Betreff
Änderungsbebauungsplan 0-71/5 "Burgdorf Nordwest" - Satzung
Bezugsvorlage: 2015 0861
Vorlage
2015 0914
Aktenzeichen
61-0-71/5
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren

-      der in der Zeit vom 01.06.2015 bis zum 01.07.2015 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

-      der Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom 20.05.2015 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung beschriebenen Ab­wägungs­vorgänge werden beschlossen.

B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungs­verfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-71/5 „Burgdorf Nordwest“ in der Fassung vom 14.07.2015 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 14.07.2015 beigefügt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Anlass, Ziel und Geltungsbereich dieser fünften Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0- 71/5 „Burgdorf Nordwest“ wurden in der oben genannten Bezugsvorlage erläutert.

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 19.05.2015 den Auftrag erteilt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte in der Zeit vom 01.06. – 01.07.2015 und die Unterrichtung der Behörden durch das Schreiben vom 20.05.2015.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen.

Die Belieferungssituation des Grundstücks Weserstraße 1 wird sich zukünftig gegenüber der im Schalltechnischen Gutachten (Ingenieurbüro für Akustik + Schallschutz Ela – Technik H. Wietfeld, Burgdorf, 20.03.2005) zugrunde gelegten Situation nicht verändern.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan somit als Satzung beschlossen werden.

 

Anlage:

Bebauungsplan Nr. 0-71/5 „Burgdorf Nordwest“ mit Begründung         
(Fassung vom 14.07.2015)