Betreff
M i t t e i l u n g - Umgestaltung WeserKarree
Vorlage
2015 0897
Art
M i t t e i l u n g

Die Informationen zur Umgestaltung im Bereich des Karrees an der Weserstraße erhalten Sie zur Kenntnis.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2015 0861 wurde die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf-Nordwest“ in die Beratungen gegeben.

Anlass zu dieser 5. Änderung des Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Neuordnung der Einfahrtbereiche im Plangebiet, da die derzeitige LKW-Anlieferungssituation des Elektrofachmarktes Weserstraße 1 zu Verkehrsbehinderungen führt.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen der Stadt Burgdorf keine Planungskosten entstehen. Deshalb hat die Stadt mit dem Eigentümer der Bauflächen im Plangebiet einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen.

Die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung für die Anlieferungszufahrt von der Weserstraße erfolgt durch die Tiefbauabteilung der Stadt Burgdorf. Über die Kosten der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung wurde ein Werkvertrag mit dem Eigentümer der Flächen abgeschlossen. Dieser übernimmt die Planungskosten der Tiefbauabteilung sowie die Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen auch die Anpassung der angrenzenden städtischen Grünfläche.

Aus dieser Änderung des Bebauungsplans und der Herstellung der LKW-Zufahrt folgt auch eine Änderung des Bauprogramms (Vorlage 1729/2001), das am 26.06.2001 beschlossen wurde. Dieses sah auf den Grünflächen des Karrees Hecken mit einer Höhe von 0,70 m vor. (s. Auszüge in der Anlage 1)

Da aufgrund von Streusalzeinflüssen der angestrebte geschlossene Gesamteindruck nicht erreicht werden konnte, wird diese Gestaltung nun abgeändert. Um dennoch ein Gesamtkonzept zu erhalten, wird der gesamte Bereich unabhängig von den Eigentumsverhältnissen betrachtet. Die Umsetzung auf den städtischen Flächen und den an die neue Zufahrt angrenzenden Flächen werden im Rahmen der Herstellung der Zufahrt mit hergestellt. Die dem E-Center zugehörigen Flächen bleiben zunächst in der derzeitigen Gestaltung erhalten.

Die Planungen wurden dem Betreiber des E-Center vorgestellt. Eine begleitende Umgestaltung der Flächen wurde für 2016 in Aussicht gestellt nach Beurteilung der dann vorgenommenen Umgestaltung der übrigen Flächen.

 

Planung: (s. Anlage2)

Die Zufahrt führt von der Weserstraße gerade auf die Westseite des Gebäudes zu. Sie weitet sich zur Weserstraße trompetenförmig auf. Die Breite beträgt außerhalb der Aufmündung auf die Weserstraße 3,75 m. Es wird Betonverbundsteinpflaster verwendet. Der Gehweg wird farblich abgesetzt durch die Auffahrt geführt.

Die Gestaltung der Grünflächen nimmt die Karreekanten in Form von Gruppen niedriger geschnittener Strauchgruppen auf. Auf der Nordseite gegenüber der Zufahrt werden schlanke, aufrechtwachsende Zieräpfel die Grünfläche an der Straße gliedern und mit ihren Blüten im Frühjahr sowie Herbstfärbung und Fruchtschmuck im Herbst/Winter für eine Belebung der Fläche sorgen. Der Unterwuchs wird aus Rasen bestehen. Als Pendent zum Baum in der Spitze des Karrees vor dem Eingang zum E-Center wird in der gegenüberliegenden Spitze ebenfalls ein Baum gepflanzt. Der Amberbaum mit dem ahornähnlichen Blatt besticht besonders im Herbst durch seine interessante Färbung.

 

Zeitplanung/Kostenübernahme:

Der Bau der Zufahrt sowie die Anlage der Grünflächen soll bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

Die Kosten für die Herstellung auf der Südseite der Weserstraße übernimmt der Eigentümer des Grundstücks Weserstraße 1. Die Umgestaltung der städtischen Grünfläche auf der Nordseite der Weserstraße wird im Rahmen der Grünflächenunterhaltung durch den städtischen Gärtnerbauhof erfolgen.