Beschlussvorschlag:
Die folgenden Zuwendungen werden angenommen:
- Sachzuwendung in Höhe von 3.468,75 € für einen Stelzenparcour,
einen Balancierbalken und eine Hüpfpalisade vom Freundeskreis der GHS I e.
V. für die GHS I,
- Sachzuwendung in Höhe von 502,18 € für 8 Pferdeleinen und 2
SwingRoller maxi vom Freundeskreis der GHS I e. V. für die GHS I,
- Sachzuwendung in Höhe von 64,75 € für 5 Softbälle vom Freundeskreis
der GHS I e. V. für die GHS I,
- Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € vom
CDU Flohmarkt für die Jugend-FW Burgdorf,
- Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € vom
CDU Flohmarkt für die Kinder-FW Burgdorf,
- Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € vom
CDU Flohmarkt für die Kinder-FW Heeßel,
- Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € vom
CDU Flohmarkt für die Jugend-FW Schillerslage-Heeßel,
- Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € vom
CDU Flohmarkt für die Jugend-FW Dachtmissen-Otze-Weferlingsen,
- Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € vom
CDU Flohmarkt für die Stadtjugend-FW Burgdorf,
- Sachzuwendung in Höhe von 94,90 €.
Eine Teichpumpe vom Freundeskreis der GHS I e. V. für die GHS I.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat der Rat
bereits über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und
Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,- bis
zu höchstens 2.000,- €. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von
über 2.000,00 € entscheidet der Rat.
Es sind die im
Beschlussvorschlag aufgeführten Zuwendungen anzunehmen.