Betreff
Künftige Zügigkeit der Integrierten Gesamtschule Burgdorf
Vorlage
2015 0924
Aktenzeichen
40.011.000-2014/001270
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Zügigkeit der Integrierten Gesamtschule Burgdorf wird ein Anwahlverhalten von _____% angenommen. Zudem wird eine Quote von _____% an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Jahrgang angenommen.

 

  1. Die sich aus Anwendung der in Ziffer 1 des Beschlussvorschlages festgelegten Parameter ergebende Zügigkeit ist Grundlage für eine von der Verwaltung aufzustellende Raumplanung für die Integrierte Gesamtschule Burgdorf.

 

  1. Das Raumprogramm wird den Gremien (Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie Verwaltungsausschuss) zur Beschlussfassung vorgelegt.

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Zeit vom 19.06. – 21.06.2015 erfolgte das Anmeldeverfahren für die neu errichtete Integrierte Gesamtschule Burgdorf. Im Ergebnis des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2015/16 wurden bislang 131 Schülerinnen und Schüler (davon 129 aus Burgdorf) angemeldet. 8 Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf nachgewiesen. Die Schülerhöchstzahl beträgt für Integrierte Gesamtschulen gemäß Runderlass des Kultusministeriums – Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen -  30. Hieraus ergibt sich für das Schuljahr 2015/16 ein fünfzügiger Jahrgang der Integrierten Gesamtschule.

Am Gymnasium Burgdorf wurden bislang 153 Anmeldungen verzeichnet.

Damit liegt das Anwahlverhalten zur Integrierten Gesamtschule bei ca. 45% und zum Gymnasium bei ca. 55% der vom Primar- in den Sekundarbereich übergehenden Burgdorfer Schülerinnen und Schüler.

 

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 6.1 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Verordnung für die Schulorganisation hat der Landesgesetzgeber eine Mindestgröße von vier Zügen für eine neu zu errichtende Integrierte Gesamtschule durch Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes im Jahr 2013 festgelegt. Aufgrund dieser Konstellation wurde durch den Rat der Stadt Burgdorf eine Bedarfsabfrage zur Ermittlung des Elterninteresses mit dem Ergebnis durchgeführt, dass in Anerkennung des Elternwillens in der Sitzung des Rates am 24.10.2013 die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (2013 0438/2) beschlossen wurde.

Im vorausgegangenen Schuljahr besuchten 174 Schülerinnen und Schüler Gesamtschulen anderer Schulträger (SJ 2013/14: 163, SJ: 2012/13: 146)

 

Mit Schreiben vom 03.12.2014 genehmigte die Niedersächsische Landesschulbehörde die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Burgdorf.

Eine Beschränkung der Aufnahme in den Sekundarbereich I kann gem. § 59a Abs. 2 des Niedersächsischen Landesschulgesetzes nicht erfolgen, weil die Stadt Burgdorf von der Pflicht befreit ist, eine Hauptschule bzw. eine Realschule neben der Gesamtschule zu führen.

 

In der Planungsphase zwischen dem Ratsbeschluss vom 24.10.2013 bis zur Beendigung des Anmeldeverfahrens für den 5. Jahrgang am 21.06.2015 sind die vom Schulträger eingerichtete Vorbereitungsgruppe, die vom Land berufene Planungsgruppe sowie der Schulträger von einer Vierzügigkeit ausgegangen. Grundlage hierfür war das Ergebnis der Bedarfsabfrage.

 

Die Gesamtschülerzahl in Burgdorf ist zum Schuljahr 2014/15 erstmalig nach längerer Zeit gestiegen. Die nachfolgende Tabelle soll verdeutlichen, dass eine größere Anzahl an Schülerinnen und Schülern den Übergang vom Primarbereich in den Sekundarbereich I vollzieht als in den betreffenden Geburtsjahrgängen geboren wurden. Dies ist ein Indiz für einen Zuzug nach Burgdorf.

 

 

Geburten im Jahr*

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

 

196

201

219

233

239

220

199

228

233

248

Einschulung im Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

279

261

256

259

273

230

Übergang Kl. 4 zu Kl. 5 im Jahr*

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

 

282

259

269

275

279

261

256

259

273

230

Differenz Geb. vs. Übergang

+86

+58

+50

+42

+40

+41

+57

+31

+40

-18

* aus Kindertagesstättenbedarfsplanungen 2012 und 2015 sowie Vorlage 2014 0789

 

Aufgrund der Wanderungsbewegungen in Richtung Burgdorf können sich die Zahlen (Übergang Klasse 4 zu Klasse 5) noch verändern.

 

Aufgrund des Anmeldeverhaltens für den Sekundarbereich I kann für das Schuljahr 2015/16 festgestellt werden, dass nahezu 100% der Schülerinnen und Schüler des letztjährigen 4. Schuljahrganges beim Übergang eine Schulform in Trägerschaft der Stadt Burgdorf angewählt haben. Die Hintergründe sind sehr vielschichtig. Jedoch kann festgestellt werden, dass es der Planungsgruppe der Integrierten Gesamtschule gelungen ist, eine positive Aufbruchstimmung mit dem pädagogischen Konzept zu erzeugen. Auch hat sich das Gymnasium in den letzten Monaten durch die verschiedenen Projekte stärker in der Schullandschaft positioniert.

 

Die Unterbringung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule im Sekundarbereich I wäre mit baulichen Erweiterungen am Standort Realschule grundsätzlich möglich gewesen.

 

Durch die geänderte Konstellation der Zügigkeit ergeben sich andere Planungsgrößen. Hierfür ist einerseits das Anwahlverhalten wesentlich, andererseits auch der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.

Für die Prognose des künftigen Anwahlverhaltens gibt es keine gefestigten Erkenntnisse bzw. Erfahrungswerte. Gleiches gilt für die Berücksichtigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Hier liegt die Integrierte Gesamtschule aktuell bei knapp 7%.

 

Nachfolgend soll die Darstellung verschiedener Berechnungsmodelle des Anwahlverhaltens sowie der Berücksichtigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Hinweise auf die damit zu erwartende Zügigkeit der Integrierten Gesamtschule geben.

 

Anwahlverhalten IGS in 45%

 

sonderpädagogischer Förderbedarf 7%

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Schülerzahl 4. Jg.

259

269

275

279

261

256

259

273

Anwahl IGS

117

122

124

126

118

116

117

123

Förderbedarf

9

9

9

9

9

9

9

9

Schülerzahl IGS

126

131

133

135

127

125

126

132

Zügigkeit

5

5

5

5

5

5

5

5

 

sonderpädagogischer Förderbedarf 10%

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Schülerzahl 4. Jg.

259

269

275

279

261

256

259

273

Anwahl IGS

117

122

124

126

118

116

117

123

Förderbedarf

12

13

13

13

12

12

12

13

Schülerzahl IGS

129

135

137

139

130

128

129

136

Zügigkeit

5

5

5

5

5

5

5

5

 

Anwahlverhalten IGS in 50%

 

sonderpädagogischer Förderbedarf 7%

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Schülerzahl 4. Jg.

259

269

275

279

261

256

259

273

Anwahl IGS

130

135

138

140

131

128

130

137

Förderbedarf

10

10

10

10

10

9

10

10

Schülerzahl IGS

140

145

148

150

141

137

140

147

Zügigkeit

5

5

5

5

5

5

5

5

 

sonderpädagogischer Förderbedarf 10%

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Schülerzahl 4. Jg.

259

269

275

279

261

256

259

273

Anwahl IGS

130

135

138

140

131

128

130

137

Förderbedarf

13

14

14

14

14

13

13

14

Schülerzahl IGS

143

149

152

154

145

141

143

151

Zügigkeit

5

5

6

6

5

5

5

6

 

 

Anwahlverhalten IGS 55%

 

 

sonderpädagogischer Förderbedarf 7%

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Schülerzahl 4. Jg.

259

269

275

279

261

256

259

273

Anwahl IGS

143

148

152

154

144

141

143

151

Förderbedarf

11

11

11

11

11

10

11

11

Schülerzahl IGS

154

159

163

165

155

151

154

162

Zügigkeit

6

6

6

6

6

6

6

6

 


 

sonderpädagogischer Förderbedarf 10%

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Schülerzahl 4. Jg.

259

269

275

279

261

256

259

273

Anwahl IGS

143

148

152

154

144

141

143

151

Förderbedarf

15

15

16

16

15

15

15

16

Schülerzahl IGS

158

163

168

170

159

156

158

167

Zügigkeit

6

6

6

6

6

6

6

6

 

 

Anhand der Berechnungsmodelle und der angenommenen Schülerzahlentwicklung in der Stadt Burgdorf kann von einer künftigen Fünf- bzw. Sechszügigkeit ausgegangen werden. Wegen der Auswirkungen der Zügigkeit auf das Raumprogramm der Integrierten Gesamtschule Burgdorf ist es erforderlich, die Parameter (Anwahlverhalten und Anteil Förderbedarf) festzulegen. Zuständiges Organ hierfür ist der Verwaltungsausschuss, der die Entscheidung dem Rat vorlegen kann.