldt ihr Ratsmandat zum 07.10.2015 niedergelegt. Mit dem vom Rat nach § 52 Abs. 2 NKomVG zu fassenden Beschluss (siehe Vorlage Nr. 2015 0929) enden zugleich auch die Mitgliedschaft im Verwaltungsausschuss sowie die (stellvertretenden) Mitgliedschaften in den verschiedenen Fachausschüssen.

 

Frau Heldt ist Mitglied im

 

  • Verwaltungsausschuss
  • Feuerwehrausschuss
  • Ausschuss für Umwelt und Verkehr

 

Zugleich ist sie stellv. Mitglied im

 

  • Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
  • Jugendhilfeausschuss

 

Weiter ist Frau Heldt

 

  • Mitglied im Präventionsrat

 

Gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 NKomVG (für den Verwaltungsausschuss: § 74 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz3 Nr. 2 NKomVG) können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes in der Vertretung endet.

 

Die sich nach der Benennung ergebende vollständige Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses sowie der einzelnen Fachausschüsse hat der Rat gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

In dem Beschlussvorschlag sind lediglich die Ausschüsse aufgeführt, die jeweils dazu gehörende namentliche Nennung aller Ausschussmitglieder erfolgt über das Sitzungsprotokoll.