Betreff
Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5-12 "Nördlich Worthstraße", Otze
Vorlage
2007 0203
Aktenzeichen
6126-0512
Art
Informationsvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

     

Laufende Kosten:

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den städtebaulichen Entwurf für das Bebauungsplangebiet Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in Otze zur Kenntnis und empfiehlt, diesen als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren zu verwenden.

Sachverhalt und Begründung:

 

In Otze ist die Ausweisung eines neuen Baugebiets vorgesehen. Die entsprechende 48. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich derzeit im Verfahren. Parallel hierzu soll für das Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ aufgestellt werden. Es ist vorgesehen, den Vorentwurf des Bebauungsplans im Bauausschuss am 01.10.2007 vorzustellen.

 

Lage des Plangebiets:

 

Für das Plangebiet wurden von Abteilung 61 zunächst einige unterschiedliche städtebauliche Vorkonzepte entwickelt, die am 03.05.2007 im Ortsrat Otze vorgestellt wurden. Die Vorkonzepte dienten der Visualisierung der angestrebten städtebaulichen Qualitäten, die in dem neuen Wohnquartier angestrebt werden. Hierzu zählen:

-          die Einbeziehung „Otze-typischer“ Strukturelemente in das Gesamtkonzept, wie z.B. das Thema Hofstruktur, Straßengestaltung, Freiflächengestaltung und

-          die Ermöglichung von neuen Bezügen Siedlung – Landschaft beispielsweise durch frühzeitiges Planen von Sichtbeziehungen.

 

Auf der Basis dieser Vorkonzepte und der Ergebnisse unterschiedlicher Fachgutachten (z.B. zu Schallimmissionen) wurde der umseitig abgebildete städtebauliche Entwurf für das Plangebiet entwickelt. Dieser soll die Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ bilden.

 

Otze nimmt in diesem Jahr am Regionswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teil. Die Bereisung durch die Wettbewerbskommission ist für den 06.09.2007 vorgesehen. Im Rahmen dieser Bereisung soll auch der städtebauliche Entwurf für das neue Baugebiet vorgestellt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die politischen Gremien bereits vor dem Bereisungstermin – und nicht erst am 01.10.2007 - über die Grundzüge der Planung und die vorgesehene städtebauliche Konzeption für das Plangebiet zu informieren.

 

Städtebaulicher Entwurf – ohne Maßstab