Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-74 "Heineckenfeld" - Satzungsbeschluss
Vorlage
2007 0202
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch externes, von der HRG beauftragtes Planungsbüro

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unten formulierten
Beschlüsse zu fassen.

 

2.    Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

3.    Der Rat beschließt:

 

   A Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-         der in der Zeit vom 13.03.2007 bis 27.03.2007 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-         der mit Schreiben vom 05.03.2007 bis zum 13.04.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-         der in der Zeit vom 05.06.2007 bis 05.07.2007 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-         der mit Schreiben vom 23.05.2007 bis zum 05.07.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die in der Begründung unter dem Gliederungspunkt 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

   B  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung von 07.2007.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-         die Begründung in der Fassung vom 17.07.2007

-         die Zusammenfassende Erklärung, die in Kap. 9 der Begründung wiedergegeben ist.

 

 

 

 

(Baxmann)

Sachverhalt und Begründung:

 

Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.05.2007 wurden die Verfahrensschritte der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sind in der Begründung (Kapitel 10) wiedergegeben und soweit erforderlich mit einem Abwägungsvorschlag versehen worden.

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes erforderlich machen.

Im Bebauungsplan wurde lediglich der Hinweis Nr. 5 (2) entsprechend dem Hinweis der Stadtwerke Burgdorf redaktionell ergänzt.

Zusätzlich wurde in die Begründung die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB (Kapitel 9) aufgenommen.

Die gegenüber der Entwurfsfassung vom 26.04.2007 veränderten Textteile sind grau hinterlegt. Der Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften liegt dieser Vorlage in der Fassung vom 17.07.2007 als Anlage bei.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen werden.

 

 

Anlagen:

Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht. – Die Planzeichnung ist dieser Vorlage ‚nur’ in Verkleinerung als DIN A 3-Blatt beigefügt.