Betreff
Vereinbarung mit der Region Hannover über die Übernahme der Gehaltsabrechnung
Vorlage
2015 0904
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 107 Abs. 6 Satz 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes werden die Aufgaben der Gehaltsabrechnung und der Kindergeldsachbearbeitung an die Region Hannover übertragen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Verträge und Vereinbarungen werden abgeschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2014 0608 wurde der Bürgermeister beauftragt, mit der Region Hannover eine Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben Gehaltsabrechnung und Kindergeldsachbearbeitung an die Region Hannover zum nächstmöglichen Termin zu schließen.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.07.2014 wurde mitgeteilt, dass die Übertragung der Aufgaben zum 01.01.2016 erfolgen soll.

 

Anliegend überreiche ich Ihnen nunmehr folgende zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf abgestimmte Verträge zur Kenntnis:

 

  • Geschäftsbesorgungsvertrag (Anlage 1)
  • Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Anlage 2)
  • Verwaltungsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben als Landesfamilienkasse (Anlage 3)

 

Rechtsgrundlage für den Geschäftsbesorgungsvertrag ist § 107 Abs. 6 Satz 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz, wonach ausschließlich eine der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben der Personalverwaltung beauftragt werden kann.

 

Die Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten basiert auf § 6 Nieders. Datenschutzgesetz (NDSG).

 

Die Familienkasse der Stadt Burgdorf (Stichwort Kindergeld) überträgt gemäß § 2 der Verordnung über die Einrichtung von Familienkassen (LFamKVO) ihre Aufgaben nach § 72 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

 

Für alle drei Verträge hat der Personalrat das Benehmen hergestellt.

 

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auf den aktuellen Stand angepasst. Die aktuellen Abrechnungsfälle (basierend auf dem Vorjahr) wurden zugrunde gelegt sowie erfolgte Preissteigerungen berücksichtigt. Damit ergibt sich nunmehr folgendes Bild:

 

Gehaltsabrechnung

 

Mit der Übertragung der Aufgaben der Gehaltsabrechnung sinken die Kosten der Stadt Burgdorf um rd. 71.400 €. Berücksichtigt man die halbe zusätzliche Personalstelle, die für den Stellenplan 2014 angemeldet war, nicht, liegt die Einsparung bei rd. 36.200 €.

 

Kindergeldsachbearbeitung

 

Gegenüber der geschätzten Einsparung von rd. 600 € (Stand April 2014) ist aktuell von einer Mehrausgabe von rd. 800 € (Stand Juni 2015) auszugehen.

 

Ursächlich für diese Änderung sind der Anstieg der Fallzahlen bei den KindergeldempfängerInnen von 96 (April 2014) auf 104 (Juni 2015) und Personalkostensteigerungen.

 

Wie bereits in der Vorlage 2014 608 beschrieben, ist der wirtschaftliche Faktor bei der Auftragsvergabe der Kindergeldsachbearbeitung nicht allein ausschlaggebend. Die Stellenanteile sind so gering, dass im Bereich Wissensmanagement und Vertretung besonders hohe Anforderungen im Vergleich zum Arbeitsumfang gestellt werden. Zudem stehen die Aufgaben der Gehaltsabrechnung mit der Kindergeldsachbearbeitung im sachlich engen Bezug, so dass eine gemeinsame Vergabe sinnvoll ist.

 

Projektkosten Umstellungsphase

 

Die Projektkosten für die Umstellungsphase sind gestiegen. Mit Stand April 2014 wurden hierfür rd. 27.100 € geschätzt. Tatsächlich sind Haushaltsmittel in Höhe von rd. 43.300 € erforderlich. Die Gründe für die Erhöhung liegen darin, dass entschieden wurde, den Doppelbetrieb von drei auf vier Monaten zu erhöhen, dass die Lizenzen aufgestockt werden mussten und zudem eine Vertretungsregelung mit der Region Hannover vereinbart wurde, um den Ausfall einer Mitarbeiterin der Stadt Burgdorf (Mutterschutz- und sich anschließende Elternzeit) zu kompensieren. Insgesamt ist die Übertragung der Aufgaben der Gehaltsabrechnung und der Kindergeldsachbearbeitung nach wie vor wirtschaftlich.