Betreff
Mitteilung: Anregungen aus der Ortsratssitzung vom 12.02. und 07.05.2015, Sachstandsbericht
Vorlage
2015 0912
Art
M i t t e i l u n g

In der Ortsratssitzung Schillerlage vom 12.02.2015 und 07.05.2015 wurden Anregungen an die Verwaltung weitergegeben, zu denen die Fachabteilung wie folgt Stellung nimmt:

 

 

Ortsratssitzung vom 12.02.2015

 

Zu TOP 9.4 / Anfragen und Anregungen an die Verwaltung:

Aus dem Ortsrat wurde der Wunsch an die Fachabteilung herangetragen, zur Schulwegsicherung in Schillerslage eine Fußwegeverbindung im Kreuzungsbereich Rapsfeld/ Flachsfeld anzulegen.

Die Furt soll in ortsüblicher Pflasterbauweise durch die vorhandene Grünfläche geführt werden. Der gegenüberliegende Fußweg Flachsfeld ist punktuell abzusenken. Dazu fand am 05.06.2015 ein Ortstermin statt. An diesem haben die Herren Plaß und Thieleking (Ortsrat) sowie die Herren Herbst und Schewe (Tiefbauabteilung) teilgenommen

 

Folgendes bleibt festzuhalten:

Die Anlegung einer befestigten Furt wie im Lageplan (Anlage 1) dargestellt kann erfolgen, um die Schulkinder aus dem Kreuzungsverkehr herauszuhalten und trockenen Fußes an das Schulgebäude heranzuführen.

Für diese Maßnahme wird der Ortsrat Schillerslage entsprechende Haushaltsmittel für 2016 beantragen. Die Kosten betragen ca. 4.300,- €.

Die Grundstücksflächen stehen nicht im Eigentum der Stadt Burgdorf und müssen daher noch erworben werden.

 

Ortsratssitzung vom 07.05.2015

 

Zu Punkt 1 der Einwohnerfragestunde und TOP 4.1 Mitteilung über die Verkehrsführung während des Baus der Querungshilfe am Ortseingang Schillerslage:

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit) sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, aus Gründen, die der Verkehrsberuhigung dienen soll, ist nicht zulässig.

 

Somit sind die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben.

 

Die Installation eines zusätzlichen Verkehrsspiegels ist aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht erforderlich wird seitens der Verkehrsbehörde und des zuständigen Straßenbaulastträgers (Tiefbauabteilung) abgelehnt.

 

Diese Sichtweise wird auch durch die Polizeiinspektion Burgdorf befürwortet. Aus verkehrspolizeilicher Sicht wird keinerlei Handlungsbedarf gesehen.

 

 

Zu TOP 3.3 / Mitteilungen des Ortsbürgermeisters:

Es wurde bemängelt, dass der für Friedhofsabfälle vorgesehene Behälter auf dem Friedhof Schillerslage für Gartenabfälle genutzt wird. Das Problem ist der Tiefbauabteilung bereits bekannt gewesen. Abhilfe soll durch folgendes Hinweisschild geschaffen werden:

 

 

Das Schild wurde Ende Juli aufgestellt. Ob das Problem weiterhin besteht, muss beobachtet werden.

 

 

Zu TOP 6.1 / Anfragen und Anregungen an die Verwaltung:

Grundsätzlich kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung nur in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden.

 

Bei der Straße „Im Dorfe“ ist im Bereich des Altenheimes mit einer eher niedrig gefahrenen Geschwindigkeit zu rechnen, da der Straßenverlauf danach ein abbiegen erfordert. Darüber hinaus ist in der Straße hauptsächlich mit Anliegerverkehr zu rechnen. Diese müssten aufgrund der Ortskenntnisse keine zusätzlichen Informationen zur erlaubten Geschwindigkeit benötigen. Zudem ist die Straße gepflastert. Eine Markierung müsste ständig erneuert werden.

 

Aufgrund des Ausbaus der Straße, des kleinen Zonenbereiches und der Verkehrsbelastung ist das Markieren nicht erforderlich.