Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch externes, von der HRG beauftragtes Planungsbüro |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss die unten formulierten
Beschlüsse zu fassen.
2. Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unten formulierten Beschlüsse zu
fassen.
3. Der
Rat beschließt:
A Der
Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
-
der in der Zeit vom 13.03.2007 bis 27.03.2007
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 05.03.2007 bis zum
13.04.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom 05.06.2007 bis 05.07.2007
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
-
der mit Schreiben vom 23.05.2007 bis zum
05.07.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat beschließt die in der Begründung
unter dem Gliederungspunkt 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung von 07.2007.
Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 17.07.2007
- die Zusammenfassende Erklärung, die in Kap. 9 der Begründung wiedergegeben ist.
(Baxmann)
Sachverhalt und Begründung:
Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.05.2007
wurden die Verfahrensschritte der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4
Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sind in
der Begründung (Kapitel 10) wiedergegeben und soweit erforderlich mit einem
Abwägungsvorschlag versehen worden.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die wesentliche Änderungen
oder Ergänzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes erforderlich machen.
Im Bebauungsplan wurde lediglich der Hinweis Nr. 5 (2) entsprechend
dem Hinweis der Stadtwerke Burgdorf redaktionell ergänzt.
Zusätzlich wurde in die Begründung die Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 10 Abs. 4 BauGB (Kapitel 9) aufgenommen.
Die gegenüber der Entwurfsfassung vom 26.04.2007 veränderten Textteile
sind grau hinterlegt.
Der Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen
Bauvorschriften liegt dieser Vorlage in der Fassung vom 17.07.2007 als Anlage
bei.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann
der Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften
als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Bebauungsplan Nr. 0-74 „Heineckenfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht. – Die Planzeichnung ist dieser Vorlage ‚nur’ in Verkleinerung als DIN A 3-Blatt beigefügt.