Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG
der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 45.000,00 € bei dem Produktkonto
11102.787141 (Auszahlung für Fenstersanierung RH I) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Im Haushaltsplan 2014 wurde bei den Einzelmaßnahmen für die Sanierung der Fenster im Rathaus I ein Betrag von 179.000 € bereitgestellt. Der nicht verbrauchte Restbetrag wurde als Haushaltsrest in das Jahr 2015 übertragen.
Nach Prüfung der im Rathaus I in den letzten Jahren insgesamt durchgeführten Bau-/ Sanierungsmaßnahmen hat sich ergeben, dass die Maßnahme als investiv einzustufen ist. Daher wurde der für die Fortführung der Maßnahme für das Jahr 2015 beantragte Betrag bereits im Investitionshaushalt 2015 veranschlagt. Der im Ergebnishaushalt übertragene Haushaltsrest ist nun ebenfalls aus dem Investitionshaushalt zu zahlen. Von daher ist es erforderlich, einen Betrag in Höhe von 45.000 € überplanmäßig bei dem Konto 11102.787141 (Auszahlung für Fenstersanierung RH I) zur Verfügung zu stellen.
Die
Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Auszahlung ist durch entsprechende Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 36503.681200 (Investitionszuweisungen von Gemeinden / GV) gewährleistet.