Betreff
Mitteilung - Entwicklung der Planstellen von 1995 - 2015
Vorlage
2015 0925
Art
M i t t e i l u n g

 

Controlling-Berichtswesen

Entwicklung der Planstellen von 1995 bis 2015

 

1.    Vorbemerkungen

Die Entwicklung der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf wurde im vergangenen Jahr in der Vorlage 2014 0636 für den Zeitraum 1995 bis 2014 detailliert erläutert. Mit dieser Vorlage soll die Entwicklung für das Jahr 2015 fortgeschrieben werden.

Untersucht wird die Entwicklung der Planstellen von 1995 bis 2015, wobei in 5-Jahresschritten vorgegangen wird: 1995, 2000, 2005, 2010 sowie die Stellenpläne 2014 und 2015.

Für jedes der genannten Jahre werden die Planstellen für die jeweiligen Organisationseinheiten (Fachbereiche, Ämter, Abteilungen) dargestellt. Außerdem wird die Differenz der Planstellen von 1995 im Vergleich zum Stellenplan 2015 ausgewiesen. Bei der Auswertung und Analyse der Stellenpläne sind noch folgende Hinweise von besonderer Bedeutung:

1.    Nicht alle Stellen, die in den Stellenplänen ausgewiesen sind, sind auch tatsächlich besetzt. In jedem Stellenplan gibt es unbesetzte Planstellen bzw. Planstellenanteile. Von daher gilt: Die Zahl der Planstellen im Stellenplan ist höher als die Zahl der besetzten Planstellen.

2.    Ein Teil dieser unbesetzten Planstellen trägt entsprechende Vermerke (z.B. „k.w.“-Vermerk, s.u. Ziffer 5), andere freie Stellenanteile werden benötigt, um die Personalwirtschaft zu erleichtern (z.B. bei den Kindertagesstätten).

3.    Sofern Planstellen in den Stellenplänen ausgewiesen, aber nicht besetzt sind, sind diese im Regelfalle nicht mit entsprechenden Personalkosten beplant. D.h., dass eine Streichung dieser unbesetzten Planstellen bzw. Planstellenanteile keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt im Sinne einer Einsparung hat.

4.    Die „kleinste Einheit“ einer Planstelle ist 0,25. Arbeitszeiten, die ein Viertel überschreiten, werden auf das nächste Viertel aufgerundet.

5.    Die Anzahl der Planstellen im Stellenplan ist ungleich der Anzahl der Mitarbeiter/innen. Z.B. kann eine Planstelle im Stellenplan mit mehr als einem / einer Mitarbeiter/in besetzt sein (zwei Halbtagskräfte teilen sich eine ganze Planstelle o.ä.).

6.    Alle in den Stellenplänen vorhandenen Vermerke, z.B. „k.w.“ für „künftig wegfallend“ wurden in den folgenden Tabellen außer Acht gelassen. Somit sind auch die Planstellen bzw. Planstellenanteile ausgewiesen, die in den Stellenplänen schon als „künftig wegfallend“ o.ä. markiert sind.

7.    Es kann vorkommen, dass nicht nur Verwaltungsmitarbeiter/innen im engeren Sinne bei den einzelnen Organisationseinheiten ausgewiesen werden, sondern auch Reinigungskräfte u.a.

8.    Auch Auszubildende etc. können einzelnen Abteilungen zugeordnet sein, insbesondere der Personalabteilung.

9.    In den Stellenplänen sind ebenfalls Planstellen bzw. Planstellenanteile für die Personalreserve enthalten. Diese Personalreserve enthält freizuhaltende Planstellen für Mitarbeiter/innen in Elternzeit o.ä.. In den vergangenen Jahren ist die Personalreserve „bereinigt“ worden.

 

2.    Hinweis zur angewandten Methodik in dieser Untersuchung

In der o.g. Vorlage aus 2014 wurde die angewandte Systematik ausführlich erläutert. Auf eine Wiederholung dieser Erläuterungen wird deshalb an dieser Stelle verzichtet. Selbstverständlich steht die Controllingabteilung für Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

3.    Entwicklung der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf

Nach diesen Vorbemerkungen wird nunmehr die Entwicklung der Planstellen für

1.    die Gesamtverwaltung

2.    die Verwaltungsleitung und Stabsstellen

3.    den Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales

4.    den Fachbereich 2 - Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung

5.    den Fachbereich 3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt,

6.    den Fachbereich 3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen und

7.    die Kernverwaltung

 

aufgezeigt.

 

3.1         Gesamtverwaltung

Für den Untersuchungszeitraum 1995 bis 2015 ergibt sich ein Zuwachs von 116,50 Planstellen; das entspricht einer Steigerung um 43,31%. Enthalten sind auch die Stellen für die Personalreserve.

Diese Planstellenanzahl umfasst alle Aufgabengebiete der Stadtverwaltung, wie z.B. die Kernverwaltung und alle Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, eigene Reinigungskräfte, städtische Bauhöfe etc.

 

 

Gesamtverwaltung

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2015
zu 1995

Planstellen

269,00

294,50

319,00

329,25

355,00

385,5

116,50

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

43,31%

darin Personalreserve

9,00

10,50

9,75

12,50

4,75

11,25

 

 

In 2015 = 25 neue Stellen in den Kindertagesstätten; davon 13,00 Planstellen aufgrund formeller Änderungen (keine Personalvermehrung, keine finanziellen Auswirkungen).

Die Personalreserve beinhaltet 8,00 Planstellen für die städtischen Kitas.

 

 

3.2         Verwaltungsleitung und Stabsstellen

Im Untersuchungszeitraum weist dieser Bereich seit 1995 eine rechnerische Zunahme von 6,50 Planstellen (= 113,04%) auf. Die deutliche prozentuale Steigerung der Planstellen ist mathematisch durch die kleine Ausgangsbasis bedingt. Die Mehrzahl der neu geschaffenen Planstellen ist durch gesetzliche Vorgaben (RPA, Freistellung PR) und neue Aufgaben (Gleichstellung, Controlling) entstanden.

 

Verwaltungsleistung und Stabsstellen

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2015
zu 1995

Verwaltungsleitung

2,00

3,00

2,00

2,00

2,00

2,00

0,00

Abt. 14 RPA

 

2,25

2,25

2,25

2,25

2,00

2,00

Abt. 15 Controlling

 

 

 

1,00

1,00

1,00

1,00

Abt. 16 Projektsteuerung

 

 

 

 

0,50

0,00

0,00

Abt. 19 Gleichstellung

0,50

1,00

1,00

1,25

1,25

1,25

0,75

Abt. 30 Justiziariat

0,50

0,25

0,25

1,00

1,00

1,00

0,50

Abt. 80 Wirtschaftsförderung

2,50

4,25

3,25

3,00

3,00

3,00

0,50

Freistellung Personalrat

0,25

0,25

1,25

1,25

1,25

1,25

1,00

Summen:

5,75

11,00

10,00

11,75

12,25

11,50

5,75

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

100,00%

 

Abt. 80: in 1995 = Abt. 23 Liegenschaftsabteilung

 

Abt. 14 Rechnungsprüfungsamt

Die Stellenanteile für eine Schreibkraft (0,25 Planstellen) wurden gestrichen. Die Schreibarbeiten werden von den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes wahrgenommen.

 

Abt. 16 Projektsteuerung

Die Abt. 16 Projektsteuerung wurde zum 31.10.2014 aufgelöst. Die 0,50 Planstellen sind wieder der Abt. 61 Stadtplanungsabteilung zugeordnet.

 

3.3         Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales

Dem Verantwortungsbereich des Fachbereiches 1 sind diverse Einrichtungen zugeordnet. Hierzu zählen u.a. die Kindertagesstätten, die Jugendfreizeiteinrichtungen, die Schulen und die sonstigen Einrichtungen.

Während im Verwaltungsbereich des Fachbereiches 1 (= ohne die Einrichtungen) seit 1995 eine Zunahme der Planstellen um 9,75 (= 17,73%) zu verzeichnen ist, liegt der Planstellenzuwachs in den Einrichtungen insgesamt mit rd. 74,06% deutlich darüber.

Zu den sonstigen Einrichtungen zählen u.a. die Stadtbücherei, das Hallenfreibad und die ARGE. Bei der ARGE ist seit der Gründung eine Verringerung um vier Planstellen zu verzeichnen.

 

Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport

Für die Schulsachbearbeitung wurden 0,25 Planstellen geschaffen, um den entstandenen Rückstau in der Sachbearbeitung abzubauen, der durch die laufenden Großprojekte (Verlegung der Gudrun-Pausewang-GS und Einführung der IGS) entstanden ist.

 

Abt. 50 Sozialabteilung

Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen steigt auch der Arbeitsaufwand in der Sozialabteilung. Für die Bearbeitung der Anträge wurden 1,00 Planstellen geschaffen.

Weitere 0,50 Planstellen mit einer Befristung von zwei Jahren wurden zur Betreuung der Flüchtlinge eingerichtet.

 

Abt. 51.1 Jugendverwaltung

Die Steigerung von insgesamt 2,00 Planstellen errechnet sich wie folgt:

Familienservicebüro                      + 0,25 Planstellen

Unterhaltsvorschüsse          + 0,50 Planstellen

Wirtschaftliche Jugendhilfe             + 0,75 Planstellen (0,50 und 0,25 Planstellen)

Elterngeld/Betreuungsgeld              + 0,50 Planstellen

Beistandschaften                         + 0,25 Planstellen

Stellenübertrag zu 51.2                 -  0,25 Planstellen

 

Abt. 51.2 Jugendamt

Stellenübertrag von Abt. 51.1         + 0,25 Planstellen

 

 

 

Fachbereich I

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2015
zu 1995

Fachbereich 1

1,00

1,00

1,00

1,50

1,50

1,50

0,50

AL 3 (Ordnung und Soziales)

0,50

0,50

0,50

 

 

 

-0,50

AL 5 (Schulen, Kultur, …)=

1,25

2,25

2,25

 

 

 

-1,25

Abt. 10 Hauptabteilung

14,00

15,75

17,75

14,50

16,75

16,75

2,75

 

 

 

 

 

 

 

 

Abt. 33 Bürgerbüro

7,00

5,75

9,75

10,75

9,00

9,00

2,00

Abt. 34 Standesamt

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

0,00

Abt. 35 Versicherungsstelle

1,00

1,00

 

 

 

 

-1,00

Abt. 36 Wohngeld

2,00

2,00

3,00

 

 

 

-2,00

Abt. 40 Schulen, Sport, Kultur

4,50

4,00

7,25

3,25

3,00

3,25

-1,25

Abt. 50 Sozialabteilung

11,75

13,75

14,50

8,25

8,50

10,00

-1,75

Abt. 51.1 Jugendverwaltung

3,00

3,00

 

6,75

7,75

9,75

6,75

Abt. 51.2 Jugendamt

5,25

9,25

10,00

10,25

11,00

11,25

6,00

Abt. 51.3 Jugendpflege

1,75

2,00

2,00

1,75

1,25

1,25

-0,50

Zwischensummen:

55,00

62,25

70,00

59,00

60,75

64,75

9,75

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

17,73%

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstätten*

47,75

50,75

59,00

64,25

93,75

110,75

63,00

Jugendfreizeiteinrichtungen

5,00

7,00

7,00

7,00

8,00

8,00

3,00

Schulen

16,25

14,25

16,75

17,50

20,50

20,00

3,75

sonstige Einrichtungen

17,75

12,25

13,25

17,50

12,25

12,25

-5,50

Zwischensummen:

86,75

84,25

96,00

106,25

134,50

151,00

64,25

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

 

74,06%

 

 

 

 

 

 

 

 

Summen:

141,75

146,50

166,00

165,25

195,25

215,75

74,00

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

52,21%

 

Abt. 36 Wohngeld: s. Abt. 50 Sozialabteilung

Abt. 40 Schulen, Sport und Kultur: in 1995 mit Abt. 51.1 Jugendverwaltung

Abt. 51.1 Jugendverwaltung: in 1995 der Abt. 40 Schulen, Sport und Kultur zugeordnet

Jugendfreizeiteinrichtungen: Jonny B., Südstadtbistro, HdJ Ehlershausen, HdJ Otze

Sonstige Einrichtungen: HallenFreibad, Waldbad, Stadtbücherei, Gemeinsame Einrichtung (ARGE), Verwaltungsstelle Ramlingen-Ehlershausen, Verwaltungsstelle Otze, Sozialstation

 

* In den 110,75 Planstellen für 2015 sind die 8,00 Planstellen der Personalreserve für die Kitas noch nicht enthal-

  ten.

 

Kindertagesstätten

Besonders stark ist die Zahl der Planstellen in den Kindertagesstätten gestiegen. Diese haben sich mit aktuell 110,75 Planstellen gegenüber 47,75 Planstellen in 1995 mehr als verdoppelt (= 131,94% Steigerung).

Neben den in der Tabelle ausgewiesenen 110,75 Planstellen sind noch weitere 8,00 Planstellen für die Kindertagesstätten in der Personalreserve enthalten. In dem Planstellenzuwachs sind 13,00 Planstellen enthalten, die aus formellen Gründen gebildet wurden. Diese 13,00 Planstellen haben keine finanziellen Auswirkungen.

Der Grund für diese Entwicklung ist das quantitativ und qualitativ stark ausgeweitete Angebot.

 

Schulen

Im Bereich der Schulen macht sich die Einrichtung der OGS bemerkbar.

Die Schulsozialarbeit in der Astrid-Lindgren-GS wurde neu geregelt. Dadurch entfallen 0,50 Planstellen.

 

3.4         Fachbereich 2 - Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung

Für den Fachbereich 2 wurde verglichen mit 1995 eine Zunahme um 15,50 Planstellen (= 40,52%) ermittelt.

Mit Einführung des NKR sind neue Aufgaben für die Abt. 20 entstanden (z.B. Anlagenbuchhaltung, zentrale Geschäftsbuchhaltung). Mit Gründung der Region Hannover hat zudem die Abt. 32 Ordnungsabteilung neue Aufgaben erhalten.

 

 

Fachbereich 2

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2015
zu 1995

FB-Leitung

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

0,00

AL 3 (Ordnung/ Soziales)**

0,50

0,50

0,50

 

 

 

-0,50

Abt. 11 Personalabteilung

6,50

9,00

11,00

8,00

8,25

8,50

2,00

Abt. 20 Finanzen u. Steuern

5,00

6,00

5,00

12,50

13,50

13,50

8,50

Abt. 21 Stadtkasse

8,25

8,25

7,25

7,50

7,25

7,25

-1,00

Abt. 22 Steuerabteilung

4,25

4,50

5,50

 

 

 

-4,25

Abt. 25 Gebäudewirtschaft

 

 

 

10,50

11,50

13,00

13,00

Abt. 32 Ordnungsabteilung

7,25

5,75

14,25

9,75

10,00

10,50

3,25

Abt. 65 Hochbauabteilung

5,50

6,50

7,50

 

 

 

-5,50

Summen:

38,25

41,50

52,00

49,25

51,50

53,75

15,50

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

40,52%

 

Abt. 20: ab 2010 mit Abt. 22

Abt. 22: ab 2010 zur Abt. 20

Abt. 25: Neugründung, mit den Mitarbeiter/innen der Abt. 65 Hochbauabteilung; die Werte beinhalten bislang noch zwei Handwerker, die im Stellenplan 2016 den Bauhöfen zugeordnet werden.

Abt. 32: in 2005 inkl. der Abt. 39 Straßenverkehrsabteilung

Abt. 65: im Zuge der Neugründung der Abt. 25 zu dieser gewechselt

 

Abt. 11 Personalabteilung

Aus der Personalreserve werden 0,50 Planstellen der Abt. 11 zugeordnet und dort gleichzeitig 0,25 Planstellen gestrichen. Im Saldo ergibt sich ein Zuwachs von 0,25 Planstellen, von denen wöchentlich 2,75 Stunden in Anspruch genommen werden. In den vergangenen Jahren hat der Zuwachs der Planstellen der Gesamtverwaltung nicht zu einem Zuwachs der Planstellen in der Personalabteilung geführt.

 

Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung

Die Bearbeitung der laufenden Großprojekte konzentriert sich in der Gebäudewirtschaftsabteilung im Wesentlichen auf einen Mitarbeiter, wodurch eine systematische Bearbeitung nicht mehr möglich ist. Daher werden zwei Planstellen für Bauingenieure neu geschaffen. Parallel wurde eine Stelle als Bautechniker entfristet.

Für Schreibarbeiten waren bislang 0,50 Planstellen im Stellenplan enthalten. Diese wurden gestrichen.

 

Abt. 32 Ordnungsabteilung

Der Zuwachs von 0,50 Planstellen ergibt sich durch die Neuschaffung von 1,00 Planstellen für einen Feuerwehrgerätewart bei gleichzeitiger Streichung von 0,50 Planstellen für die Hilfskraft des Feuerwehrgerätewarts.

 

3.5         Fachbereich 3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt

Die rechnerische Planstellenzunahme liegt bei 4,00 Planstellen (= 27,57%) im Vergleich zu 1995.

 

Fachbereich 3.1

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2015
zu 1995

Fachbereich 3.1

 

 

 

2,75

2,25

2,25

2,25

AL 6 (Bauverwaltung)

1,00

1,00

1,00

 

 

 

-1,00

Abt. 31 Umweltschutz

1,50

1,25

1,00

1,00

2,00

2,00

0,50

Abt. 60 Bauverwaltung

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

0,00

Abt. 61 Stadtplanung

4,75

5,75

4,75

6,50

5,75

6,75

2,00

Abt. 63 Bauordnung

4,75

4,75

4,75

4,00

5,00

4,00

-0,75

Summen:

14,50

15,25

15,00

16,75

17,50

17,50

3,00

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

20,69

 

 

Abt. 61 Stadtplanungsabteilung

Wie oben bereits erwähnt, wurde die Stabsstelle Projektsteuerung wieder aufgelöst. Die dort zugeordneten 0,50 Planstellen gehen wieder in die Stadtplanungsabteilung zurück.

Abt. 63 Bauordnungsabteilung

Der ehemalige Personalratsvorsitzende war dieser Abteilung zugeordnet.

 

3.6         Fachbereich 3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen

Für den gesamten Fachbereich errechnet sich eine Zunahme um 16,00 Planstellen (= 26,78%).

 

Fachbereich 3.2

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2015
zu 1995

Fachbereich 3.2

 

 

 

1,00

1,00

1,00

1,00

Abt. 39 Straßenverkehrsabt.

 

4,00

 

4,50

4,50

4,50

4,50

Abt. 66 Tiefbau

11,75

10,75

9,50

10,50

9,00

9,00

- 2,75

Abt. 66.1

 

3,00

3,25

4,75

5,25

5,25

5,25

Zwischensummen:

11,75

17,75

12,25

20,75

19,75

19,75

8,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage

48,00

52,00

53,50

53,00

54,00

56,00

8,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Summen:

59,75

69,75

66,25

73,75

73,75

75,75

16,00

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

26,78%

 

Abt. 39: in 2005 der Abt. 32 zugehörig

Abt. 66.1: in 1995 der Abt. 66 zugehörig

Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage: Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage

 

Die zwei bislang der Abt. 25 zugeordneten Handwerker sollten nach Ansicht der Controllingabteilung auch im Stellenplan dem Bauhof zugeordnet werden. Im Stellenplan 2015 sind diese Stellen noch der Abt. 25 Gebäudewirtschaft zugeordnet; ab 2016 dann dem Bauhof.

 

Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage

Bedingt durch die Rekommunalisierung der Friedhofspflege sind für den Gärtnerbauhof 2,00 Planstellen geschaffen worden. Die 2,00 Planstellen für Handwerker (Maurer und Tischler) sind weiterhin der Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordnet.

 

3.7         Kernverwaltung

Für den Begriff der „Kernverwaltung“ gibt es (leicht) unterschiedliche Definitionen. Gängig ist die Unterteilung nach dem Verwaltungsbereich und den Einrichtungen.

Um die Zahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung zu ermitteln, wurden von der Gesamtzahl aller Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung diejenigen Mitarbeiter/innen in Abzug gebracht, die in den städtischen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Stadtbücherei, Bauhöfe, etc.) arbeiten. Die genaue Definition kann der Vorlage aus dem Jahr 2014 entnommen werden. Auch steht die Controllingabteilung gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Die folgende Tabelle weist wiederum die Planstellen der Gesamtverwaltung (inkl. der Personalreserve) aus. Hiervon werden die Planstellen gem. der obigen Definition in Abzug gebracht.

 

Gesamtverwaltung

1995

2000

2005

2010

2014

2015

2015
zu 1995

Planstellen m. Personalreserve

269,00

294,50

319,00

329,25

355,00

385,50

116,50

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

43,31%

 

 

 

 

 

 

 

 

davon Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstätten

47,75

50,75

59,00

64,25

93,75

110,75

63,00

Jugendfreizeiteinrichtungen

5,00

7,00

7,00

7,00

8,00

8,00

3,00

Schulen

16,25

14,25

16,75

17,50

20,50

20,00

3,75

Sonstige Einrichtungen*

17,75

12,25

13,25

17,50

12,25

12,25

-5,50

Soziale Einrichtungen**

0,00

2,75

3,75

3,75

3,75

3,75

3,75

Bauhof/Gärtnerbauhof/Klärwerk***

48,00

52,00

53,50

53,00

54,00

56,00

8,00

Städtische Reinigungskräfte

n.e.

3,25

n.e.

n.e.

2,75

2,75

2,75

Ruhender Verkehr: Überwachung

n.e.

2,00

n.e.

n.e.

2,00

2,00

2,00

Arbeiter der Abt. 25****

0,00

0,00

0,00

2,00

2,00

2,00

2,00

Summe Einrichtungen

134,75

144,25

153,25

165,00

199,00

217,50

82,75

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

61,41%

 

 

 

 

 

 

 

 

Planstellen Kernverwaltung*****

134,25

150,25

165,75

164,25

156,00

168,00

33,75

Davon Kita-Personalreserve

 

 

 

 

 

8,00

 

Summen:

134,25

150,25

165,75

164,25

156,00

160,00

25,75

in % (von 1995 bis 2015)

 

 

 

 

 

 

19,18%

 

n.e. = nicht ermittelt

* Sonstige Einrichtungen: Hallenfreibad, Waldbad, Stadtbücherei, ARGE, Verwaltungsnebenstellen und Sozialstation.

** Soziale Einrichtungen: Die Wölfe, Retschystraße, Streetworker

*** In den Zahlen für die Bauhöfe sind nicht die beiden Arbeiterstellen eingerechnet, die im Stellenplan der

     Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordnet sind.

**** Arbeiter der Abt. 25: Im Stellenplan sind der Abt. 25 zwei Arbeiter zugeordnet, die in den Bauhöfen eingesetzt werden.

***** Kernverwaltung: Alle Planstellen der Stadtverwaltung ohne die o.g. Einrichtungen.

 

Somit ergeben sich im Untersuchungszeitraum von 1995 bis 2015 folgende Entwicklungen:

·         Gesamtverwaltung:   von 269,00 auf 385,50 Planstellen = + 43,31%,

·         Einrichtungen  :        von 134,75 auf 217,50 Planstellen = + 61,41%,

·         Kernverwaltung:       von 134,25 auf 160,00 Planstellen = + 19,18%.

 

Man erkennt, dass für die Funktionsbereiche der Stadtverwaltung unterschiedliche Zuwächse gegeben sind. Die Einrichtungen haben den größten Zuwachs zu verzeichnen. Prägend für diese Entwicklung ist die Angebotsausweitung in den Kindertagesstätten.

In der Vorlage 2014 0636 wurde dargestellt, dass die Entwicklung der Planstellen in der Kernverwaltung nur gering war (insbesondere für den Zeitraum 2000 bis 2014 von 150,25 auf 156,00 Planstellen). Für 2015 ist eine Steigerung um 4,00 zusätzliche Planstellen zu verzeichnen (unter Berücksichtigung der Personalreserve für die Kitas):

·         Abt. 11 Personalabteilung                        0,25 Planstellen

·         Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung         1,50 Planstellen

·         Abt. 32 Ordnungsabteilung                       0,50 Planstellen

·         Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport             0,25 Planstellen

·         Abt. 50 Sozialabteilung                            1,50 Planstellen

·         Abt. 51.1 Jugendverwaltung                     2,00 Planstellen

·         Abt. 51.2 Jugendamt                              0,25 Planstellen

·         Abt. 61 Stadtplanungsabteilung                 1,00 Planstellen

Summe                                                           7,25 Planstellen

 

Diesem Planstellenzuwachs ist folgender Rückgang gegenüberzustellen:

·         Abt. 60 Bauverwaltungsabteilung              1,00 Planstellen

·         Abt. 16 Projektsteuerung                        0,50 Planstellen

·         Abt. 14 Rechnungsprüfungsabteilung         0,25 Planstellen

·         Personalreserve                                    1,50 Planstellen

Summe                                                          3,25 Planstellen

 

4.    Weitere Faktoren zur Bewertung der Planstellenentwicklung

Zusätzlich zu der Entwicklung der Planstellen werden die Resturlaubstage und die Überstunden, die die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung „angesammelt“ haben betrachtet.  Deren Entwicklung ist grundsätzlich geeignet, Rückschlüsse auf die Arbeitsbelastung zu ziehen.

Mit Einführung des NKR sind die Stadtverwaltungen verpflichtet, Resturlaubstage und geleistete Mehrstunden als Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Denn Resturlaubstage und Mehrstunden stellen für die Stadtverwaltung eine Verbindlichkeit gegenüber ihren Mitarbeitern/innen dar.

Resturlaubstage

 

Jahr

Resturlaub

+/- Tage

+/- in %

Rückstellung

€ pro Tag

2010

3.093

 

 

              497.147 €

160,73 €

2011

3.329

+ 236 Tage

+ 7,63 %

              559.974 €

168,21 €

2012

3.703

+ 374 Tage

+ 11,23 %

        626.147 €

169,09 €

2013

3.405

- 298 Tage

- 8,05 %

        623.663 €

183,16 €

2014

3.312

- 93 Tage

- 2,73 %

        633.550 €

191,29 €

 

+/- Tage: Veränderung der Resturlaubstage ggü. dem Vorjahr.

+/- in %: Veränderung der Resturlaubstage in Prozent ggü. dem Vorjahr.

€ pro Tag: „Wert“ eines Resturlaubstages gem. Rückstellung.

 

Durch einen Übertragungsfehler im Vorjahr mussten in dieser Vorlage die Resturlaubstage für die Vorjahre nach unten korrigiert werden.

 

Rechnet man für eine Vollzeitstelle eine Arbeitszeit von 220 Tagen im Jahr[1] entsprechen die 3.312 Resturlaubstage für 2014 rd. 15,05 Vollzeitstellen.

 

Mehrstunden

 

Jahr

Mehrstunden

+/- Stunden

+/- in %

Rückstellung

€ pro Stunde

2010

9.255

 

 

            244.211 €

26,39 €

2011

9.046

- 209 Stunden

- 2,26 %

              239.377 €

26,46 €

2012

10.263

+ 1.217 Stunden

+ 13,45 %

        281.232 €

27,40 €

2013

9.827

- 436 Stunden

- 4,25 %

        277.116 €

28,20 €

2014

11.813

+ 1.986 Stunden

+ 20,21 %

        340.264 €

28,80 €

 

+/- Stunden: Veränderung der Mehrstunden ggü. dem Vorjahr.

+/- in %: Veränderung der Mehrstunden in Prozent ggü. dem Vorjahr.

€ pro Tag: „Wert“ einer Mehrstunde gem. Rückstellung.

 

Für das Jahr 2014 ist eine Steigerung der aufgelaufenen Mehrstunden um rd. 20 % auf nunmehr 11.823 Mehrstunden festzustellen. Bei dieser Interpretation dieses Wertes ist zu berücksichtigen, dass in jedem Jahr Mehrstunden ausbezahlt werden, die in der Statistik fehlen.

Ob dieser hohe Wert also auch damit zu tun hat, dass in 2014 außergewöhnlich wenige Mehrstunden ausbezahlt wurden, kann nur mit Aufwand ermittelt werden, da eine Statistik hierzu nicht vorliegt. Insofern ist die Einordnung des 2014er-Wertes schwierig.

Der o.g. Wert von 220 Arbeitstagen entspricht 44 Arbeitswochen. Legt man die wöchentliche Arbeitszeit eines Beschäftigten in Vollzeit (39,0 Std./Woche) zu Grunde (die Mehrzahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung sind Beschäftigte), errechnen sich 1.716 Arbeitsstunden im Jahr. Somit entsprechen die 11.813 Mehrstunden in 2014 rd. 6,88 Vollzeitstellen.

Aufsummiert entsprechen die Resturlaubstage und die Mehrstunden rechnerisch somit rd. 21,93 Vollzeitstellen.

Naturgemäß sind jedoch nicht alle Resturlaubstage und Mehrstunden automatisch Indikatoren für eine Arbeitsüberlastung bzw. Unterbesetzung. Es gibt verschiedene Gründe für das „Aufsparen von Urlaub“ oder das „Ansammeln von Mehrstunden“. Insofern kann man aus diesen Werten nur bedingt eine Schlussfolgerung ziehen.

 

5.    Fazit

Es zeigt sich, dass vordringlich die Ausweitung der Angebote für die Kinderbetreuung für die Planstellenmehrung verantwortlich ist. Mehr als die Hälfte des Zuwachses entfällt auf diesen Bereich. In der Kernverwaltung sind demgegenüber die Planstellen weniger stark gestiegen, auch wenn hier in 2014 per Saldo vier neue Stellen geschaffen wurden. Aufgrund des Aufgabenzuwachses der seinerzeit durch die Überschreitung der 30.000 EW-Grenze entstand, der neu hinzugekommenen Aufgaben (z.B. Gleichstellung, Klimaschutzmanager) und der aktuell zahlreichen Projekte (GP-GS, IGS, neue Kita, etc.) ist dieser Zuwachs zu relativieren.

Es ist festzustellen, dass die dargestellte Entwicklung keine umfassenden Analysen ermöglicht. Zwar kann man die Entwicklung in einer Zeitreihe verfolgen und daraus Schlüsse ziehen, grundsätzlich ist aber ein umfassenderer Vergleich erforderlich, zumindest in einzelnen Bereichen.

Da die Stadt Burgdorf seit Mai 2015 Mitglied im interkommunalen Vergleichssystem IKVS ist, ergibt sich ggf. über diese Zusammenarbeit eine Möglichkeit zum Austausch. Der Unterzeichner wird den Mitgliedern im Vergleichskreis vorschlagen, die Resturlaubstage und die Mehrstunden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu vergleichen. Somit lassen sich diese Werte besser interpretieren.

 

 

 

 

 



[1] 52 Wochen * 5 Tage = 260 Tage, abzgl. 30 Tage Urlaub, abzgl. 10 Tage sonstige Ausfallzeiten (Krankheit, Fortbildung, Personalrat, Feuerwehr etc.) = 220 Tage / Jahr.