Bezugsvorlage: 2015 0861
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
A) Von den Ergebnissen der
Beteiligungsverfahren
- der in der Zeit vom 01.06.2015 bis zum
01.07.2015 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
- der Behördenbeteiligung durch das
Schreiben vom 20.05.2015 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
wird Kenntnis genommen. Die in der
Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B) Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-71/5
„Burgdorf Nordwest“ in der Fassung vom 14.07.2015 als Satzung beschlossen. Dem
Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 14.07.2015 beigefügt.
Sachverhalt und Begründung:
Anlass, Ziel und Geltungsbereich dieser fünften Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0- 71/5 „Burgdorf Nordwest“ wurden in der oben genannten Bezugsvorlage erläutert.
Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 19.05.2015 den Auftrag
erteilt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung
der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) im Rahmen des vereinfachten
Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung des
Entwurfs erfolgte in der Zeit vom 01.06. – 01.07.2015 und die Unterrichtung der
Behörden durch das Schreiben vom 20.05.2015.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des
Bebauungsplans wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des
Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen.
Die Belieferungssituation des Grundstücks Weserstraße 1 wird sich
zukünftig gegenüber der im Schalltechnischen Gutachten (Ingenieurbüro für Akustik + Schallschutz Ela – Technik
H. Wietfeld, Burgdorf, 20.03.2005) zugrunde gelegten Situation nicht
verändern.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann
der Bebauungsplan somit als Satzung beschlossen werden.
Anlage:
Bebauungsplan Nr. 0-71/5 „Burgdorf
Nordwest“ mit Begründung
(Fassung vom 14.07.2015)