Betreff
Mitteilung: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie - Beteiligung der Öffentlichkeit

Bezugsvorlage: 2015 0836
Vorlage
2015 0920
Aktenzeichen
61-Teil-FNP-Wind
Art
M i t t e i l u n g

Anhand der Bezugsvorlage 2015 0836 hat der Verwaltungsausschuss am 24.03.2015 u. a. beschlossen, nach Vorliegen der Erkenntnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Dementsprechend erfolgt anhand der anliegenden Unterlagen mit der veränderten Flächenkulisse mit Stand vom 06.08.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Anhand der Bezugsvorlage 2015 0836 hat der Verwaltungsausschuss am 24.03.2015 u. a. beschlossen, die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beauftragen, um zunächst die fachlichen Einschränkungen ermitteln zu können.

 

Die entsprechenden Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden u. a. mit Schreiben vom 31.03.2015 sowie mit Schreiben vom 16.04.2015 beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen vor und wurden mit Abwägungsvorschlägen versehen. Sie sind dieser Vorlage neben der Begründung als Anhang beigefügt. Die Auswertung der eingegangenen Erkenntnisse führt im Ergebnis für die Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung auf der Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) zu einer veränderten Flächenkulisse, die in den beigefügten Unterlagen dokumentiert ist.

 

Im Wesentlichen gilt gegenüber der Fassung vom 05.03.2015, die acht Potentialflächen vorsah, nun folgender Planungsstand:

 

Neben der Darstellung verschiedener nachrichtlicher Übernahmen zu Richtfunktrassen, Frei- und Gasleitungen gilt für die Gebiete im Einzelnen:

-      Das Gebiet A = Ehlershausen ist entsprechend der artenschutzrechtlichen Belange aus dem Gutachten der Region Hannover (Abia 2015) zu verkleinern und – wegen der Belange des Segelflugsportes – im Westen weiterhin mit einer Höhenbeschränkung auf 90 m darzustellen.

-      Das Gebiet B = Schillerslage-West ist weiterhin als Potentialfläche für die Windenergienutzung darzustellen.

-      Das Gebiet C =Schillerslage-Ost ist ebenso weiterhin als Potentialfläche für die Windenergienutzung darzustellen.

-      Das Gebiet D = Schillerslage-Nord ist wegen der artenschutzrechtlichen Belange aus dem Gutachten der Region Hannover (Abia 2015) zu verkleinern. Aufgrund der unmittelbar räumlichen Nähe kann trotz der verbleibenden Größe von 14 ha im Verbund mit der Fläche B eine Konzentrationswirkung erreicht werden. Somit ist sie weiterhin als Potentialfläche für die Windenergienutzung darzustellen.

-      Das Gebiet E = Westlich Immenser Landstraße ist wegen der artenschutzrechtlichen Belange aus dem Gutachten der Region Hannover (Abia 2015), der Belange des Modellbauclubs (MBC)-Lehrte und einer militärischen Tiefflugstrecke östlich einer genannten Koordinate, zu streichen.

-      Das Gebiet F = Hülptingsen liegt im Bereich eines Hubschraubertiefflugsicherheitskorridors. Inwieweit dies einer Realisierung von Windenergieanlagen entgegensteht, ist den eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf Stand 05.03.2015 nicht eindeutig zu entnehmen. Sie ist weiterhin als Potentialfläche für die Windenergienutzung darzustellen.

-      Das Gebiet G = Dachtmissen ist entsprechend den Belangen des Modellbauclubs MBC-Burgdorf zu verkleinern und weiterhin als Potentialfläche für die Windenergienutzung darzustellen.

-      Das Gebiet H = Südöstlich Flaatmoor ist wegen der artenschutzrechtlichen Belange aus dem Gutachten der Region Hannover (Abia 2015) als Potentialgebiet für die Windenergienutzung zu streichen.

 

Wie bereits vom Verwaltungsausschuss am 24.03.2015 beschlossen, wird nun nach Vorliegen der Erkenntnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB anhand der veränderten Flächenkulisse die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Dementsprechend erfolgt anhand der anliegenden Unterlagen mit Stand vom 06.08.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Dazu organisiert die Stadtverwaltung eine Öffentliche Informationsveranstaltung Windenergie, die am 14.09.2015 von 19 bis ca. 21 Uhr im Burgdorfer Stadthaus, Sorgenser Str. 31, 31303 Burgdorf stattfindet.

 

Die Planungsunterlagen, wie sie dieser Vorlage angefügt sind, werden in der Zeit vom 15.09. bis zum 28.09.2015 im Rathaus IV öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit besteht für Jedermann die Gelegenheit Stellungnahmen einzureichen.

 

 

Anlagen:

-      Begründung mit Planzeichnungen

-      Abwägung